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Daraufhin wurden der Distriktvorsteher Konrad Böhner und der Maurermeister Korn befragt, die die Angaben über Vermögensverhältnisse und zum Leumund bzw. die Absprachen zu Beschäftigung und Darlehen bestätigten. Der Armenpflegschaftsrat wollte die Ansässigmachung nicht erschweren, wenngleich leichte Bedenken über Arbeitsmangel für Paliere aufkamen, die Gemeindebevollmächtigten hatten nichts einzuwenden. So beschloss der Stadtmagistrat (Bäumen, Köppel, John) am [[2. Juni]] [[1848]] a) dem Krieger die Niederlassung als Insasse und die Verehelichung mit der Schreinermeisterstochter Johanna Maria [sic] Schmidt zu gestatten  und b) ihm die Lizenz zum Schneiden und Verkauf undurchsichtiger Uhrgläser, sogenannter «Ochsenaugen», in widerruflicher Eigenschaft zu erteilen.  
 
Daraufhin wurden der Distriktvorsteher Konrad Böhner und der Maurermeister Korn befragt, die die Angaben über Vermögensverhältnisse und zum Leumund bzw. die Absprachen zu Beschäftigung und Darlehen bestätigten. Der Armenpflegschaftsrat wollte die Ansässigmachung nicht erschweren, wenngleich leichte Bedenken über Arbeitsmangel für Paliere aufkamen, die Gemeindebevollmächtigten hatten nichts einzuwenden. So beschloss der Stadtmagistrat (Bäumen, Köppel, John) am [[2. Juni]] [[1848]] a) dem Krieger die Niederlassung als Insasse und die Verehelichung mit der Schreinermeisterstochter Johanna Maria [sic] Schmidt zu gestatten  und b) ihm die Lizenz zum Schneiden und Verkauf undurchsichtiger Uhrgläser, sogenannter «Ochsenaugen», in widerruflicher Eigenschaft zu erteilen.  
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Nach Ablauf der vierwöchigen Frist für den öffentlichen Anschlag der Bekanntmachung über den genannten Magistratsbeschluss erhielt Krieger am 6. Juli die Lizenz und das Verehelichungszeugnis. Als Angehöriger der Klasse der Auswärtigen hatte er als Insasse die Aufnahmegebühr in Höhe von 5 f. 24 Xr. zu leisten. Weiterhin verpflichtete er sich zu bezahlen: 48 Xr. als Geschenk zum Hospital, 36 Xr. als Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung,  24 Xr. jährlicher Beitrag zur Straßenbeleuchtung und 3 Xr. wöchentliches Almosen. Dem Magistrat Würzburg wurde die Aufnahme mitgeteilt, weil damit der Status von Krieger als Legionist des kgl. Infanterie-Regiments „König Otto von Griechenland“ (später [[wikipedia:Königlich Bayerisches 12. Infanterie-Regiment „Prinz Arnulf“|12. Infanterie-Regiment „Prinz Arnulf“]]) aufgehoben wurde. Dafür stellte sich der 6 Fuß, 0 Zoll und 0 Linien (1,75 m) große Krieger in vollständiger Uniform und Waffe (eigene Armatur L. Z. 169) dem Kommando des Landwehrregiments Fürth (Kommandant [[Georg Christoph Foerster]]) vor, wurde für mustermäßig befunden und laut „Receptions-Schein № 84“ vom 16. September 1848 in die I. Grenadier-Compagnie des I. Bataillons des kgl. Landwehr-Regiments eingereiht.
    
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