Heidi Lau: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Januar 2025 berichtete die örtliche Presse, dass ein Post aus dem Dezember 2024 Frau Lau zu Verhängnis wurde. Sie erhielt vom Amtsgericht Fürth einen Strafbefehl über 5.000 Euro wegen Volksverhetzung. In dem Post auf Facebook hatte sie umstrittene Äußerungen über Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Menschen mit moslemischen Glaubens geteilt. Lau ging in Berufung - ein abschließendes Urteil stand bis Februar 2025 aus. Auf Nachfrage der Fürther Nachrichten bei den Freien Wählern sagte der Bezirksvorsitzende der Presse, dass man immer wieder in der Vergangenheit sich von Laus Äußerungen in Facebook distanziert hatte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler Mittelfranken, würde man ein Parteiausschlussverfahren in Betracht ziehen. Auch der Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung gab gegenüber der Presse an, dass eine Verurteilung zwar keine rechtlichen Folgen für Frau Lau als Stadträtin hätte - aber sich für die Zusammenarbeit im Gremium etwas ändern könnte.<ref>Julia Ruhnau: Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025, S. 27 (Druckausgabe)</ref> Am 8. Februar wies das Amtsgericht den Einspruch Laus ab und verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 60 Euro, zusammengerechnete also 6.600 Euro - und damit höher als das ursprüngliche Urteil. Die Richterin gab gegenüber der Presse an, dass das Urteil dieses Mal ausnahmsweise ohne die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfolgte, beim nächsten Mal sähe das anders aus, so die Richterin. Auch die Staatsanwaltschaft gab gegenüber der Presse an, dass aus ihrer Sicht ein klarer Fall von Volksverhetzung vorläge, da der öffentliche Friede gestört worden sei und alle Muslime pauschal als Vergewaltiger und Mörder verunglimpft wurden. Damit hätte Lau, so die Staatsanwaltschaft, zum Hass aufgestachelt und Gewalt in Kauf genommen. Lau selbst gab an, lediglich zum Diskurs über die ihrer Meinung nach verfehlte Ausländer- und Migrationspolitik der Regierung angeregt zu haben.<ref>Hans-Peter Reitzner: Fürther Städträtin Heidi Lau: Gericht bestätigt Strafe wegen Volksverhetzung. In: Fürther Nachrichten vom 8. Februar 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14573075 online]</ref> Nach dem Urteil kündigte Lau an, erneut in Berufung zu gehen.
Im Januar 2025 berichtete die örtliche Presse, dass ein Post aus dem Dezember 2024 Frau Lau zu Verhängnis wurde. Sie erhielt vom Amtsgericht Fürth einen Strafbefehl über 5.000 Euro wegen Volksverhetzung. In dem Post auf Facebook hatte sie umstrittene Äußerungen über Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Menschen mit moslemischen Glaubens geteilt. Lau ging in Berufung - ein abschließendes Urteil stand bis Februar 2025 aus. Auf Nachfrage der Fürther Nachrichten bei den Freien Wählern sagte der Bezirksvorsitzende der Presse, dass man immer wieder in der Vergangenheit sich von Laus Äußerungen in Facebook distanziert hatte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler Mittelfranken, würde man ein Parteiausschlussverfahren in Betracht ziehen. Auch der Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung gab gegenüber der Presse an, dass eine Verurteilung zwar keine rechtlichen Folgen für Frau Lau als Stadträtin hätte - aber sich für die Zusammenarbeit im Gremium etwas ändern könnte.<ref>Julia Ruhnau: Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025, S. 27 (Druckausgabe)</ref> Am 8. Februar wies das Amtsgericht den Einspruch Laus ab und verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 60 Euro, zusammengerechnete also 6.600 Euro - und damit höher als das ursprüngliche Urteil. Die Richterin gab gegenüber der Presse an, dass das Urteil dieses Mal ausnahmsweise ohne die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfolgte, beim nächsten Mal sähe das anders aus, so die Richterin. Auch die Staatsanwaltschaft gab gegenüber der Presse an, dass aus ihrer Sicht ein klarer Fall von Volksverhetzung vorläge, da der öffentliche Friede gestört worden sei und alle Muslime pauschal als Vergewaltiger und Mörder verunglimpft wurden. Damit hätte Lau, so die Staatsanwaltschaft, zum Hass aufgestachelt und Gewalt in Kauf genommen. Lau selbst gab an, lediglich zum Diskurs über die ihrer Meinung nach verfehlte Ausländer- und Migrationspolitik der Regierung angeregt zu haben.<ref>Hans-Peter Reitzner: Fürther Städträtin Heidi Lau: Gericht bestätigt Strafe wegen Volksverhetzung. In: Fürther Nachrichten vom 8. Februar 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14573075 online]</ref> Nach dem Urteil kündigte Lau an, erneut in Berufung zu gehen.
In einem Berufungsverfahren im Sommer 2025 wurde das Strafmaß von 110 Tagessätze á 60 Euro auf 90 Euro gesenkt, womit sie formal nicht mehr als vorbestraft gilt. Das Berufungsgericht wertete die Geständigkeit Laus und den Umstand, dass sie die Facebook-Beiträge nach dem Urteil des Amtsgerichts als strafmildernd. Der Anwalt Laus gab gegenüber der Presse an, dass sie in keinerlei Weise beabsichtigt hatte, Hass gegen Muslime anzustiften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Losgelöst davon gaben die Freien Wähler gegenüber der örtlichen Presse an, weiterhin die Prüfung der Mitgliedschaft in den Freien Wählern zu prüfen.<ref>Claudia Ziob: Volksverhetzung druch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juli 2025</ref>


