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* [[19. Februar]]: Es erfolgt eine erneute Rüge wegen vernachlässigter Kontumazanstalten (Quarantäneorte).
    
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:''Fürth, eine sehr nahrhafte Stadt am Einflusse der Pegnitz in die Regnitz, 1 St. von Nürnberg und 10 von Ansbach, mit 1224 Häusern, 13,738 Einwohnern (von welchen 10,743 Evangelische, 254 Katholiken, 10 Reformirte, 9 Herrnhuther und 2515 Israeliten sind) in 3093 Familien (2746 gewerbtreibenden Bürger- und 347 Taglöhner-Familien), den Sitzen eines Kreis- und Stadtgerichts, Rent- und Hallamtes, einer Postverwaltung, Magistrats I. Klasse und eines Stadtkommissariats. Auch befinden sich hier eine (oft stark besuchte) hohe Schule für israelitische Jünglinge, 2 hebräische Buchdruckereyen, deren Produkte weit versendet werden, 1 Studien-Schule, 1 neue katholische Kirche (seit 1824), 1 berühmte Synagoge, 1 neues Rathhaus, Theater, Kranken- und Versorgungshaus, viele Kaufleute (im J. 1819, 49 mit Ellenwaaren, 25 Manufakturwaaren, 42 mit Spezerei) Künstler, Manufakturisten, Fabrikanten und Handwerker aller Art, besonders 42 Spiegelmacher, 157 Drechsler, 42 Goldschläger, 36 Gürtler, Sattler, Riemer, Schlosser, Sehrohr- und Brillenmacher, Dosen- und Siegellack- macher, Tabakspinner, Spielkarten- Schleif- Polier- Glas-Fabrikanten, 35 Uhrmacher, Zinngießer, Folienmacher, Petschierstecher, Blumenfabrikanten, etc., Wechsel, Handel und ausser den gewöhnlichen Märkten die jährliche stark besuchte Kirchweih.
 
:''Fürth, eine sehr nahrhafte Stadt am Einflusse der Pegnitz in die Regnitz, 1 St. von Nürnberg und 10 von Ansbach, mit 1224 Häusern, 13,738 Einwohnern (von welchen 10,743 Evangelische, 254 Katholiken, 10 Reformirte, 9 Herrnhuther und 2515 Israeliten sind) in 3093 Familien (2746 gewerbtreibenden Bürger- und 347 Taglöhner-Familien), den Sitzen eines Kreis- und Stadtgerichts, Rent- und Hallamtes, einer Postverwaltung, Magistrats I. Klasse und eines Stadtkommissariats. Auch befinden sich hier eine (oft stark besuchte) hohe Schule für israelitische Jünglinge, 2 hebräische Buchdruckereyen, deren Produkte weit versendet werden, 1 Studien-Schule, 1 neue katholische Kirche (seit 1824), 1 berühmte Synagoge, 1 neues Rathhaus, Theater, Kranken- und Versorgungshaus, viele Kaufleute (im J. 1819, 49 mit Ellenwaaren, 25 Manufakturwaaren, 42 mit Spezerei) Künstler, Manufakturisten, Fabrikanten und Handwerker aller Art, besonders 42 Spiegelmacher, 157 Drechsler, 42 Goldschläger, 36 Gürtler, Sattler, Riemer, Schlosser, Sehrohr- und Brillenmacher, Dosen- und Siegellack- macher, Tabakspinner, Spielkarten- Schleif- Polier- Glas-Fabrikanten, 35 Uhrmacher, Zinngießer, Folienmacher, Petschierstecher, Blumenfabrikanten, etc., Wechsel, Handel und ausser den gewöhnlichen Märkten die jährliche stark besuchte Kirchweih.
 
