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{{Unternehmen
{{Unternehmen
|Bild=Grüner Sudhaus.jpg
|Bild=Grüner Sudhaus.jpg
|Gebäude=Gartenstraße 11 / 11a
|Gebäude=Gartenstraße 11, 11a
|Branche=Brauereien
|Branche=Brauereien
|Gründer=Johann Schmid
|Gründer=Johann Schmid
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|Gesellschaftsform=AG
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|Schliessungsdatum=1977
|Schließungsdatum=1977
|Schließungsgrund=Übernahme durch Patrizier Bräu AG
|Schließungsgrund=Übernahme durch Patrizier Bräu AG
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Die '''Brauerei Grüner''' war eine der fünf bedeutenden Großbrauereien im Fürth des 19./20. Jahrhunderts. Neben dem Vollbier „Hell“ erfreute sich in der Vergangenheit ebenso das Exportbier „Königstrunk“ großer Beliebtheit. [[2011]] kam es durch die [[Tucher Bräu|Brauerei Tucher]] zu einer Wiederbelebung der Marke Grüner Bier. Seit dieser Zeit wird das Grüner Bier wieder auf dem Markt angeboten.  
Die '''Brauerei Grüner''' war eine der fünf bedeutenden Großbrauereien im Fürth des 19./20. Jahrhunderts. Neben dem Vollbier „Hell“ erfreute sich in der Vergangenheit ebenso das Exportbier „Königstrunk“ großer Beliebtheit. [[2011]] kam es durch die [[Tucher Bräu|Brauerei Tucher]] zu einer Wiederbelebung der Marke Grüner Bier. Seit dieser Zeit wird das Grüner Bier wieder auf dem Markt angeboten.  
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== Geschichte der Grüner Bräu ==
== Geschichte der Grüner Bräu ==
Erstmals [[1860]] bzw. [[1862]] erscheint im Zusammenhang mit Bier der Name Grüner in Fürth. Die Brüder Johann Georg (geb. [[19. Februar]] [[1833]], gest. [[28. Februar]] [[1881]]), Johann Heinrich (gest. [[1893]]) und [[Georg Heinrich Grüner]] aus Altdorf erwarben am [[3. Mai]] [[1860]] eine Brauerei an der [[Gartenstraße]], auf deren Grundstück bereits seit dem [[11. April]] [[1709]] eine erst später genutzte [[wikipedia:Braurecht|"Bräugerechtigkeit"]] lag, und bauten diese [[1863]] auf dem Gelände zwischen [[Rosenstraße|Rosen-]], Gartenstraße und [[Wasserstraße]] stark aus. Nacheinander wurden die Mälzerei, das Sudhaus, die Gär- und Lagerkeller ausgebaut. Allerdings sorgte die Brauerei bereits kurz vor der Fertigstellung des Neubaus für Schlagzeilen, als der Felsenkeller unterhalb des Anwesens kurz vor Fertigstellung [[1866]] einstürzte und eine große Menge Bier verloren ging.<ref>Fürther Tageblatt - In den Fürther Katakomben, 26./27. November 1932</ref> Um kurzfristig einen Ersatz für den verloren gegangenen Lagerkeller zu schaffen, wich man auf das Familienanwesen in der [[Vacher Straße]] aus und baute hier von [[1866]] bis [[1872]] einen neuen Felsenkeller, den heute noch existierenden [[Grüner-Keller]].  
