Denkmal für Fürther Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter

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Denkmal zum Dank an die Gastarbeiter in Fürth hinter dem Rathaus, Juli 2021
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Das Denkmal zum Dank an die Fürther "Gastarbeiterinnen" und "Gastarbeiter" wurde am 12. Juli 2021 im Rahmen einer kleinen Feierstunde enthüllt. Es befindet sich in der Ludwig-Erhard-Straße und besteht aus einer Stele aus Stein sowie einem Kastanienbaum. Der Standort bzw. die Nähe zum unmittelbar angrenzendem Ludwig-Erhard-Zentrum wurde bewußt gewählt, da die damaligen "Gastarbeiter" einen großen Anteil an dem von Ludwig Erhard geprägten Begriff des "Wirtschaftswunders" hatten, ihre Leistung aber der breiten Bevölkerung gegenüber meist verborgen geblieben ist. Die Stadt Fürth dankt den Frauen und Männern, die meist aus der Türkei, Griechenland und dem ehem. Jugoslawien kamen, mit dem Denkmal im Schatten des Rathauses am Ludwig-Erhard-Zentrum. Initiiert hatte die Errichtung des Denkmals das ehem. SPD-Stadtratsmitglied Ayhan Yesil, der selbst einer Gastarbeiterfamilie entstammt.

Entworfen, gestaltet und umgesetzt hat das Denkmal der in Fürth lebende Künstler und Bildhauer André Jeschar, der auf der Vorderseite eine Inschrift mit folgendem Text anbrachte:

Fürth dankt allen Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern von Herzen. Sie haben unsere offene Stadtgesellschaft bereichert und die wirtschaftliche Entwicklung entscheidend mitgeprägt.

An der Ost- und Westseite des Denkmals sind jeweils ab- bzw. anreisende Menschen zu erkennen, die die jeweiligen Gastarbeiter symbolisieren sollen. Als Symbol des Gastseins wurde jeweils ein Koffer gewählt, der für die Reise aus der alten in die neue Heimat steht. Die Kastanie selbst ist laut Jeschar auch ein sog. "Einwanderer", da die Kastanie eigentlich keine heimische Art ist, sondern aus dem Süden Europas nach Deutschland kam.

Lokalberichterstattung

  • Hans-Joachim Winckler: Fürth seinen Gastarbeitern ein Denkmal gesetzt. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juli 2021 - online
  • BMpA: Dank für die große Lebensleistung und Bereicherung. In: StadtZeitung vom 21. Juli 2021, Nr. 14, S. 7

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