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Das Landesamt und der Stadtheimatpfleger formulierten in diesen Besprechungen die Ablehnung der Pläne für die „Neue Mitte“ in der damaligen Form. Dabei wurde nicht das Projekt in seiner Gesamtheit zur Diskussion gestellt, sondern lediglich die einzelnen abzureißenden beziehungsweise zu entkernenden Gebäude besprochen. In vier Sitzungen (einschließlich Begehungen) von Juli bis Dezember 2008 bewegte sich der Investor jedoch keinen Zentimeter. Erst im Vorfeld zur Auslobung zum sogenannten Architektenwettbewerb gab er geringfügig nach: Der Erhalt eines einzigen Treppenhauses in einem der zu entkernenden Häuser wurde den Gegnern zugestanden und als großzügiges Entgegenkommen dargestellt.  
 
Das Landesamt und der Stadtheimatpfleger formulierten in diesen Besprechungen die Ablehnung der Pläne für die „Neue Mitte“ in der damaligen Form. Dabei wurde nicht das Projekt in seiner Gesamtheit zur Diskussion gestellt, sondern lediglich die einzelnen abzureißenden beziehungsweise zu entkernenden Gebäude besprochen. In vier Sitzungen (einschließlich Begehungen) von Juli bis Dezember 2008 bewegte sich der Investor jedoch keinen Zentimeter. Erst im Vorfeld zur Auslobung zum sogenannten Architektenwettbewerb gab er geringfügig nach: Der Erhalt eines einzigen Treppenhauses in einem der zu entkernenden Häuser wurde den Gegnern zugestanden und als großzügiges Entgegenkommen dargestellt.  
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Am 30. Juli 2008 leitete der Stadtrat das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 370 a "Neue Mitte Fürth" ein, der Aufstellungsbeschluss wurde mit Beschluss des Bauausschusses vom 29. Oktober 2008 dahingehend ergänzt, das Verfahren gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren zu betreiben. Damit sollte das Projekt von Sonae Sierra planungsrechtlich abgesichert werden.
    
Die Verluste waren mit Planungsbeginn bekannt, nicht jedoch die (Neu-)Gestaltung, lediglich die Eckpunkte, die dem Investor als unverzichtbar erschienen: Senkrechte Erschließung der Rudolf-Breitscheid-Straße, Einziehung des öffentlichen Straßenraumes Rudolf-Breitscheid-Straße (Bereich von Nr. 4 bis 12) und Hallstraße (bis auf Höhe Hallstraße 9 und 4), weitgehender Flächenabriss in der Rudolf-Breitscheid-Straße (mit Entkernung der Restbebauung), Mindestgröße 20.000 qm Einkaufsfläche.
 
Die Verluste waren mit Planungsbeginn bekannt, nicht jedoch die (Neu-)Gestaltung, lediglich die Eckpunkte, die dem Investor als unverzichtbar erschienen: Senkrechte Erschließung der Rudolf-Breitscheid-Straße, Einziehung des öffentlichen Straßenraumes Rudolf-Breitscheid-Straße (Bereich von Nr. 4 bis 12) und Hallstraße (bis auf Höhe Hallstraße 9 und 4), weitgehender Flächenabriss in der Rudolf-Breitscheid-Straße (mit Entkernung der Restbebauung), Mindestgröße 20.000 qm Einkaufsfläche.
      
==Defizit an Öffentlichkeit==
 
==Defizit an Öffentlichkeit==
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