Holzverteilungs-Verein: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Holzverteilungs-Verein''' der israelitischen Kultusgemeinde in Fürth bestand seit [[1806]]. Der Vereinszweck war die Unterstützung armer und bedürftiger israelitischer Bürger in den Wintermonaten mit Heizmaterial. Durch Spenden und Legate konnten beispielsweise 1861 in der kalten Jahreszeit 80 bis 100 [[wikipedia:Holzklafter|Klafter Holz]] unentgeltlich bzw. zum Selbstkostenpreis verteilt werden.
 
Der '''Holzverteilungs-Verein''' der israelitischen Kultusgemeinde in Fürth bestand seit [[1806]]. Der Vereinszweck war die Unterstützung armer und bedürftiger israelitischer Bürger in den Wintermonaten mit Heizmaterial. Durch Spenden und Legate konnten beispielsweise 1861 in der kalten Jahreszeit 80 bis 100 [[wikipedia:Holzklafter|Klafter Holz]] unentgeltlich bzw. zum Selbstkostenpreis verteilt werden.
  
In besonderer Weise unterstützte [[Hermann Königswarter]] diese Einrichtung jährlich und verfügte am [[10. Dezember]] [[1844]], dass nach seinem Ableben eine vierprozentige Obligation von 600 fl. der Einrichtung zufließen solle.  
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In besonderer Weise unterstützte [[Hermann Königswarter]] diese Einrichtung jährlich und verfügte am [[10. Dezember]] [[1844]], dass nach seinem Ableben eine vierprozentige Obligation von 600 fl. der Einrichtung zufließen solle<ref>Fürther Tagblatt vom 14. Dezember 1844</ref>.  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Isaak Wedeles]]
 
* [[Isaak Wedeles]]

Version vom 18. November 2022, 15:47 Uhr

jüdischer Holzverteilungs-Verein Fürth

Der Holzverteilungs-Verein der israelitischen Kultusgemeinde in Fürth bestand seit 1806. Der Vereinszweck war die Unterstützung armer und bedürftiger israelitischer Bürger in den Wintermonaten mit Heizmaterial. Durch Spenden und Legate konnten beispielsweise 1861 in der kalten Jahreszeit 80 bis 100 Klafter Holz unentgeltlich bzw. zum Selbstkostenpreis verteilt werden.

In besonderer Weise unterstützte Hermann Königswarter diese Einrichtung jährlich und verfügte am 10. Dezember 1844, dass nach seinem Ableben eine vierprozentige Obligation von 600 fl. der Einrichtung zufließen solle[1].

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Fürther Tagblatt vom 14. Dezember 1844

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