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|Nachname=Meyer | |Nachname=Meyer | ||
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|Geburtsdatum=1805/09/06 | |Geburtsdatum=1805/09/06 | ||
|Geburtsort=Bruck bei Erlangen | |Geburtsort=Bruck bei Erlangen | ||
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|Person=Jakob Meyer | |Person=Jakob Meyer | ||
|Verwandtschaftsgrad=Sohn aus 2. Ehe | |Verwandtschaftsgrad=Sohn aus 2. Ehe | ||
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{{Familie | |||
|Person=Anna Maria Hacker | |||
|Verwandtschaftsgrad=1. Ehefrau | |||
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{{Familie | |||
|Person=Margaretha Engler | |||
|Verwandtschaftsgrad=2. Ehefrau | |||
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'''Simon Meyer''' (geb. [[6. September]] [[1805]] in [[wikipedia:Bruck (Erlangen)|Bruck]] bei Erlangen<ref name="KB-Tf">Kirchenbücher St. Peter und Paul Bruck, Taufen 1762–1818, S. 295</ref>; gest. [[11. November]] [[1842]] in Fürth<ref name="KB-Bsttg">Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1842–1850, S. 6</ref>) war ein Brucker und später Fürther Maurermeister. | '''Simon Meyer''' (geb. [[6. September]] [[1805]] in [[wikipedia:Bruck (Erlangen)|Bruck]] bei Erlangen<ref name="KB-Tf">Kirchenbücher St. Peter und Paul Bruck, Taufen 1762–1818, S. 295</ref>; gest. [[11. November]] [[1842]] in Fürth<ref name="KB-Bsttg">Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1842–1850, S. 6</ref>) war ein Brucker und später Fürther Maurermeister. | ||
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Armenpflegschaftrat und Gemeindebvollmächtigte hatten keine Einwände vorgebracht, auch traten nach öffentlichem Anschlag des Gesuchs keine Mitbewerber auf, sodass der Stadtmagistrat mit Beschluss vom 14. August 1837 ihm die durch Tod seines Bruders weggefallene Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes und die Erlaubnis zur Übersiedlung erteilte. Er hatte dafür die Aufnahmegebühr II. Klasse der Auswärtigen in Höhe von 15 f. zu bezahlen. Zwei Tage später wurde ihm der Beschluss mit der Aufforderung eröffnet, sich zu seinen gemeindlichen Abgaben zu erklären. Simon Meyer verpflichtete sich, als Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtungskasse 1. f., als Jahresbeitrag dazu 48 x. und als wöchentlichen Almosen 4 x. zu entrichten. Am 16. September stellte sich Meyer in vollständiger Uniform und Waffen beim Kommando des kgl. Landwehr-Infanterie-Regiments vor, wo er laut „Receptions-Schein“ für mustermäßig befunden und bei der II. Grenadier Compagnie des II. Bataillons einrangiert wurde. Zehn Tage später wurden die Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes [[Johann Wunderlich]] und [[Jakob Blutharsch]], zusammen mit Simon Meyer, zum Magistrat vorgeladen, wo ihnen der nunmehr rechtskräftige Beschluss vom 14. August verkündet und Meyer zum Meister gesprochen wurde. Dabei erfolgte die Eintragung in das Meisterbuch und zahlte dieser das herkömmliche Ladengeld von 4 f. an die Vorsteher. Am gleichen Tag, am 26. September 1837, wurde dem Simon Meyer auch die Bürgerurkunde ausgestellt. Schließlich wurde er noch Ende November auf die [[wikipedia:Verfassung des Königreichs Bayern von 1818|Verfassung des Königreichs]] verpflichtet. | Armenpflegschaftrat und Gemeindebvollmächtigte hatten keine Einwände vorgebracht, auch traten nach öffentlichem Anschlag des Gesuchs keine Mitbewerber auf, sodass der Stadtmagistrat mit Beschluss vom 14. August 1837 ihm die durch Tod seines Bruders weggefallene Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes und die Erlaubnis zur Übersiedlung erteilte. Er hatte dafür die Aufnahmegebühr II. Klasse der Auswärtigen in Höhe von 15 f. zu bezahlen. Zwei Tage später wurde ihm der Beschluss mit der Aufforderung eröffnet, sich zu seinen gemeindlichen Abgaben zu erklären. Simon Meyer verpflichtete sich, als Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtungskasse 1. f., als Jahresbeitrag dazu 48 x. und als wöchentlichen Almosen 4 x. zu entrichten. Am 16. September stellte sich Meyer in vollständiger Uniform und Waffen beim Kommando des kgl. Landwehr-Infanterie-Regiments vor, wo er laut „Receptions-Schein“ für mustermäßig befunden und bei der II. Grenadier Compagnie des II. Bataillons einrangiert wurde. Zehn Tage später wurden die Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes [[Johann Wunderlich]] und [[Jakob Blutharsch]], zusammen mit Simon Meyer, zum Magistrat vorgeladen, wo ihnen der nunmehr rechtskräftige Beschluss vom 14. August verkündet und Meyer zum Meister gesprochen wurde. Dabei erfolgte die Eintragung in das Meisterbuch und zahlte dieser das herkömmliche Ladengeld von 4 f. an die Vorsteher. Am gleichen Tag, am 26. September 1837, wurde dem Simon Meyer auch die Bürgerurkunde ausgestellt. Schließlich wurde er noch Ende November auf die [[wikipedia:Verfassung des Königreichs Bayern von 1818|Verfassung des Königreichs]] verpflichtet. | ||
Ein halbes Jahr später, am 10. März 1838, wurde Simon Meyer – zusammen mit seiner Verlobten Margaretha Engler und ihrem Stiefvater, dem Drechslermeister Johann Jacob Held – wieder beim Magistrat vorstellig, um ein Kopulationsattest zu erwirken. Für die Wiederverehelichung wurde ihm das Attest am 16. März ausgestellt.<ref name="Akte-M 100"/> | Ein halbes Jahr später, am 10. März 1838, wurde Simon Meyer – zusammen mit seiner Verlobten Margaretha Engler und ihrem Stiefvater, dem Drechslermeister [[Johann Jacob Held]] – wieder beim Magistrat vorstellig, um ein Kopulationsattest zu erwirken. Für die Wiederverehelichung wurde ihm das Attest am 16. März ausgestellt.<ref name="Akte-M 100"/> | ||
Simon Meyer starb im Alter von 37 Jahren nach Diagnose von Dr. Pickel an „Zehrfieber“ im Haus Liliengasse 223, I. Bez. ([[Lilienstraße 5 (ehemals)]]).<ref name="KB-Bsttg"/> | Simon Meyer starb im Alter von 37 Jahren nach Diagnose von Dr. Pickel an „Zehrfieber“ im Haus Liliengasse 223, I. Bez. ([[Lilienstraße 5 (ehemals)]]).<ref name="KB-Bsttg"/> | ||