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Die '''Gemeindeordnung''' ("''Fürther Gemeind Ordnung''" - "''Fürther Gemein Ordnung''") würde für die [[Marktrecht| Marktgemeinde]] Fürth die Struktur und Verwaltung festgelegt.  
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In der '''Gemeindeordnung''' ("''Fürther Gemeind Ordnung''" - "''Fürther Gemein Ordnung''") wurde für die [[Marktrecht| Marktgemeinde]] Fürth die Struktur, Verwaltung und Ämter festgelegt.  
    
Die erste Gemeindeordnung wurde [[1497]] und die zweite [[1652]] verkündet - in Kraft gesetzt. Die Gemeindeordnung war bis zum Ende der [[Dreiherrschaft]] gültig.
 
Die erste Gemeindeordnung wurde [[1497]] und die zweite [[1652]] verkündet - in Kraft gesetzt. Die Gemeindeordnung war bis zum Ende der [[Dreiherrschaft]] gültig.
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Die innere Struktur der Marktgeinde Fürth war relativ demokratisch geregelt. Jeder Bürger der die Gemeinderechte (Hausbesitz) hatte, gehörte zur "Ganzen Gemein". Er hatte das Recht und die Pflicht die inneren Angelegenheiten mit zu regeln.
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Die innere Struktur der Marktgeinme Fürth war relativ demokratisch geregelt. Jeder Bürger der die Gemeinderechte (Hausbesitz) hatte, gehörte zur "Ganzen Gemein". Er hatte das Recht und die Pflicht die inneren Angelegenheiten mit zu regeln.
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Diese Angelegenheiten wurden jährlich am [[26. Dezember]], Stephanustag, und bei dringenden Sachen im Amthaus bei der Versammlung der "Ganzen Gemein" beschlossen.
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Diese Angelegenheiten wurden jährlich am [[26. Dezember]], St. Stephanustag, und bei dringenden Sachen im [[Bambergisches Amtshaus| Amtshaus]] bei der Versammlung der "Ganzen Gemein", unter Vorsitz des Amtmann, verhandelt und beschlossen.
    
Allerdings war der gemeindliche Spielraum dabei sehr gering.
 
Allerdings war der gemeindliche Spielraum dabei sehr gering.
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