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== Definition == | == Definition == | ||
Der | Der Begriff "Dreiherrschaft" ist aufgrund der Komplexität der Sachlage eine nur unzureichende Beschreibung für die tatsächlichen Verhältnisse. Hintergrund sind die verworrenen Herrschaftsformen v.a. in der Frühen Neuzeit. Nicht zutreffend ist die Bezeichnung "Kondominium", da es sich hierbei um ein gemeinschaftliche ausgeübtes Herrschaftsrecht handelt. Von "gemeinschaftlich" kann in Fürth jedoch keine Rede sein. V.a. adelige Herrschaften wurden als Kodominium regiert. | ||
== Die drei Fürther Herren == | == Die drei Fürther Herren == | ||
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