== Lokalberichterstattung ==
== Lokalberichterstattung ==

Version vom 18. Juli 2025, 22:45 Uhr

HeidiLau 16 11 2024.jpeg
Stadtratsmitglied Heidi Lau am 16. November 2024 beim Tag der Offenen Tür im Haus der kulturellen Begegnung
Person
Heidi Lau
Vorname
Heidi
Nachname
Lau
Geschlecht
weiblich
Geburtsdatum
10. Mai 1954
Beruf
Lehrer
Partei
Freie Wähler, Bürger-Liste Fürth
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Heidi Lau (geb. 10. Mai 1954) ist Stadtratsmitglied für die Freien Wähler Fürth.

Zur Person

Heidi Lau war von Beruf her Lehrerin für Mittelschulen. Sie unterrichtete Biologie, Chemie und Ethik an einer Realschule in Nürnberg. Seit 2021 ist sie im Ruhestand. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.

Politische Engagement

Lau kam zum ersten Mal 1990 in den Fürther Stadtrat. Sie kandidierte auf der Liste der Initiative "Bürger-Liste Fürth", die sich gegen die Müll-Schwelbrennanlage (SBA) aktiv einsetzte. 1996 gelang ihr erneut der Einzug in den Stadtrat, kurz vor dem Scheitern der SBA bzw. während der Hochphase der Auseinandersetzungen zur Müllanlage, womit die Bürger-Liste in diesem Jahr das beste Wahlergebnis erzielen konnte (9 %). Sowohl 2002, 2008 als auch 2014 gelang ihr der Wiedereinzug in den Stadtrat und gehört aktuell zu den ihm längsten angehörigen Mitgliedern. Seit 2008 gelang ihr der Wiedereinzug über die neu gegründete Liste der Freien Wähler Fürth, die sie zuvor im Jahr 2007 mit den ehem. CSU-Stadtratsmitgliedern Jürgen Raum und Werner Scharl gegründet hatte.

Seit 1996 war Lau stets auch die Oberbürgermeister-Kandidatin der jeweiligen Liste, für die sie antrat. Ihr persönlich bestes Ergebnis als OB-Kandidatin erhielt sie 1996 (9,3 %), ihr schlechtestes Ergebnis 2008 (0,9 %). Auch 2019 wurde Heidi Lau erneut als OB-Kandidatin nominiert und erhielt bei der OB-Wahl 1,7 Prozent. Damit trat sie zum fünften Mal in Folge als OB-Kandidatin an, so oft wie sonst keine andere Person.

Kritik

Im Jahr 2020 und 2021 geriet Fr. Lau für sog. rechtspopulistische Post in sozialen Medien in die Kritik. Das Bündnis gegen Rechts übergab Ihr am Rande einer Stadtratssitzung symbolisch das "braune Kleeblatt". Frau Lau distanzierte sich von dieser "Ehrung" und stritt jede Form von rechtspopulistischen Aussagen ab. In der Folge wurde Frau Lau vom Elternbeirat der Hans-Böckler-Schule, dessen Pflegschaft sie im Rahmen ihrer Stadtratstätigkeit bis dato innehatte, in einem offenen Brief das Vertrauen entzogen. Vielmehr ging der Elternbeirat auf Distanz zu ihr. Auch der Stadtrat ging in Folge Frau Laus öffentlichen Postings auf Abstand und beabsichtigte die Entbindung der Pflegschaft - ein bis dahin einmaliger Fall in der Stadtgeschichte. Frau Lau kam dieser Entscheidung zuvor, in dem sie auf die Pflegeschaft freiwillig verzichtete.[1] Damit ist Frau Lau das erste Stadtratsmitglied, dem keine eigene Pflegschaft seiner Amtszeit inne hat.

