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==Ehrenbürgerverleihung während der NS-Zeit==
 
==Ehrenbürgerverleihung während der NS-Zeit==
Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte - da sich viele NS Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen sind bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler. In Fürth wurde folgenden Personen nach dem Krieg die Ehrenbürgerschaft wieder entzogen:
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[[Datei:A3446 NS Ehrenbürger.jpg|thumb|right|Ehrenbürgerbrief während der NS-Zeit]]Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte - da sich viele NS Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen sind bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler. In Fürth wurde folgenden Personen nach dem Krieg die Ehrenbürgerschaft wieder entzogen:
    
* Franz von Epp
 
* Franz von Epp
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