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Der ursprünglich als ''Weinstraße'' benannte Straßenzug wurde [[1917]] in ''Hindenburgstraße'' umbenannt (nach dem Generalfeldmarschall des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkriegs]], Paul von Hindenburg). Im April [[1946]] erfolgte eine weitere Umbenennung in Rudolf-Breitscheid-Straße. Die Benennung nach Hindenburg war nach Meinung des Fürther Stadtrats 1945 politisch nicht mehr tragbar<ref>Stadtratsakte Straßenbenennungen, 4. Band, Stadtarchiv Fürth (6/202), Recherche Peter Frank, September 2007</ref>, da dieser dem Nationalsozialismus maßgeblich zur Macht verholfen hat. Dies geschah einerseits durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler (30. Januar 1933), andererseits durch die Verordnungen des Reichspräsidenten im Februar und März 1933, mit denen verschiedene Grundrechte bis 1945 außer Kraft gesetzt wurden, was u.a. einige Apsekte des nationalsozialistsichen Terrors formalrechtlich absicherte. Abgesehen davon ist Hindenburg maßgeblich verantwortlich für die Kriegsführung im Ersten Weltkrieg, die auch heute noch rechtsverbindlich in den Versailler Friedensverträgen als völkerrechtswidrig eingestuft wurde. In diesem Zusammenhang wurde es nur als Randnote angesehen, dass sich Hindenburg der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten - unter anderem aus persönlicher Abneigung gegen Hitler - zwischen Juli 1932 und Januar 1933 entgegenstellte.
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Der ursprünglich als ''Weinstraße'' benannte Straßenzug wurde [[1917]] in ''Hindenburgstraße'' umbenannt (nach dem Generalfeldmarschall des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkriegs]], Paul von Hindenburg). Im April [[1946]] erfolgte eine weitere Umbenennung in Rudolf-Breitscheid-Straße. Die Benennung nach Hindenburg war nach Meinung des Fürther Stadtrats 1945 politisch nicht mehr tragbar<ref>Stadtratsakte Straßenbenennungen, 4. Band, Stadtarchiv Fürth (6/202), Recherche Peter Frank, September 2007</ref>, da dieser dem Nationalsozialismus maßgeblich zur Macht verholfen hat. Dies geschah einerseits durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler (30. Januar 1933), andererseits durch die Verordnungen des Reichspräsidenten im Februar und März 1933, mit denen verschiedene Grundrechte bis 1945 außer Kraft gesetzt wurden, was u.a. einige Aspekte des nationalsozialistischen Terrors formalrechtlich absicherte. Abgesehen davon ist Hindenburg maßgeblich verantwortlich für die Kriegsführung im Ersten Weltkrieg, die in den auch heute noch rechtsverbindlichen Versailler Friedensverträgen als völkerrechtswidrig eingestuft wird. In diesem Zusammenhang wurde es nur als Randnote angesehen, dass sich Hindenburg der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten - unter anderem aus persönlicher Abneigung gegen Hitler - zwischen Juli 1932 und Januar 1933 entgegenstellte.
    
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