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Die '''Burgfarrnbacher Mühle''' ist eine ehemalige Mühle im Fürther Ortsteil [[Burgfarrnbach]]; sie wird heute allgemein - nach den langjährigen Besitzern, der Familie Wein - auch Weinmühle genannt. Sie liegt an der [[Regelsbacher Straße]] 30 und wurde vom [[Mühlbach]] (einer Ableitung des [[Farrnbach]]s) angetrieben.
 
Die '''Burgfarrnbacher Mühle''' ist eine ehemalige Mühle im Fürther Ortsteil [[Burgfarrnbach]]; sie wird heute allgemein - nach den langjährigen Besitzern, der Familie Wein - auch Weinmühle genannt. Sie liegt an der [[Regelsbacher Straße]] 30 und wurde vom [[Mühlbach]] (einer Ableitung des [[Farrnbach]]s) angetrieben.
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Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will und der Verpächter diese Bedingung ablehnte, wurde am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.''
 
Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will und der Verpächter diese Bedingung ablehnte, wurde am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.''
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In den Akten findet sich kein Protokoll über das Ergebnis des Bietertermins vom 26. Juli. Erst später wird als meistbietend verblieben der Müllergeselle und bisherige Malzbrecher „dahier“ Johann Georg Güttler (auch Gittler) genannt. Zu Allerheiligen, am 1. November 1839, erfolgte die Übernahme der Pacht in einem Ortstermin, an dem neben dem abtretenden Pächter Schmidt und dem neuen Pächter Güttler noch der hiesige Zimmermeister Johann Fridreich Schelter sowie die Herren der Rentei Schmieg und Faber teilnahmen. Die Besichtigung ergab, wie schon seit längerer Zeit festgestellt, einen sehr schlechten Zustand der Sägemühle, er wäre ''„von der Art, daß die gänzliche Einlegung und Wiederaufbauung derselben von Haus aus unerläßlich ist.“'' Auch die vordringliche Reparaturbedürftigkeit des Mühlwerks, insbesondere eines Kammrades, sowie das nötige Weißen der Wohnstube wurden protokolliert. Schließlich kam man überein, dass Güttler dem Schmidt für die seinerzeit von ihm übernommenen, weiter verbleibenden Gegenstände des Vorpächters Ullrich 14 Gulden zahlen soll.  
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In den Akten findet sich kein Protokoll über das Ergebnis des Bietertermins vom 26. Juli. Erst später wird als meistbietend verblieben der Müllergeselle und bisherige Malzbrecher „dahier“ Johann Georg Güttler (auch Gittler) genannt. Zu Allerheiligen, am 1. November 1839, erfolgte die Übernahme der Pacht in einem Ortstermin, an dem neben dem abtretenden Pächter Schmidt und dem neuen Pächter Güttler noch der hiesige Zimmermeister Johann Friedrich Schelter sowie die Herren der Rentei Schmieg und Faber teilnahmen. Die Besichtigung ergab, wie schon seit längerer Zeit festgestellt, einen sehr schlechten Zustand der Sägemühle, er wäre ''„von der Art, daß die gänzliche Einlegung und Wiederaufbauung derselben von Haus aus unerläßlich ist.“'' Auch die vordringliche Reparaturbedürftigkeit des Mühlwerks, insbesondere eines Kammrades, sowie das nötige Weißen der Wohnstube wurden protokolliert. Schließlich kam man überein, dass Güttler dem Schmidt für die seinerzeit von ihm übernommenen, weiter verbleibenden Gegenstände des Vorpächters Ullrich 14 Gulden zahlen soll.  
    