Erstmals [[1860]] bzw. [[1862]] erscheint im Zusammenhang mit Bier der Name Grüner in Fürth. Die Brüder Johann Georg (geb. [[19. Februar]] [[1833]], gest. [[28. Februar]] [[1881]]), Johann Heinrich (gest. [[1893]]) und [[Georg Heinrich Grüner]] aus Altdorf erwarben am [[3. Mai]] [[1860]] eine Brauerei an der [[Gartenstraße]], auf deren Grundstück bereits seit dem [[11. April]] [[1709]] eine erst später genutzte [[wikipedia:Braurecht|"Bräugerechtigkeit"]] lag, und bauten diese [[1863]] auf dem Gelände zwischen [[Rosenstraße|Rosen-]], Gartenstraße und [[Wasserstraße]] stark aus. Nacheinander wurden die Mälzerei, das Sudhaus, die Gär- und Lagerkeller ausgebaut. Allerdings sorgte die Brauerei bereits kurz vor der Fertigstellung des Neubaus für Schlagzeilen, als der Felsenkeller unterhalb des Anwesens kurz vor Fertigstellung [[1866]] einstürzte und eine große Menge Bier verloren ging.<ref>Fürther Tageblatt - In den Fürther Katakomben, 26./27. November 1932</ref> Um kurzfristig einen Ersatz für den verloren gegangenen Lagerkeller zu schaffen, wich man auf das Familienanwesen in der [[Vacher Straße]] aus und baute hier von [[1866]] bis [[1872]] einen neuen Felsenkeller, den heute noch existierenden [[Grüner-Keller]].  
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Der Werbespruch, für den die Grüner Biere jahrzehntelang bekannt waren, lautete "''beliebt, bekannt, bekömmlich''". Bei der Wiedereinführung der Marke im September [[2011]] wurde der bisher bekannte Werbeslogan ebenfalls durch die [[Tucher Bräu]] AG wiederbelebt. Somit wurden für den Pressetermin und ersten Bieranstich im [[Grüner-Keller|Felsenkeller]] der ehem. Grüner Bräu die neuen Bierkästen, Werbemittel und Biergläser mit diesem Slogan bedruckt. Leider hatten jedoch die Verantwortlichen übersehen, dass eine Verordnung der Europäischen Union (EU) die Begrifflichkeit "bekömmlich" für ein alkoholisches Getränk untersagt.<ref>Fürther Nachrichten vom 21.09. 2011 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/wiedergeburt-eines-further-bieres-1.1520791 Wiedergeburt eines Fürther Bieres.]</ref> In einem Schreiben der Amtlichen Lebensmittelüberwachung (ALS) an die [[Tucher Bräu]] AG wurden die Verantwortlichen wie folgt von diesem Umstand unterrichtet:  
Der Werbespruch, für den die Grüner Biere jahrzehntelang bekannt waren, lautete "''beliebt, bekannt, bekömmlich''". Bei der Wiedereinführung der Marke im September [[2011]] wurde der bisher bekannte Werbeslogan ebenfalls durch die [[Tucher Bräu]] AG wiederbelebt. Somit wurden für den Pressetermin und ersten Bieranstich im [[Grüner-Keller|Felsenkeller]] der ehem. Grüner Bräu die neuen Bierkästen, Werbemittel und Biergläser mit diesem Slogan bedruckt. Leider hatten jedoch die Verantwortlichen übersehen, dass eine Verordnung der Europäischen Union (EU) die Begrifflichkeit "bekömmlich" für ein alkoholisches Getränk untersagt.<ref>Fürther Nachrichten vom 21.09. 2011 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/wiedergeburt-eines-further-bieres-1.1520791 Wiedergeburt eines Fürther Bieres.]</ref> In einem Schreiben der Amtlichen Lebensmittelüberwachung (ALS) an die [[Tucher Bräu]] AG wurden die Verantwortlichen wie folgt von diesem Umstand unterrichtet:  


