Die von Friedrich Bürklein vor dem Baubeginn gefertigte Kostenaufstellung, einzureichen bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach als Aufsichtsbehörde von Fürth, lautete 1838 auf 125.000 Gulden. Im Dezember 1841 legte die Regierung ein Honorar von 1.610 Gulden fest wg. der Erhöhung der Kosten. | Die von Friedrich Bürklein vor dem Baubeginn gefertigte Kostenaufstellung, einzureichen bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach als Aufsichtsbehörde von Fürth, lautete 1838 auf 125.000 Gulden. Im Dezember 1841 legte die Regierung ein Honorar von 1.610 Gulden fest wg. der Erhöhung der Kosten. |