Am 14. Januar 1840 wurde Georg Güttler zur Rentei vorgeladen und befragt, weshalb die Kaution noch nicht „aufrecht gemacht“ sei. Wie er mitteilte, konnte er von seinem Bruder Georg Friedrich Güttler sein Guthaben nicht erhalten, dass dieser aber vom hiesigen Pfarrer Beck ein Kapital von 400 Gulden geliehen bekomme, worüber er einen Schuld- und Hypothekenbrief vorzeigen konnte. Die fehlende Summe von 200 Gulden wollte er erst in drei Wochen zahlen und bat um Aufschub. Schließlich teilte Georg Güttler am 22. Januar 1840 mit, dass er nunmehr im Stande sei, ''„500 fl. zu erlegen (...) 400 fl. ist der Hr. Pf. Beck bereit sofort auf Verlangen einzuzahlen und 100 fl. deponiere ich baar. Den noch hierauf fehlenden Betrag von 100 fl. kann ich aber erst an Walburgis dies Jahres erlegen, da meine Schwester, welche diese Summe an mich schuldet, mir dieselbe nicht früher heimzahlen kann.“'' Offenbar wollte die Renteiverwaltung nicht länger warten und schloss mit Güttler am 2. Februar 1840 den Pachtvertrag mit einer Kaution von nur 500 bei einem jährlichen Pachtgeld von 251 Gulden ab; die Pachtzeit wurde aber auf drei Jahre, bis zu Allerheiligen 1842, festgesetzt.
 
Am 14. Januar 1840 wurde Georg Güttler zur Rentei vorgeladen und befragt, weshalb die Kaution noch nicht „aufrecht gemacht“ sei. Wie er mitteilte, konnte er von seinem Bruder Georg Friedrich Güttler sein Guthaben nicht erhalten, dass dieser aber vom hiesigen Pfarrer Beck ein Kapital von 400 Gulden geliehen bekomme, worüber er einen Schuld- und Hypothekenbrief vorzeigen konnte. Die fehlende Summe von 200 Gulden wollte er erst in drei Wochen zahlen und bat um Aufschub. Schließlich teilte Georg Güttler am 22. Januar 1840 mit, dass er nunmehr im Stande sei, ''„500 fl. zu erlegen (...) 400 fl. ist der Hr. Pf. Beck bereit sofort auf Verlangen einzuzahlen und 100 fl. deponiere ich baar. Den noch hierauf fehlenden Betrag von 100 fl. kann ich aber erst an Walburgis dies Jahres erlegen, da meine Schwester, welche diese Summe an mich schuldet, mir dieselbe nicht früher heimzahlen kann.“'' Offenbar wollte die Renteiverwaltung nicht länger warten und schloss mit Güttler am 2. Februar 1840 den Pachtvertrag mit einer Kaution von nur 500 bei einem jährlichen Pachtgeld von 251 Gulden ab; die Pachtzeit wurde aber auf drei Jahre, bis zu Allerheiligen 1842, festgesetzt.
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Die Übergabe der Pachtobjekte fand am 28. Dezember 1896 statt. Es wurde dabei festgestellt, dass sich die Mühle ''„in gutem, betriebsfähigen Zustand befindet, was auch der neue Pächter Schwab anerkennt, sind Ansprüche an die abziehende Pächterin Bäumler nicht vorhanden“.'' Für die von Bäumler im Lauf der Pachtperiode auf eigene Kosten vorgenommenen Änderungen und Verbesserungen der Einrichtungen wurde eine Entschädigung zugebilligt und von der hohen Herrschaft übernommen, die jedoch nicht die vom alten Pächter 1879 auf eigene Kosten angeschaffte Getreideputzerei umfasste. Alle geänderten bzw. verbesserten Einrichtungen wurden dem neuen Pächter zur Nutzung überlassen.
 