:''Auf den Etiketten des Erzeugnisses, das laut Deklaration einen Alkoholgehalt von 5,3 % vol. aufweist, befindet sich die folgende Auslobung: "... und bekömmlich" sowie "ein bekömmlicher Genuss". Nach der s.g. EU-Health-Claims-Verordnung (VO (EG) 1924/2006) dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Weiterhin sind bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent nur nährwertbezogene Angaben zulässig, die sich auf einen geringen Alkoholgehalt oder eine Reduzierung des Alkoholgehaltes oder eine Reduzierung des Brennwerts beziehen (Kapitel II, Artikel 4 Absatz 3). ... Ebenso sind Verweise auf allgemeine nichtspezifische Vorteile für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden wie z.B. "Appetitanregend", "wohltuend" oder "bekömmlich" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung bei alkoholhaltigen Getränken abzulehnen, da sie mit spezifischen Claims verbunden werden müssten, die aber nach Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung für alkoholhaltige Getränke grundsätzlich nicht zulässig sind. Darüberhinaus sind Angaben, die geeignet sind, die Alkoholwirkung zu verharmlosen und zu einem regelmäßigen Verzehr von Alkohol zu verleiten, unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung i.S. von § 11 Abs. 1 LFGB zu prüfen." Das Erzeugnis entspricht somit nicht den Anforderungen der VO (EG) 1924/ 2006.''<ref>Schreiben der Amtlichen Lebensmittelkontrolle (ALS) an die Tucher Bräu AG, S. 2</ref>
:''Auf den Etiketten des Erzeugnisses, das laut Deklaration einen Alkoholgehalt von 5,3 % vol. aufweist, befindet sich die folgende Auslobung: "... und bekömmlich" sowie "ein bekömmlicher Genuss". Nach der s.g. EU-Health-Claims-Verordnung (VO (EG) 1924/2006) dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Weiterhin sind bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent nur nährwertbezogene Angaben zulässig, die sich auf einen geringen Alkoholgehalt oder eine Reduzierung des Alkoholgehaltes oder eine Reduzierung des Brennwerts beziehen (Kapitel II, Artikel 4 Absatz 3). ... Ebenso sind Verweise auf allgemeine nichtspezifische Vorteile für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden wie z. B. "Appetitanregend", "wohltuend" oder "bekömmlich" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung bei alkoholhaltigen Getränken abzulehnen, da sie mit spezifischen Claims verbunden werden müssten, die aber nach Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung für alkoholhaltige Getränke grundsätzlich nicht zulässig sind. Darüberhinaus sind Angaben, die geeignet sind, die Alkoholwirkung zu verharmlosen und zu einem regelmäßigen Verzehr von Alkohol zu verleiten, unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung i.S. von § 11 Abs. 1 LFGB zu prüfen." Das Erzeugnis entspricht somit nicht den Anforderungen der VO (EG) 1924/ 2006.''<ref>Schreiben der Amtlichen Lebensmittelkontrolle (ALS) an die Tucher Bräu AG, S. 2</ref>


Aufgrund der Feststellung der Amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde der ursprüngliche Slogan von "''beliebt, bekannt, bekömmlich''" in "''beliebt, bekannt, begehrt''" umgewandelt. Eine nicht unerhebliche Anzahl mit bereits dem alten Slogan bedruckter Artikel, wurde von der [[Tucher Bräu]] AG wieder eingezogen und vernichtet. Trotzdem waren bei der Vorstellung des neuen Sudes am [[29. September]] [[2011]] im ehemaligen [[Grüner-Keller]] sowie auf der [[Michaelis-Kirchweih]] [[2011]] neu gefertigte Bierkästen, Gläser und Werbeschilder mit dem alten Werbespruch in Umlauf und fanden ihren Weg in Sammlerhände
Aufgrund der Feststellung der Amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde der ursprüngliche Slogan von "''beliebt, bekannt, bekömmlich''" in "''beliebt, bekannt, begehrt''" umgewandelt. Eine nicht unerhebliche Anzahl mit bereits dem alten Slogan bedruckter Artikel, wurde von der [[Tucher Bräu]] AG wieder eingezogen und vernichtet. Trotzdem waren bei der Vorstellung des neuen Sudes am [[29. September]] [[2011]] im ehemaligen [[Grüner-Keller]] sowie auf der [[Michaelis-Kirchweih]] [[2011]] neu gefertigte Bierkästen, Gläser und Werbeschilder mit dem alten Werbespruch in Umlauf und fanden ihren Weg in Sammlerhände
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