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Weiterhin soll (!) es sich bei den Gebäuden auf dem Grundstück um sog. Schwarzbauten handeln, da sich das Grundstück bereits zu Baubeginn im Wasserschutzgebiet befand. Evtl. (!) konnte Schickedanz die Regelung umgehen, in dem er das „neue“ Gebäude – die heutige Schickedanz-Villa – auf dem Grund des ehemaligen Elternhauses errichtete und somit „Bestandsschutz“ anmelden konnte. Vermutlich hat aber die damalige Stadtverwaltung die Vorschrifen bei dem Quelle-Inhaber nicht so genau genommen. Letzteres sind Spekulationen, die im Volksmund berichtet werden – ein Wahrheitsgehalt ist nicht nachweisbar! | Weiterhin soll (!) es sich bei den Gebäuden auf dem Grundstück um sog. Schwarzbauten handeln, da sich das Grundstück bereits zu Baubeginn im Wasserschutzgebiet befand. Evtl. (!) konnte Schickedanz die Regelung umgehen, in dem er das „neue“ Gebäude – die heutige Schickedanz-Villa – auf dem Grund des ehemaligen Elternhauses errichtete und somit „Bestandsschutz“ anmelden konnte. Vermutlich hat aber die damalige Stadtverwaltung die Vorschrifen bei dem Quelle-Inhaber nicht so genau genommen. Letzteres sind Spekulationen, die im Volksmund berichtet werden – ein Wahrheitsgehalt ist nicht nachweisbar! | ||
Im Rahmen der Planungen für eine Bebauung des Grundstücks in der Zeit von 2020 bis 2023 stellte das Wasserwirtschaftsamt folgendes fest: ''Die Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung ist in der weiteren Schutzzone A des Wasserschutzgebietes Rednitztal nach § 3 Abs. 1 Nr. 6.2 Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal (VWSR) verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich bereits eingeleitete Verfahren sowie die Entwicklung von Bebauungsplänen aus wirksamen Flächennutzungsplänen; beides trifft für den geplanten B-Plan V+E Nr. XXIII nicht zu. In Abstimmung mit dem amtlichen Sachverständigen (WWA) kann nach erster Einschätzung eine Ausnahme oder Befreiung von diesem Verbot nach § 4 Abs. 1 VWSR, § 52 Abs. 1 Sätze 2 und 3 WHG nicht in Aussicht gestellt werden.'' Die Stadt Fürth zog daraufhin die Schlussfolgerung, dass eine Bauleitplanung für das Vorhaben der Projektentwickler nicht möglich und somit die geplanten bis zu acht Villen nicht realisierbar waren.<ref>Stadt Fürth Ratsinfo - Beschlussvorlage SpA/1039/2023 - Beschluss über das weitere Vorgehen für eine mögliche Bebaubarkeit im Bereich der Villa Schickedanz der Grundstücke Fl. Nr. 45/1 und 316/9, Gemarkung Dambach - [https://ratsinfo.fuerth.de/bi/to0050.asp?__ktonr=3046186 online]</ref> | |||
== Lokalberichterstattung == | == Lokalberichterstattung == | ||