Die Übergabe der Pachtobjekte fand am 28. Dezember 1896 statt. Es wurde dabei festgestellt, dass sich die Mühle ''„in gutem, betriebsfähigen Zustand befindet, was auch der neue Pächter Schwab anerkennt, sind Ansprüche an die abziehende Pächterin Bäumler nicht vorhanden“.'' Für die von Bäumler im Lauf der Pachtperiode auf eigene Kosten vorgenommenen Änderungen und Verbesserungen der Einrichtungen wurde eine Entschädigung zugebilligt und von der hohen Herrschaft übernommen, die jedoch nicht die vom alten Pächter 1879 auf eigene Kosten angeschaffte Getreideputzerei umfasste. Alle geänderten bzw. verbesserten Einrichtungen wurden dem neuen Pächter zur Nutzung überlassen.
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Noch am gleichen Tag meldete das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt den neuen Pächter Schwab an das Kgl. Hauptzollamt Fürth, [[Luisenstraße 11]] wegen der Übertragung der bestehenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel 53 Malzaufschlaggesetz vom 16. Mai 1868<ref>Königlich bayerisches Gesetz über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 - [https://books.google.de/books?id=4PtAAAAAcAAJ&pg=PP1&dq#v=onepage&q&f=false online abrufbar]</ref>, welche das Amt mit Bescheid vom 30. Dezember 1896 genehmigte.
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Noch am gleichen Tag meldete das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt den neuen Pächter Schwab an das Kgl. Hauptzollamt Fürth, [[Luisenstraße 11]] wegen der Übertragung der bestehenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel 53 Malzaufschlaggesetz vom 16. Mai 1868<ref>Königlich bayerisches Gesetz über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 - [https://books.google.de/books?id=4PtAAAAAcAAJ&pg=PP1&dq#v=onepage&q&f=false online]</ref>, welche das Amt mit Bescheid vom 30. Dezember 1896 genehmigte.
    
Im April 1898 wandte sich Schwab an die hohe gräflichen Renteiverwaltung, monierte den Raiffeisen-Verein samt sonstiger Konkurrenz und klagte über seine Ertragssituation, daß er ''„... schon zu viel Auslagen hatte und mir bisher nicht möglich war etwas zu verdienen, im Gegentheil eine bedeutende Summe daran setzen mußte.”'' In der Sache ersuchte er um Finanzierung neuer Mühleinrichtungen ("Roggencilinder", Sichtmaschine), deren Erforderlichkeit aber mit schriftlicher Weisung des Grafen von Pückler-Limpurg vom 5. Mai 1898 durch einen unparteiischen Sachverständigen per Einholung eines Gutachtens zu untersuchen war. Dagegen wurde Schwab mit Schreiben vom 8. Oktober 1898 wegen ungenügender Reinigung von Mühlbach und Eisweiher auf die Erfüllung seiner Vertragspflichten hingewiesen.
 
Im April 1898 wandte sich Schwab an die hohe gräflichen Renteiverwaltung, monierte den Raiffeisen-Verein samt sonstiger Konkurrenz und klagte über seine Ertragssituation, daß er ''„... schon zu viel Auslagen hatte und mir bisher nicht möglich war etwas zu verdienen, im Gegentheil eine bedeutende Summe daran setzen mußte.”'' In der Sache ersuchte er um Finanzierung neuer Mühleinrichtungen ("Roggencilinder", Sichtmaschine), deren Erforderlichkeit aber mit schriftlicher Weisung des Grafen von Pückler-Limpurg vom 5. Mai 1898 durch einen unparteiischen Sachverständigen per Einholung eines Gutachtens zu untersuchen war. Dagegen wurde Schwab mit Schreiben vom 8. Oktober 1898 wegen ungenügender Reinigung von Mühlbach und Eisweiher auf die Erfüllung seiner Vertragspflichten hingewiesen.
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== Besondere Ereignisse ==
 
