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Gegen diese Entscheidung legte Krieger am 8. Juni Rekursbeschwerde ein, die der Stadtmagistrat drei Tage später der II. Instanz, der kgl. Regierung in Ansbach, vorlegte. Diese beschloss am 25. des Monats die Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses; danach war dem Beschwerdeführer die Maurermeisterkonzession zu erteilen und dagegen der Maurergeselle Loehr abzuweisen, weil dem Krieger in jeder Beziehung der Vorzug gebühre, sodass eine Rücksichtnahme auf die Familienverhältnisse des Loehr nicht angemessen sei. Die Regierungsentschließung wurden den beiden Bewerbern am 9. Juli 1853 eröffnet.
 
Gegen diese Entscheidung legte Krieger am 8. Juni Rekursbeschwerde ein, die der Stadtmagistrat drei Tage später der II. Instanz, der kgl. Regierung in Ansbach, vorlegte. Diese beschloss am 25. des Monats die Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses; danach war dem Beschwerdeführer die Maurermeisterkonzession zu erteilen und dagegen der Maurergeselle Loehr abzuweisen, weil dem Krieger in jeder Beziehung der Vorzug gebühre, sodass eine Rücksichtnahme auf die Familienverhältnisse des Loehr nicht angemessen sei. Die Regierungsentschließung wurden den beiden Bewerbern am 9. Juli 1853 eröffnet.
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Mit großem Befremden nahm Loehr, der sich in seinem sicheren Glauben getäuscht und dem elterlichen Erbe entrissen sah, diese Zurückweisung auf, legte am 12. Juli dagegen Beschwerde ein und stellte wiederum ein Gesuch um Verleihung einer neuen Maurerkonzession, für welche dann die sich als nächste erledigende einzuziehen sei. Die Beschwerde wurde von der II. Instanz am 7. September als unzulässig abgewiesen, das Gesuch für eine neue Konzession aber dabei nicht behandelt. Erst nachdem Loehr daran erinnerte, nahm der Magistrat die Verhandlungen auf, gab das erneute Gesuch öffentlich bekannt und befragte dazu den Vorgeher des Maurerhandwerks Johann Gran. Dieser gab zusammen mit seinen Mitmeistern [[Johann Michael Zink]], [[Andreas Korn]] und [[Johann Georg Hofmann]] am 21. Oktober zu Protokoll, dass sie im Namen aller Mitmeister „feierlichst“ gegen die Verleihung einer neuen Konzession protestieren, weil sie „mit Nahrungssorgen im vollsten Maße zu kämpfen haben“. Die angehörten gemeindlichen Kollegien aber stimmten dem Gesuch zu; insbesondere die Gemeindebevollmächtigten waren entrüstet über den Beschluss der kgl. Kreisregierung vom 25. Juni und sahen trotz der Proteste des Gewerbsvorgehers den Umstand, dass gegenwärtig drei Meister vom Lande (Weiz von Unterfarrnbach, Teufel von Poppenreuth, Mende von Dambach) hier arbeiteten, als Beleg dafür, dass auch ein neu konzessionierter Meister sein Brot finden wird.  
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Mit großem Befremden nahm Loehr, der sich in seinem sicheren Glauben getäuscht und dem elterlichen Erbe entrissen sah, diese Zurückweisung auf, legte am 12. Juli dagegen Beschwerde ein und stellte wiederum ein Gesuch um Verleihung einer neuen Maurerkonzession, für welche dann die sich als nächste erledigende einzuziehen sei. Die Beschwerde wurde von der II. Instanz am 7. September als unzulässig abgewiesen, das Gesuch für eine neue Konzession aber dabei nicht behandelt. Erst nachdem Loehr daran erinnerte, nahm der Magistrat die Verhandlungen auf, gab das erneute Gesuch öffentlich bekannt und befragte dazu den Vorgeher des Maurerhandwerks Johann Gran. Dieser gab zusammen mit seinen Mitmeistern [[Johann Michael Zink]], [[Andreas Korn]] und [[Johann Georg Hofmann]] am 21. Oktober zu Protokoll, dass sie im Namen aller Mitmeister „feierlichst“ gegen die Verleihung einer neuen Konzession protestieren, weil sie „mit Nahrungssorgen im vollsten Maße zu kämpfen haben“. Die angehörten gemeindlichen Kollegien aber stimmten dem Gesuch zu; insbesondere die Gemeindebevollmächtigten waren entrüstet über den Beschluss der kgl. Kreisregierung vom 25. Juni und sahen trotz der Proteste des Gewerbsvorgehers den Umstand, dass gegenwärtig drei Meister vom Lande (Weiz von Unterfarrnbach, Teufel von Poppenreuth, [[Johann Georg Mende|Mende]] von Dambach) hier arbeiteten, als Beleg dafür, dass auch ein neu konzessionierter Meister sein Brot finden wird.  
 
So beschloss der Stadtmagistrat am 14. November 1853 die Verleihung einer neuen Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes an Christoph Loehr mit dem Vorbehalt, dafür die nächste sich erledigende Konzession einzuziehen. Gegen diesen Beschluss legten die Vorgeher des Gewerbes Beschwerde ein, die Beschwerdeschrift vom 22. des Monats wurde der Regierung zur Entscheidung in II. Instanz vorgelegt. Diese rügte mit Entschließung vom 7. Dezember 1853 (Unterschrift [[wikipedia:Max von Gutschneider|Gutschneider]]) die Vergabe einer neuen Konzession scharf, setzte den Magistratsbeschluss außer Kraft und ordnete die erneute Abweisung des Maurergesellen Loehr an.
 
So beschloss der Stadtmagistrat am 14. November 1853 die Verleihung einer neuen Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes an Christoph Loehr mit dem Vorbehalt, dafür die nächste sich erledigende Konzession einzuziehen. Gegen diesen Beschluss legten die Vorgeher des Gewerbes Beschwerde ein, die Beschwerdeschrift vom 22. des Monats wurde der Regierung zur Entscheidung in II. Instanz vorgelegt. Diese rügte mit Entschließung vom 7. Dezember 1853 (Unterschrift [[wikipedia:Max von Gutschneider|Gutschneider]]) die Vergabe einer neuen Konzession scharf, setzte den Magistratsbeschluss außer Kraft und ordnete die erneute Abweisung des Maurergesellen Loehr an.
  
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