Begründung für den Antrag zur Wiederherstellung ist der Zweifel daran, ob eine Einrichtung wie die genannte, ein Recht auf die Entfernung der dargestellten Informationen hat, vor allem im Lichte dessen, dass sie auf einer eigenen Internetseite explizit die dargestellten Informationen bereitstellt. | Begründung für den Antrag zur Wiederherstellung ist der Zweifel daran, ob eine Einrichtung wie die genannte, ein Recht auf die Entfernung der dargestellten Informationen hat, vor allem im Lichte dessen, dass sie auf einer eigenen Internetseite explizit die dargestellten Informationen bereitstellt. |