== Besondere Ereignisse ==
 
=== Brandkatastrophe im Oktober 1927 ===
 
=== Brandkatastrophe im Oktober 1927 ===
Am [[18. Oktober]] [[1927]] brannte die Kunstmühle Burgfarrnbach bis auf die Grundmauern ab. Im Pressebericht der Münchner „Allgemeinen Zeitung (AZ) am Abend” vom gleichen Tag stand: „''Heute früh 5 Uhr brach in der Weinschen Mühle in Burgfarrnbach aus bisher noch unaufgeklärter Ursache ein Brand aus. Mühlengebäude und Wohnhaus, die aus dem Jahre 1730 stammen, sind bis auf die Grundmauern vollkommen vernichtet. Die Mühleninhaber lagen bei Ausbruch des Feuers in tiefem Schlaf und mußten erst durch die Nachbarn geweckt werden. Das Feuer griff so schnell um sich, daß die Bewohner nur das nackte Leben retten konnten. Die Mühle war zurzeit voll beschäftigt, so daß der Schaden an verbranntem Mehl und Getreide sehr groß ist. Man rechnet mit 600 Zentner verbranntem Mehl und mindestens 800 Zentner verbranntem Getreide. Sämtliche Maschineneinrichtungen sind durch das Feuer zerstört.''”<ref>Großer Mühlenbrand, AZ am Abend (Allgemeine Zeitung) vom 18.10.1927, S. 6; Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00085869_00137_u001/6?cq= online abrufbar]</ref>
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Am [[18. Oktober]] [[1927]] brannte die Kunstmühle Burgfarrnbach bis auf die Grundmauern ab. Im Pressebericht der Münchner „Allgemeinen Zeitung (AZ) am Abend” vom gleichen Tag stand: „''Heute früh 5 Uhr brach in der Weinschen Mühle in Burgfarrnbach aus bisher noch unaufgeklärter Ursache ein Brand aus. Mühlengebäude und Wohnhaus, die aus dem Jahre 1730 stammen, sind bis auf die Grundmauern vollkommen vernichtet. Die Mühleninhaber lagen bei Ausbruch des Feuers in tiefem Schlaf und mußten erst durch die Nachbarn geweckt werden. Das Feuer griff so schnell um sich, daß die Bewohner nur das nackte Leben retten konnten. Die Mühle war zurzeit voll beschäftigt, so daß der Schaden an verbranntem Mehl und Getreide sehr groß ist. Man rechnet mit 600 Zentner verbranntem Mehl und mindestens 800 Zentner verbranntem Getreide. Sämtliche Maschineneinrichtungen sind durch das Feuer zerstört.''”<ref>Großer Mühlenbrand, AZ am Abend (Allgemeine Zeitung) vom 18.10.1927, S. 6; Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00085869_00137_u001/6?cq= online]</ref>
    
Der Mühlenbetrieb wurde völlig zerstört, von der alten mühltechnischen Einrichtung blieb nichts mehr erhalten. Ebenso brannten die Wohnung im ersten Stock und zum großen Teil auch die unteren Wohnräume einschließlich Büro ab. Bei den Löscharbeiten waren die Feuerwehren aus Burgfarrnbach, Fürth, Unter- und Oberfürberg sowie Seukendorf im Einsatz. Man berichtete, dass die Hitze der Flammenglut den Feuerwehrleuten viele Beschwerden bereitete. Zudem stellte sich ein Vereinheitlichungsbedarf an den technischen Einrichtungen, insbesondere bei Hydranten- und Schlauchanschlüssen, heraus; war von der Anpassung an das System der Stadt die Rede. Der Schaden aus Feuer und Löschwasser wurde auf über 100&nbsp;000 Mark geschätzt. Die Brandursache konnte nicht ermittelt werden; es wurde gemutmaßt, eine heiß gelaufene Welle o. ä. könnte das Unglück ausgelöst haben.<ref>Der Mühlenbrand in Burgfarrnbach. In: Nordbayerische Zeitung vom 20.10.1927</ref>
 
Der Mühlenbetrieb wurde völlig zerstört, von der alten mühltechnischen Einrichtung blieb nichts mehr erhalten. Ebenso brannten die Wohnung im ersten Stock und zum großen Teil auch die unteren Wohnräume einschließlich Büro ab. Bei den Löscharbeiten waren die Feuerwehren aus Burgfarrnbach, Fürth, Unter- und Oberfürberg sowie Seukendorf im Einsatz. Man berichtete, dass die Hitze der Flammenglut den Feuerwehrleuten viele Beschwerden bereitete. Zudem stellte sich ein Vereinheitlichungsbedarf an den technischen Einrichtungen, insbesondere bei Hydranten- und Schlauchanschlüssen, heraus; war von der Anpassung an das System der Stadt die Rede. Der Schaden aus Feuer und Löschwasser wurde auf über 100&nbsp;000 Mark geschätzt. Die Brandursache konnte nicht ermittelt werden; es wurde gemutmaßt, eine heiß gelaufene Welle o. ä. könnte das Unglück ausgelöst haben.<ref>Der Mühlenbrand in Burgfarrnbach. In: Nordbayerische Zeitung vom 20.10.1927</ref>