Datei:Dienstvertrag Baruch Hirschmann 16. September 1867.pdf: Unterschied zwischen den Versionen

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''kanzlisten Lichtenstädter''</br>
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''§ 1 Herr Baruch Hirschmann ist vom ersten''</br>
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''ist er verpflichtet an allen hohen u. Halbfeiertagen''</br>
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''selbst anzubeten u. aus der Thorah vorzulesen.''</br>
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''selbst anzubeten nur dann verpflichtet, wenn keine''</br>
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''des Synagogenkomissars an erster u. des Rabbinats''</br>
''Vorstandes .... aufzukommen.''</br>
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''auf einen jährlichen Urlaub bis zu 30 Tagen''</br>
 
2. Seite</br>
''Dem ihm bei einer Dauer von 8 Tagen''</br>
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...
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''Hirschmann beträgt 800 M achthundert''</br>
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'' der Kultusgemeinde zu erheben sind.''</br>
''An Nebeneinkünften wird Herr Hirschmann''</br>
''lediglich auf den finanziellen ...''</br>
''von Besuchen bei  ... Synagoge ...''</br>
''§ 6 Dieser Vertrag erlischt drei Monate''</br>
''nach erfolgten beider Theilen jederzeit''</br>
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Aktuelle Version vom 24. August 2025, 16:02 Uhr

Bildinformationen

Datei:Dienstvertrag Baruch Hirschmann 16. September 1867.pdf
GenreHistorische Dokumente
PersonBaruch Hirschmann
Urheberisraelitische Kultusgemeinde Fürth
QuellangabenCAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-125
DateiartDokumentDateityppdf
Erstellungsdatum16. September 1876
Lizenzcc-by-sa-3.0
UploadCommonsNein
BeschreibungDienstvertrag für Kantor Baruch Hirschmann, 16. September 1867
Dateiinfo
(Bild-Unterschrift und Info-Box,
automatisch erstellt)
Dienstvertrag für Kantor Baruch Hirschmann, 16. September 1867 Urheber: israelitische Kultusgemeinde Fürth<br>Erstellungsdatum: 16. September 1876<br>Lizenz: cc-by-sa-3.0
semantisches Browsensemantisches Browsen

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Lizenz

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Diese Datei steht unter der Creative Commons-Lizenz
Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0

Dienstvertrag
abgeschlossen zwischen der isr. Kultusgemeinde
Fürth einerseits vertreten durch den Gemeinde-
kanzlisten Lichtenstädter
und den Herrn Baruch Hirschmann
von hier andererseits.

§ 1 Herr Baruch Hirschmann ist vom ersten
April D.J. an zum Ansingen in der sogenannten
neuen Synagoge dafür in widerruflicher Weise
bestellt.
§ 2 Herr Hirschmann ist von diesem Tage
verpflichtet bei allen Gottesdiensten, welche in
genannter Synagoge abgehalten werden, in der
herkömmlichen Weise zu singen, insbesondere
ist er verpflichtet an allen hohen u. Halbfeiertagen
dann am Montag u. Donnerstag Morgens
sowie an den diesen rituell gleichzurechtenden Tagen
selbst anzubeten u. aus der Thorah vorzulesen.
An den gewöhnlichen Wochentagen ist Herr Hirschmann
selbst anzubeten nur dann verpflichtet, wenn keine
Leidtragende diese Funktion zu versehen wünschen.
§ 3 Im Übrigen verpflichtet sich Herr Hirschmann
allen auf den Gottesdienst bezüglichen Anvorderungen
des Synagogenkomissars an erster u. des Rabbinats
Vorstandes .... aufzukommen.
$ 4 Bei nachgewiesener Krankheit des Herrn
Hirschmann hat derselbe das Recht
auf einen jährlichen Urlaub bis zu 30 Tagen

2. Seite
Dem ihm bei einer Dauer von 8 Tagen
an vom Rabbinat u. Vorstand ... ...
... ...
§ 5 Der (?"Zins Erhalt"?) des Herrn
Hirschmann beträgt 800 M achthundert
Reichsmark jährlich, welche in monatlichen
Raten statt nummerando aus der Kasse
der Kultusgemeinde zu erheben sind.
An Nebeneinkünften wird Herr Hirschmann
lediglich auf den finanziellen ...
von Besuchen bei ... Synagoge ...
§ 6 Dieser Vertrag erlischt drei Monate
nach erfolgten beider Theilen jederzeit
freistehender Kündigung.
Fürth, am 16. September 1876
Baruch Hirschmann
Lichtenstädter
Gemeindekzlst

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