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Jede der Parteien hatte einen Sachverständigen als Schiedsrichter zu benennen. Da Gran keinen aus der Klasse der Fürther Werkleute vorschlagen durfte, bestellte er den kgl. [[wikipedia:Bauconducteur|Baukondukteur]] und Wegemeister Jacob Schneider zu Nürnberg. Die Stadt Fürth berief den Nürnberger Stadtbaurat [[Bernhard Solger]] und die königliche Bezirks-Bauinspektion Nürnberg wurde von seinem Vorstand [[Albert Frommel]] vertreten. Am 9. Oktober 1847 versammelte sich das Schiedsgericht nach einer Ortsbesichtigung im Dienstzimmer des 1. Bürgermeisters. Der technische Baurat Weltrich nahm wegen Krankheit nicht teil, zeitweise wurde der Maurermeister Gran zu Erläuterungen vorgerufen. Eingehend wurden die drei Gründe, die Gran zu seiner Entschuldigung vorbrachte, erörtert: die verspätete Genehmigung der Baupläne, die ungenügende Leistung von Abschlagszahlungen und die vorgeschriebene Anwendung gelber Steine, die schwer zu bekommen waren. Aber von allen drei vorgebrachten Entschuldigungsgründen konnten die Schiedsrichter übereinstimmend keinen einzigen herausfinden, die Gran berechtigten, von den klaren Bestimmungen der „Akkord-Bedingungen“ abzuweichen und er daher die ''„auf Saumseligkeit in dem Betriebe des Baues gesetzten Strafen und Einschreitungen auf seine Kosten und Gefahr verwirkt habe“''. [...]
 
Jede der Parteien hatte einen Sachverständigen als Schiedsrichter zu benennen. Da Gran keinen aus der Klasse der Fürther Werkleute vorschlagen durfte, bestellte er den kgl. [[wikipedia:Bauconducteur|Baukondukteur]] und Wegemeister Jacob Schneider zu Nürnberg. Die Stadt Fürth berief den Nürnberger Stadtbaurat [[Bernhard Solger]] und die königliche Bezirks-Bauinspektion Nürnberg wurde von seinem Vorstand [[Albert Frommel]] vertreten. Am 9. Oktober 1847 versammelte sich das Schiedsgericht nach einer Ortsbesichtigung im Dienstzimmer des 1. Bürgermeisters. Der technische Baurat Weltrich nahm wegen Krankheit nicht teil, zeitweise wurde der Maurermeister Gran zu Erläuterungen vorgerufen. Eingehend wurden die drei Gründe, die Gran zu seiner Entschuldigung vorbrachte, erörtert: die verspätete Genehmigung der Baupläne, die ungenügende Leistung von Abschlagszahlungen und die vorgeschriebene Anwendung gelber Steine, die schwer zu bekommen waren. Aber von allen drei vorgebrachten Entschuldigungsgründen konnten die Schiedsrichter übereinstimmend keinen einzigen herausfinden, die Gran berechtigten, von den klaren Bestimmungen der „Akkord-Bedingungen“ abzuweichen und er daher die ''„auf Saumseligkeit in dem Betriebe des Baues gesetzten Strafen und Einschreitungen auf seine Kosten und Gefahr verwirkt habe“''. [...]
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===Außerdem===
Außerdem:
   
* [[1864]]: Turnhalle
 
* [[1864]]: Turnhalle
 
* [[1864]]/[[1865]]: Renovierung und Erweiterung der [[Synagoge|Hauptsynagoge]]<ref>Fürther Tagblatt vom 16.09.1865, Nr. 224/1865, S. 1 - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb10503882_00283_u001/1?cq= online abrufbar]</ref>
 
* [[1864]]/[[1865]]: Renovierung und Erweiterung der [[Synagoge|Hauptsynagoge]]<ref>Fürther Tagblatt vom 16.09.1865, Nr. 224/1865, S. 1 - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb10503882_00283_u001/1?cq= online abrufbar]</ref>