Munizipalrat: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[1810]] werden von Fronmüller als Munizipalräte genannt: "Proceßrath Reichold, Kaufmann Löhe, Kupferschmied Lederer, Kaufmann Billing und Apotheker Barthel"<ref>[[Fronmüllerchronik]], S. 217</ref> | |||
* [[1818]] werden von Fronmüller als Munizipalräte genannt: Lederer, Barthel, Rießner, Büttner und Reuter. | |||
==Siehe auch== | |||
* [[Magistrat]] | |||
* [[Magistratsrat]] | |||
* [[Gemeindebevollmächtigter]] | |||
==Einzelnachweise== | |||
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Version vom 5. Juni 2017, 10:33 Uhr
Am 6. Mai 1810 wurde erstmals ein fünfköpfiger Munizipalrat (früher auch Municipalrat) für drei Jahre gewählt. Er hatte das Gemeindevermögen zu verwalten.
Vorlage:Berufe Außerdem:
- 1810 werden von Fronmüller als Munizipalräte genannt: "Proceßrath Reichold, Kaufmann Löhe, Kupferschmied Lederer, Kaufmann Billing und Apotheker Barthel"[1]
- 1818 werden von Fronmüller als Munizipalräte genannt: Lederer, Barthel, Rießner, Büttner und Reuter.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Fronmüllerchronik, S. 217