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[[Gottlieb Wunschel]] vermutete an dieser Stelle zunächst ein altes Fischeranwesen. Nach dem Grundakt 42 war im Jahr 1798 das Gebäude ein Fischhaus mit Stadeln und der Fischereigerechtigkeit. Offensichtlich muss es sich - laut Wunschel - dabei um eines der ältesten und wirklichen Anwesen handeln, das von Anbeginn als die ursprüngliche Siedlung im Traubenhof in Betracht kommt. Über die einstige Zugehörigkeit dieses Hofes zu Grundstücksflächen besteht jedoch Uneinigkeit. Es kommen dafür die ehem. Bauernhöfe in der Königstraße 1/3 und Königstraße 19 in Frage. Beide Anwesen sind aus dem Grunde genannt, weil sie nach [[Christian Gottlieb Albig|Albig]] ehemalige Bauernhöfe darstellen, die schon um das Jahr 1000 vorhanden waren.
[[Gottlieb Wunschel]] vermutete an dieser Stelle zunächst ein altes Fischeranwesen. Nach dem Grundakt 42 war im Jahr 1798 das Gebäude ein Fischhaus mit Stadeln und der Fischereigerechtigkeit. Offensichtlich muss es sich - laut Wunschel - dabei um eines der ältesten und wirklichen Anwesen handeln, das von Anbeginn als die ursprüngliche Siedlung im Traubenhof in Betracht kommt. Über die einstige Zugehörigkeit dieses Hofes zu Grundstücksflächen besteht jedoch Uneinigkeit. Es kommen dafür die ehem. Bauernhöfe in der Königstraße 1/3 und Königstraße 19 in Frage. Beide Anwesen sind aus dem Grunde genannt, weil sie nach [[Christian Gottlieb Albig|Albig]] ehemalige Bauernhöfe darstellen, die schon um das Jahr 1000 vorhanden waren.


Als ausgeschlossen kann gelten, dass auch der Traubenhof im Jahre 1000 schon ein selbständiges Gebilde war. Die Grundfläche war dazumal Zugehörigkeitsgut. Die ganze Struktur der Besiedlung des Geländes zwischen der [[Maxbrücke]] und der [[Schützenstraße]] sowie der [[Rednitz]] weist auf die ehemalige Zugehörigkeit des Traubenhofes zu dem Bauernhof [[Königstraße]] 19 hin. Die gerade Grenzlinie zwischen Königsstraße 11 und 13 drängt diesen Gedanken auf. Dann war die ganze Fläche hallerisches, später baumgärtnerisches Mannlehen. Diese Tatsache klärt die Sachlage. Sie wird erhärtet durch einen Urkundenbestand 1269 vom 8. Juli 1454: "für Enders Haller über 60 Heller Zinnß auf des Fischers Erbe zu Fürt."  
Als ausgeschlossen kann gelten, dass auch der Traubenhof im Jahre 1000 schon ein selbständiges Gebilde war. Die Grundfläche war dazumal Zugehörigkeitsgut. Die ganze Struktur der Besiedlung des Geländes zwischen der [[Maxbrücke]] und der [[Wilhelm-Löhe-Straße|Schützenstraße]] sowie der [[Rednitz]] weist auf die ehemalige Zugehörigkeit des Traubenhofes zu dem Bauernhof [[Königstraße]] 19 hin. Die gerade Grenzlinie zwischen Königsstraße 11 und 13 drängt diesen Gedanken auf. Dann war die ganze Fläche hallerisches, später baumgärtnerisches Mannlehen. Diese Tatsache klärt die Sachlage. Sie wird erhärtet durch einen Urkundenbestand 1269 vom 8. Juli 1454: "für Enders Haller über 60 Heller Zinnß auf des Fischers Erbe zu Fürt."  


Dieser Lehensrevers wurde dann unterm 2. Juli 1460 auf Antonius Baumgärtner zu Nürnberg übertragen. Es steht also fest, dass die Fläche des heutigen Traubenhofes damals zu diesem Mannlehen gehörte. Durch die im 15. Jahrhundert einsetzende allgemeine Güterzertrümmerung wird auch dieses Fischeranwesen – wie die übrigen heute an der linken Straßenseite mit Gebäuden bebauten Grundflächen – ein selbständiges Eigentum.  
Dieser Lehensrevers wurde dann unterm 2. Juli 1460 auf Antonius Baumgärtner zu Nürnberg übertragen. Es steht also fest, dass die Fläche des heutigen Traubenhofes damals zu diesem Mannlehen gehörte. Durch die im 15. Jahrhundert einsetzende allgemeine Güterzertrümmerung wird auch dieses Fischeranwesen – wie die übrigen heute an der linken Straßenseite mit Gebäuden bebauten Grundflächen – ein selbständiges Eigentum.  
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