:''Fürth war vermöge der ältesten Nachrichten ein Königshof in dem Nordgaue, im J. 1007 von dem Könige Heinrich II. zum Unterhalte der Chorherren des Hochstifts Bamberg bestimmt, und 1062 von dem K. Heinrich IV. mit dem Marktrechte, welches sein Vater nach Nürnberg verlegt hatte, wieder versehen, dann auch mit dem Zoll- und Münzrechte begnadiget. Die Vogtei darüber bekamen die Burggrafen zu Nürnberg, von dem Hochstifte Bamberg, welche aber von dem Burggrafen Konrad III. im J. 1303 dem Altar des Kaiserpaares Heinrich und Kunigund, d. i. dem Domstifte überlassen wurde. Bey der Gütertheilung zwischen dem Domkapitel und der Domprobstei wurde der letzteren auch Fürth zu Theil, welches nebst mehrern dasigen Ortschaften ein Amt bildete, und einen Beamten hatte, welcher zugleich Gerichtshalter und Kastenbeamter war. Die Rechte der Landeshoheit wurden von dem Fürstenthume lau ausgeübt, woran ohne Zweifel das Domkapitel selbst die Schuld hatte, welches die Fürstbischöfe nicht gern in seinen Besitzungen einschreiten ließ. Es entstand darüber ein langwieriger Rechtsstreit mit dem Fürstenthume Ansbach. Dieser ist zwar im J. 1797 durch einen Vergleich zwischen den beiderseitigen Unterhändlern zu schlichten gesucht worden; allein der Fürstbischof zu Bamberg hat ihn nicht genehmigt. Die nachfolgenden Staatsveränderungen zerhieben jedoch den Knoten.<ref>Karl Friedrich Hohn: ''Der Retzatkreis des Königreichs Bayern, geographisch, statistisch und historisch beschrieben'', Nürnberg 1829, S. 46 ff- [https://books.google.de/books?id=G2qg8jLSE00C&printsec=frontcover&vq=fürth&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q=fürth&f=false online-Digitalisat]</ref>
 
:''Fürth war vermöge der ältesten Nachrichten ein Königshof in dem Nordgaue, im J. 1007 von dem Könige Heinrich II. zum Unterhalte der Chorherren des Hochstifts Bamberg bestimmt, und 1062 von dem K. Heinrich IV. mit dem Marktrechte, welches sein Vater nach Nürnberg verlegt hatte, wieder versehen, dann auch mit dem Zoll- und Münzrechte begnadiget. Die Vogtei darüber bekamen die Burggrafen zu Nürnberg, von dem Hochstifte Bamberg, welche aber von dem Burggrafen Konrad III. im J. 1303 dem Altar des Kaiserpaares Heinrich und Kunigund, d. i. dem Domstifte überlassen wurde. Bey der Gütertheilung zwischen dem Domkapitel und der Domprobstei wurde der letzteren auch Fürth zu Theil, welches nebst mehrern dasigen Ortschaften ein Amt bildete, und einen Beamten hatte, welcher zugleich Gerichtshalter und Kastenbeamter war. Die Rechte der Landeshoheit wurden von dem Fürstenthume lau ausgeübt, woran ohne Zweifel das Domkapitel selbst die Schuld hatte, welches die Fürstbischöfe nicht gern in seinen Besitzungen einschreiten ließ. Es entstand darüber ein langwieriger Rechtsstreit mit dem Fürstenthume Ansbach. Dieser ist zwar im J. 1797 durch einen Vergleich zwischen den beiderseitigen Unterhändlern zu schlichten gesucht worden; allein der Fürstbischof zu Bamberg hat ihn nicht genehmigt. Die nachfolgenden Staatsveränderungen zerhieben jedoch den Knoten.<ref>Karl Friedrich Hohn: ''Der Retzatkreis des Königreichs Bayern, geographisch, statistisch und historisch beschrieben'', Nürnberg 1829, S. 46 ff- [https://books.google.de/books?id=G2qg8jLSE00C&printsec=frontcover&vq=fürth&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q=fürth&f=false online-Digitalisat]</ref>
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==Sonstiges==
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:''In dem Städchen Fürth bei Nürnberg hat die Polizei jetzt gewisse Vögel für vogelfrei erklärt. Da nämlich der dasige Stadtrath, (welcher nebenbei gesagt, auch viel auf Reinlichkeit der Straßen hält) trotz aller Verbote das Federvieh nicht von den Straßen wegbringen konnte, so hat derselbe neulich eine Verordnung erlassen, nach welcher alle Gänse, Enten, Hühner etc., die auf der Straße herumlaufen, ohne Verantwortung von Jedermannn aufgefangen und gebraten werden können.''<ref>Bonner Wochenblatt vom 9.8.1829 - [https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/2DZCM3EKXQGN7OCPVL5WCT3ZCRGJJO32?month=7&year=1872&query=Fürth&day=11&sort=sort.publication_date+asc&page=44&hit=6&issuepage=2 online-Digitalisat]</ref>
    
==Bilder==
 
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