Eingemeindungen
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Ende des 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verhalf man der wachsenden Stadt mittels einer Zahl von Eingemeindungen zu mehr Möglichkeiten. Weiterer Zweck der Eingemeindungen war die Aufnahme der nutznießenden Orte in die städtische Besteuerung. 1972 wurden im Zuge der Gebietsreform abermals Eingemeindungen durchgeführt.
Mehrmals wurde in politischen Kreisen auch eine Eingemeindung bzw. Fusion Fürths mit Nürnberg diskutiert, sehr zum Unmut großer Teile der Fürther Bürger.
Übersicht der Eingemeindungen
- 23. Juli 1891: Entscheidung des Innenministeriums zugunsten der Stadt Fürth, dass eine Fläche von 23 Hektar von Höfen (mit Höfener Wäldchen und Leyher Waldspitze) abgetrennt und dem Stadtbezirk einverleibt wird.[1]
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Literatur
- Eingemeindung. In: Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 104-106
Einzelnachweise
- ↑ Fürth 1887-1900, Käppner-Chronik, Teil 1. Hrsg: Bernd Jesussek, 2015, S. 36