Lerchenstraße 83: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki

K
Zeile 35: Zeile 35:


== Sonstiges ==
== Sonstiges ==
Die Bebauung der Villa durch die Familie Schickedanz verhinderte vielleicht den sog. Herrnstraßendamm - eine Verbindung der Südstadt zu Dambach über die [[Herrnstraße]] und [[Forsthausstraße]]. Der Bau sei damals bewusst von Schickedanz als Gegenentwurf zum geplanten Herrnstraßendamm zu verstehen gewesen sein, auch wenn schon auf dem Grundstück der Fam. Schickedanz erste Baumaßnahmen für den Damm vorhanden waren. Gustav Schickedanz soll diesen Bau nicht gewünscht haben - weshalb er seine Villa mit Absicht mitten in den geplanten Damm stellte und somit einen weiteren Ausbau verhinderte. Weiterhin soll (!) es sich bei dem Bau der Gebäude auf dem Grundstück um einen sog. Schwarzbau handeln, da bereits zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes das Grundstück sich im Wasserschutzgebiet befand. Evlt. (!) konnte Schickedanz die Regelung umgehen, in dem er das "neue" Gebäude - die heutige Schickedanz-Villa - auf dem Grund des ehemaligen Elternhauses errichtet und somit "Bestandsschutz" anmelden konnte. Vermutlich hat aber die damalige Stadtverwaltung die Regelung bei dem Quelle-Inhaber nicht so genau genommen. Letzteres sind beides Spekulationen und werden im Volksmund berichtet - womit kein Wahrheitsgehalt nachweisbar ist!
Die Bebauung durch die Villa der Familie Schickedanz verhinderte vielleicht den sog. Herrnstraßendamm eine Verbindung der Südstadt über die [[Herrnstraße]] und [[Forsthausstraße]] nach Dambach. Der Bau sei damals bewusst von Schickedanz als Gegenentwurf zum geplanten Herrnstraßendamm zu verstehen gewesen, auch wenn auf dem Grundstück der Fam. Schickedanz schon erste Teile für den Damm vorhanden waren. Gustav Schickedanz soll diesen Bau nicht gewünscht haben, weshalb er seine Villa mit Absicht mitten in den geplanten Damm stellte und somit einen weiteren Ausbau verhinderte.
 
Weiterhin soll (!) es sich bei den Gebäuden auf dem Grundstück um sog. Schwarzbauten handeln, da sich das Grundstück bereits zu Baubeginn im Wasserschutzgebiet befand. Evtl. (!) konnte Schickedanz die Regelung umgehen, in dem er das „neue“ Gebäude die heutige Schickedanz-Villa auf dem Grund des ehemaligen Elternhauses errichtete und somit „Bestandsschutz“ anmelden konnte. Vermutlich hat aber die damalige Stadtverwaltung die Vorschrifen bei dem Quelle-Inhaber nicht so genau genommen. Letzteres sind Spekulationen, die im Volksmund berichtet werden – ein Wahrheitsgehalt ist nicht nachweisbar!


Aber, im Rahmen der Planbarkeit einer Bebauung im Jahr 2020 bis 2023 auf dem Grundstück stellte das Wasserwirtschaftsamt folgendes fest: ''Die Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung ist in der weiteren Schutzzone A des Wasserschutzgebietes Rednitztal nach § 3 Abs. 1 Nr. 6.2 Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal (VWSR) verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich bereits eingeleitete Verfahren sowie die Entwicklung von Bebauungsplänen aus wirksamen Flächennutzungsplänen; beides trifft für den geplanten B-Plan V+E Nr. XXIII nicht zu. In Abstimmung mit dem amtlichen Sachverständigen (WWA) kann nach erster Einschätzung eine Ausnahme oder Befreiung von diesem Verbot nach § 4 Abs. 1 VWSR, § 52 Abs. 1 Sätze 2 und 3 WHG nicht in Aussicht gestellt werden.'' Die Stadt Fürth zog darauf die Schlussfolgerung, dass aktuell eine Bauleitplanung unter den vom Projektentwickler vorgelegten Planungen nicht möglich waren, womit die Projektentwicklung mittels der geplanten bis zu acht Villen nicht realisierbar war.<ref>Stadt Fürth Ratsinfo - Beschlussvorlage SpA/1039/2023 - Beschluss über das weitere Vorgehen für eine mögliche Bebaubarkeit im Bereich der Villa Schickedanz der Grundstücke Fl. Nr. 45/1 und 316/9, Gemarkung Dambach - [https://ratsinfo.fuerth.de/bi/to0050.asp?__ktonr=3046186 online]</ref>
Aber, im Rahmen der Planbarkeit einer Bebauung im Jahr 2020 bis 2023 auf dem Grundstück stellte das Wasserwirtschaftsamt folgendes fest: ''Die Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung ist in der weiteren Schutzzone A des Wasserschutzgebietes Rednitztal nach § 3 Abs. 1 Nr. 6.2 Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal (VWSR) verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich bereits eingeleitete Verfahren sowie die Entwicklung von Bebauungsplänen aus wirksamen Flächennutzungsplänen; beides trifft für den geplanten B-Plan V+E Nr. XXIII nicht zu. In Abstimmung mit dem amtlichen Sachverständigen (WWA) kann nach erster Einschätzung eine Ausnahme oder Befreiung von diesem Verbot nach § 4 Abs. 1 VWSR, § 52 Abs. 1 Sätze 2 und 3 WHG nicht in Aussicht gestellt werden.'' Die Stadt Fürth zog darauf die Schlussfolgerung, dass aktuell eine Bauleitplanung unter den vom Projektentwickler vorgelegten Planungen nicht möglich waren, womit die Projektentwicklung mittels der geplanten bis zu acht Villen nicht realisierbar war.<ref>Stadt Fürth Ratsinfo - Beschlussvorlage SpA/1039/2023 - Beschluss über das weitere Vorgehen für eine mögliche Bebaubarkeit im Bereich der Villa Schickedanz der Grundstücke Fl. Nr. 45/1 und 316/9, Gemarkung Dambach - [https://ratsinfo.fuerth.de/bi/to0050.asp?__ktonr=3046186 online]</ref>
28.588

Bearbeitungen