Zwei alte Stiel-Eichen in der Föhrenstraße 2: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Zwei alten Stiel-Eichen in der Föhrenstraße 2''' sind ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.<ref>Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 21</ref> Sie befinden sich im Fürther Ortsteil [[Unterfarrnbach]] und stehen an der [[Föhrenstraße]] 2 unweit der Einmündung in die [[Mühltalstraße]].
Die '''Zwei alten Stiel-Eichen in der Föhrenstraße 2''' sind ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.<ref>Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 21</ref> Sie befinden sich im Fürther Ortsteil [[Unterfarrnbach]] und stehen an der [[Föhrenstraße]] 2 unweit der Einmündung in die [[Mühltalstraße]].



Version vom 5. Mai 2022, 23:16 Uhr

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Zwei alte Stiel-Eichen in der Föhrenstraße 2
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Die Zwei alten Stiel-Eichen in der Föhrenstraße 2 sind ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.[1] Sie befinden sich im Fürther Ortsteil Unterfarrnbach und stehen an der Föhrenstraße 2 unweit der Einmündung in die Mühltalstraße.

Siehe auch


Einzelnachweise

  1. Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 21

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