Scharre - jüdische Fleischbank: Unterschied zwischen den Versionen

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* von 1717 - 1804 in dem Gebäude [[Schulhof 1]]
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* von 1804 - [[10. November]] [[1938]] in dem Gebäude [[Schulhof 4]]
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[[Datei:Reglement der Fleisch-Scharre 1825, CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-563.pdf|mini|right|Reglement der Fleisch-Scharre, 1825]]
Am [[4. Dezember]] [[1821]] wandte sich Bürgermeister [[Franz Joseph von Bäumen]] an die jüdische Gemeinde aufgrund von Beschwerden über die Fleischscharre und bestellte die ''Monatsvorsteher der Judenschaft'' zum Rapport ins Polizeibüro ein um Rechenschaft abzulegen.<ref>siehe [https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=https%3A%2F%2Fwww.gda.bayern.de%2Fmets%2F04358945-484c-40c7-9dc0-0cdcccb0a1a2&tx_dlf%5Bpage%5D=3&cHash=1772bf56a95d09cb7021d322fcea9bbb Schreiben] vom 4. Dezember 1821, CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-563</ref>
Am [[4. Dezember]] [[1821]] wandte sich Bürgermeister [[Franz Joseph von Bäumen]] an die jüdische Gemeinde aufgrund von Beschwerden über die Fleischscharre und bestellte die ''Monatsvorsteher der Judenschaft'' zum Rapport ins Polizeibüro ein um Rechenschaft abzulegen.<ref>siehe [https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=https%3A%2F%2Fwww.gda.bayern.de%2Fmets%2F04358945-484c-40c7-9dc0-0cdcccb0a1a2&tx_dlf%5Bpage%5D=3&cHash=1772bf56a95d09cb7021d322fcea9bbb Schreiben] vom 4. Dezember 1821, CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-563</ref>
Bis zu einer genaueren Überprüfung war die jüdische Gemeinde angehalten eine Commission zur künftigen Beaufsichtigung zu erstellen. Am [[15. November]] [[1824]] wurde dann in einem umfangreichen [https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=https%3A%2F%2Fwww.gda.bayern.de%2Fmets%2F04358945-484c-40c7-9dc0-0cdcccb0a1a2&tx_dlf%5Bpage%5D=13&cHash=1ec2d0a5950090b104c05ba213df992c Schreiben]<ref>CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-563</ref> Missstände und zu bewerkstelligende Reformen aufgelistet.</br>
Bis zu einer genaueren Überprüfung war die jüdische Gemeinde angehalten eine Commission zur künftigen Beaufsichtigung zu erstellen. Am [[15. November]] [[1824]] wurde dann in einem umfangreichen [https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=https%3A%2F%2Fwww.gda.bayern.de%2Fmets%2F04358945-484c-40c7-9dc0-0cdcccb0a1a2&tx_dlf%5Bpage%5D=13&cHash=1ec2d0a5950090b104c05ba213df992c Schreiben]<ref>CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-563</ref> Missstände und zu bewerkstelligende Reformen aufgelistet.</br>
[[Datei:Reglement der Fleisch-Scharre 1825, CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-563.pdf|mini|right|Reglement der Fleisch-Scharre, 1825]]
 
Schließlich wurde mit behördlicher Genehmigung vom 22. August 1825 eine Reglement für die Scharranstalt herausgegeben.  
Schließlich wurde mit behördlicher Genehmigung vom 22. August 1825 eine Reglement für die Scharranstalt herausgegeben.  



Aktuelle Version vom 24. Oktober 2025, 11:12 Uhr

Die Scharre bezeichnet die jüdische Fleischbank, bei der die jüdischen Gemeindemitglieder geschächtetes Fleisch kaufen konnten, das den Reinheitsgeboten der Kaschrut entsprach.

Die Fürther Scharre befand sich

Reglement der Fleisch-Scharre, 1825

Am 4. Dezember 1821 wandte sich Bürgermeister Franz Joseph von Bäumen an die jüdische Gemeinde aufgrund von Beschwerden über die Fleischscharre und bestellte die Monatsvorsteher der Judenschaft zum Rapport ins Polizeibüro ein um Rechenschaft abzulegen.[1] Bis zu einer genaueren Überprüfung war die jüdische Gemeinde angehalten eine Commission zur künftigen Beaufsichtigung zu erstellen. Am 15. November 1824 wurde dann in einem umfangreichen Schreiben[2] Missstände und zu bewerkstelligende Reformen aufgelistet.

Schließlich wurde mit behördlicher Genehmigung vom 22. August 1825 eine Reglement für die Scharranstalt herausgegeben.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. siehe Schreiben vom 4. Dezember 1821, CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-563
  2. CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-563
  3. mit Bezug auf Meldung Nr. 7 in der Briefkasten-Revue des Fürther Tagblatts vom 14. März 1846, in der moniert wird, dass das Kalbfleisch in der Scharre 10 kr koste, wobei es bei den Metzgern für 7 kr zu haben wäre. Außerdem würde die Verordnung unterlaufen, jeden Tag Fleisch vorrätig zu haben.

Siehe auch

Bilder

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