Datei:Errichtung einer Leichenhalle. 18. August 1869.png

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Bildinformationen

Datei:Errichtung einer Leichenhalle. 18. August 1869.png
GenreHistorische Dokumente
GebäudeAlter Jüdischer Friedhof
UrheberStadtmagistrat Fürth
QuellangabenCAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-597
DateiartBildDateityppng
Erstellungsdatum18. August 1869
LizenzCC BY-SA 4.0
UploadCommonsNein
BeschreibungAbklärung von Gebietsansprüchen im Bereich Alter Jüdischer Friedhof, Schlehengasse und Katharinenstraße, 18. August 1869
Dateiinfo
(Bild-Unterschrift und Info-Box,
automatisch erstellt)
Abklärung von Gebietsansprüchen im Bereich ... Abklärung von Gebietsansprüchen im Bereich Alter Jüdischer Friedhof, Schlehengasse und Katharinenstraße, 18. August 1869<br>Urheber: Stadtmagistrat Fürth<br><br>Lizenz: cc-by-sa-4.0
Medienbetrachter-Zeile
(automatisch erstellt)
CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-597  ▽ mehr Infos ▽
Erstellungsdatum,
(ISO-Notation automatisch erstellt)
1869-08-18
Semantisches BrowsenSemantisches Browsen / Bilder-Suche

Einbindung in Artikelseite

Formular-Ausschnitt am Beispiel Rathaus (Gebäude)

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Lizenz

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Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0

Fürth am 18ten August 1869
Der
Magistrat der kgl. baÿr. Stadt
Fürth.

In jenseitiger Erklärung vom 15ten lfd. Mts. über
die Aufstellung einer Baulinie für die verlän-
gerte Katharinenstrasse ist eine Bemerkung
enthalten, welche wir, abgesehen von der
Hauptfrage, besonders berühren müssen. Es
ist nämlich behauptet, das Areal der Schlehen-
gasse seÿ Eigenthum der israelitischen Gemeinde.
Dies ist unrichtig, wie aus den Grundsteuer=
plänen erhellt und beruht wahrscheinlich auf
einer Verwechslung mit dem Areal zwischen
dem Friedhof und dem Feuerhaus, von welchen
ein Theil, bezeichnet mit Pl. No: 142, im Jahre 1716
von der Stadtgemeinde an die israelitische
Gemeinde verkauft wurde und daher heute
noch in deren Eigenthum ist. Das Areal
der Schlehengasse, bezeichnet mit Pl. No: 1468 1/11. ist
dagegen Alleineigenthum der Stadt.

Falls dieses Moment jenseits wirklich bestritten
werden wollte, sehen wir weiterer Mit=
theilung unter Darlegung der rechtlichen
Gründe und Beweise entgegen.

Die Verhandlungen wegen Aufstellung
der Baulinie wurden mit den Hauptak=
ten „den Leichenhausbau betrl.“ der kgl. Re=
gierung in Vorlage gebracht.

Der rechtskundige Burgermeistrl.
[Unterschrift]

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aktuell15:00, 23. Jul. 2025Vorschaubild der Version vom 15:00, 23. Jul. 20251.071 × 1.754 (2,47 MB)Chrischmi2 (Diskussion | Beiträge){{Bild}}

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