Im Rahmen des zivilen Luftschutzes wurde durch die Reichsregierung am [[26. Juni]] [[1935]] das Luftschutzgesetz erlassen, in der u.a. verpflichtende Regelungen zur Luftschutzpflicht deutscher Staatsbürger festgeschrieben wurde. In späteren Ergänzungen wurde das Gesetz präzisiert bzw. erweitert. Zusätzlich wurden mehrere Durchführungsbestimmungen erlassen, zuletzt am [[31. August]] [[1943]]. | Im Rahmen des zivilen Luftschutzes wurde durch die Reichsregierung am [[26. Juni]] [[1935]] das Luftschutzgesetz erlassen, in der u.a. verpflichtende Regelungen zur Luftschutzpflicht deutscher Staatsbürger festgeschrieben wurde. In späteren Ergänzungen wurde das Gesetz präzisiert bzw. erweitert. Zusätzlich wurden mehrere Durchführungsbestimmungen erlassen, zuletzt am [[31. August]] [[1943]]. |