Im Januar 2025 berichtete die örtliche Presse, dass ein Post aus dem Dezember 2024 Frau Lau zu Verhängnis wurde. Sie erhielt vom Amtsgericht Fürth einen Strafbefehl über 5.000 Euro wegen Volksverhetzung. In dem Post auf Facebook hatte sie umstrittene Äußerungen über Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Menschen mit moslemischen Glaubens geteilt. Lau ging in Berufung - ein abschließendes Urteil stand bis Februar 2025 aus. Auf Nachfrage der Fürther Nachrichten bei den Freien Wählern sagte der Bezirksvorsitzende der Presse, dass man immer wieder in der Vergangenheit sich von Laus Äußerungen in Facebook distanziert hatte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler Mittelfranken, würde man ein Parteiausschlussverfahren in Betracht ziehen. Auch der Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung gab gegenüber der Presse an, dass eine Verurteilung zwar keine rechtlichen Folgen für Frau Lau als Stadträtin hätte - aber sich für die Zusammenarbeit im Gremium etwas ändern könnte.[2] Am 8. Februar wies das Amtsgericht den Einspruch Laus ab und verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 60 Euro, zusammengerechnete also 6.600 Euro - und damit höher als das ursprüngliche Urteil. Die Richterin gab gegenüber der Presse an, dass das Urteil dieses Mal ausnahmsweise ohne die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfolgte, beim nächsten Mal sähe das anders aus, so die Richterin. Auch die Staatsanwaltschaft gab gegenüber der Presse an, dass aus ihrer Sicht ein klarer Fall von Volksverhetzung vorläge, da der öffentliche Friede gestört worden sei und alle Muslime pauschal als Vergewaltiger und Mörder verunglimpft wurden. Damit hätte Lau, so die Staatsanwaltschaft, zum Hass aufgestachelt und Gewalt in Kauf genommen. Lau selbst gab an, lediglich zum Diskurs über die ihrer Meinung nach verfehlte Ausländer- und Migrationspolitik der Regierung angeregt zu haben.[3] Nach dem Urteil kündigte Lau an, erneut in Berufung zu gehen.

In einem Berufungsverfahren im Sommer 2025 wurde das Strafmaß von 110 Tagessätze á 60 Euro auf 90 Euro gesenkt, womit sie formal nicht mehr als vorbestraft gilt. Das Berufungsgericht wertete die Geständigkeit Laus und den Umstand, dass sie die Facebook-Beiträge nach dem Urteil des Amtsgerichts als strafmildernd. Der Anwalt Laus gab gegenüber der Presse an, dass sie in keinerlei Weise beabsichtigt hatte, Hass gegen Muslime anzustiften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Losgelöst davon gaben die Freien Wähler gegenüber der örtlichen Presse an, weiterhin die Prüfung der Mitgliedschaft in den Freien Wählern zu prüfen.[4]

Lokalberichterstattung

  • Wolfgang Händel: Auf der Zielgeraden zum Urnengang. In: Fürther Nachrichten vom 18. Januar 2020, S. 35 (Druckausgabe)
  • Johannes Alles: Sieben Bewerber für einen Posten. In: Fürther Nachrichten vom 18. Januar 2020, S. 35 (Druckausgabe)
  • Luisa Degenhardt: Anlauf Nummer sechs. In: Fürther Nachrichten vom 7. März 2020, S. 36 ff. (Druckausgabe)
  • Johannes Alles: „Lau driftet ab”. In: Fürther Nachrichten vom 13. Mai 2020, S. 26 (Druckausgabe) bzw. Rechtspopulistische Posts: Fürther FW-Stadträtin in der Kritik. In: nordbayern.de vom 13. Mai 2020 - online
  • ja: Grüne: „Kein Verhältnis zu Heidi Lau”. In: Fürther Nachrichten vom 14. Mai 2020 (Druckausgabe) bzw. Rechtspopulistische FW-Stadträtin: Auch Fürths Grüne reagieren. In: nordbayern.de vom 14. Mai 2020 - online
  • Johannes Alles: Die Freien Wähler haben genug. In: Fürther Nachrichten vom 15. Mai 2020 (Druckausgabe) bzw. Rechte Posts: Freie Wähler gehen auf Abstand zu Fürther Stadträtin. In: nordbayern.de vom 15. Mai 2020 - online
  • Johannes Alles: Rechtspopulistische Posts: Heidi Lau verliert Pflegschaft. In: nordbayern.de vom 27. Mai 2020 - online
  • Luisa Degenhardt: Schon wieder: Stadträtin Heidi Lau in der Kritik. In: Fürther Nachrichten vom 28. Mai 2021 (Druckausgabe)
  • Julia Ruhnau: Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025 (Druckausgabe)
  • Hans-Peter Reitzner: Volksverhetzung: Strafe bestätigt. In: Fürther Nachrichten vom 8. Februar 2025 (Druckausgabe)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Johannes Alles: Rechtspopulistische Posts: Heidi Lau verliert Pflegschaft. In: Fürther Nachrichten vom 27. Mai 2020 - online abrufbar
  2. Julia Ruhnau: Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025, S. 27 (Druckausgabe)
  3. Hans-Peter Reitzner: Fürther Städträtin Heidi Lau: Gericht bestätigt Strafe wegen Volksverhetzung. In: Fürther Nachrichten vom 8. Februar 2025 - online
  4. Claudia Ziob: Volksverhetzung druch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juli 2025

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