Karl Heckel

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'Dr. h. c. Karl Heckel' (geb. 22. November 1863 in Artelshofen; gest. 23. Mai 1932 in Fürth) erhielt 1911 vom Oberkonsistorialpräsidenten v. Bezzel den Ruf auf die Pfarrstelle St. Peter und Paul in Poppenreuth. Am Sonntag mit dem Namen „Rogate“ des gleichen Jahres trat er seinen Dienst an und predigte über den Vers „Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit“ (2. Tim 1,7). Dieser Vers steht auch auf seinem Grabstein am Poppenreuther Friedhof. Bis 1932 war Heckel auf der Pfarrstelle.

Leben und Wirken[Bearbeiten]

1863 in Artelshofen (Bezirksamt Hersbruck) geboren, wuchs Karl Heckel als Kind eines Schullehrers in bescheidenen Verhältnissen auf.

Nach einer guten Schulbildung studierte Heckel an der Universität Erlangen Theologie und Philologie. Bevor er in den Pfarrdienst ging, absolvierte er als Einjährig-Freiwilliger im Königlich-Bayerischen Infanterie-Regiment seine Militärpflicht. Im Dreikaiserjahr 1888 heiratete er Klara Heckel, geb. Starkloff. Aus der Ehe stammen zwei Söhne: Prof. Dr. Jur. Johannes Heckel (Uni Bonn) und Oberkonsistorialrat Dr. Theodor Heckel (Berlin).

Sein Vikarsdienst ab 1884 führte u. a. nach Nürnberg (Gostenhof und St. Leonhard). Dort begegnete er Dekan und Kirchenrat Hartmann, der Heckels verwaltungsrechtliche Gabe förderte. Beider Schicksal war insoweit verschlungen, als Hartmann in jungen Jahren Vikar in Poppenreuth gewesen war und nun in seinen letzten Amtsjahren einen Vikar erhielt, der später sein Leben in Poppenreuth beschließen sollte.

Nach der Zwischenstation auf der Pfarrstelle in Schopfloch (1898) – die damals als schwierigste Landgemeinde Bayerns galt – wurde Heckel 1911 durch Oberkonsistorialpräsident v. Bezzel nach Poppenreuth berufen. Hier kamen ihm seine Kenntnisse des ländlichen Pfründewesens und die juristische Begabung zu gute. In den Zeiten großer politischer Erschütterungen nach dem Ersten Weltkrieg wurde er gar zum Gutachter der Kirche.

Nach dem 1. Weltkrieg begann die Trennung von Thron und Altar. Karl Heckel setzte sich für eine Selbstständigkeit der Kirche und Unanstaltbarkeit der Pfarrpfründe ein, hier im speziellen in der Frage der Verpachtung der Pfründgrundstücke, besonders aber für eine wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Staat.[1] Offenbar interpretierte er die lutherische Zwei-Reiche-Lehre auch in diesem Sinne. Die Gemeinden sollten sich um die wirtschaftliche Sicherung eigenverantwortlich kümmern. So war er im Vorstand des Pfarrvereins und im Ausschuss des Wirtschaftsverbandes evangelischer Geistlicher sowie Abgeordneter in der Landessynode.

In Fürth erhielt er die Stelle eines Vorstandes in der evang.-luth. Gesamtkirchenverwaltung (gewissermaßen eines Vorgängers der heutigen GKV). Hier organisierte er die Steuerverwaltung derart mustergültig, dass sie anderenorts als Vorbild diente. Dies mag u. a. dazu geführt haben, dass ihm die juristische Fakultät der Universität Erlangen 1930 zum Anlass des 400-jährigen Jubiläums der Confessio Augustana den Doktorhut ehrenhalber (Dr. jur. h. c.) verlieh.

Während seiner Zeit in Popprenreuth wurde Schniegling in Angliederung an Poppenreuth eine eigene Pfarrstelle geschaffen, der Betsaal in Schniegling erweitert und die altehrwürdige Kirche in Poppenreuth einer gründlichen Erneuerung und Modernisierung (Einbau einer Heizungsanlage und einer neuen Orgel) unterzogen. Weiterhin erlangte er große Verdienste um die Gesamtkirchengemeinde Fürth. Als Vorstand des evangelisch-lutherischen Gesamtkirchenverwaltung gelang ihm eine Reihe von Finanzierungen von Kirchenneubauten. So zählt die örtliche Presse 1932 im Nachruf Heckels folgende Erfolge auf: Martinskapelle in Fürth-West, Christuskapelle in Stadeln, Erlöserkirche in Leyh, Stephanuskirche in Gebersdorf, Thomaskirche in Großreuth.

Zwei Jahre später starb Karl Heckel nach langem schweren Leiden am Fürther Krankenhaus und wurde auf dem Poppenreuther Friedhof beerdigt. Eine über mehrere Seiten gehende Grabrede würdigt den Poppenreuther Pfarrer und unterbricht die üblichen Eintragungen im Sterbebuch der Kirchengemeinde.

Auszeichnungen[Bearbeiten]

Seine Verdienste an der Gestaltung der rechtlichen Verfassung der Kirche, insbesondere seine Verdienste auf dem Gebiete eines unabhängigen evangelischen Kirchenrechts brachten ihm 1927 den Titel des Kirchenrats und einen Ehrendoktortitel der juristischen Fakultät der Universität Erlangen 1930 ein. Noch zu Lebzeiten wurde auch die Benennung eines Weges in Karl-Heckel-Weg in Poppenreuth vollzogen.

Siehe auch[Bearbeiten]

Lokalberichterstattung[Bearbeiten]

  • Kirchenrat Dr. Heckel tot. In: Fränkischer Kurier vom 25. Mai 1932

Bilder[Bearbeiten]


  1. Anmerkung: Siehe § 137 der Reichsverfassung in der Schrift über die evangelische Kirchengemeindeordnung