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== Insolvenzmasse == | == Insolvenzmasse == | ||
Am 24. Mai 2024 meldete als Erstes die Wohninvest Holding in Stuttgart Insolvenz an. Es folgte am 6. Juni 2024 auch der zweite Eigentümer des kleineren Grundstücks, der Teil der Holding ist, und meldete in Stuttgart ebenfalls Insolvenz an. Damit wurde das Gesamtgrundstück samt Immobilie in Dambach zur Insolvenzmasse. Der Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli von der Kanzlei Pluta aus Stuttgart wurde mit der Verwertung des Grundstücks beauftragt. Kurzzeitig erschien somit die Immobilie in Damach über eine Maklerin bei dem Online-Marktplatz ImmoScout24. Die Anzeige wurde aber aufgrund fehlerhaften Angaben wieder nach kurzer Zeit zurückgezogen. | Am 24. Mai 2024 meldete als Erstes die Wohninvest Holding in Stuttgart Insolvenz an.<ref>{{Quelle Wikipedia|Wohninvest Holding}}</ref><ref>Stuttgarter Zeitung: Harald Panzer und Wohninvest: Fellbacher Firma steht vor der Insolvenz. Abgerufen am 24. Mai 2024.</ref> Es folgte am 6. Juni 2024 auch der zweite Eigentümer des kleineren Grundstücks, der Teil der Holding ist, und meldete in Stuttgart ebenfalls Insolvenz an. Damit wurde das Gesamtgrundstück samt Immobilie in Dambach zur Insolvenzmasse. Der Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli von der Kanzlei Pluta aus Stuttgart wurde mit der Verwertung des Grundstücks beauftragt. Kurzzeitig erschien somit die Immobilie in Damach über eine Maklerin bei dem Online-Marktplatz ImmoScout24 für 8,3 Miollionen Euro. Die Anzeige wurde aber aufgrund fehlerhaften Angaben wieder nach kurzer Zeit zurückgezogen.<ref>Birigt Heidingsfelder: Insolvenz zwingt zum Verkauf. In: Fürther Nachrichten vom 30. August 2025, S. 35 (Druckausgabe)</ref> | ||
== Trivia == | |||
Im Rahmen der Planbarkeit einer Bebauung im Jahr 2020 bis 2023 stellte das Wasserwirtschaftsamt folgendes fest: ''Die Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung ist in der weiteren Schutzzone A des Wasserschutzgebietes Rednitztal nach § 3 Abs. 1 Nr. 6.2 Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal (VWSR) verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich bereits eingeleitete Verfahren sowie die Entwicklung von Bebauungsplänen aus wirksamen Flächennutzungsplänen; beides trifft für den geplanten B-Plan V+E Nr. XXIII nicht zu. In Abstimmung mit dem amtlichen Sachverständigen (WWA) kann nach erster Einschätzung eine Ausnahme oder Befreiung von diesem Verbot nach § 4 Abs. 1 VWSR, § 52 Abs. 1 Sätze 2 und 3 WHG nicht in Aussicht gestellt werden.'' Die Stadt Fürth zog darauf die Schlussfolgerung, dass aktuell eine Bauleitplanung unter den vom Projektentwickler vorgelegten Planungen nicht möglich waren.<ref>Beschlussvorlage SpA/1039/2023 - Beschluss über das weitere Vorgehen für eine mögliche Bebaubarkeit im Bereich der Villa Schickedanz der Grundstücke Fl. Nr. 45/1 und 316/9, Gemarkung Dambach - [https://ratsinfo.fuerth.de/bi/to0050.asp?__ktonr=3046186 online]</ref> | |||
== Lokalberichterstattung == | == Lokalberichterstattung == | ||