Johann Hofmann

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Johann Hofmann (geb.? in Fürth, gest. 1538 oder 15. September 1544 in Fürth) war erster evangelischer Pfarrer von Fürth an der Kirche St. Michael.


Leben und Wirken

Hofmann war ehemaliger Augustiner aus Nürnberg, der 1524 in der Fastenzeit nach Schwabach kam. Am 22. September 1525 wurde er in Bamberg zum Priester geweiht. Er war ein gebürtiger Fürther und plebanus in Fürth, damit nicht „versus rector“ der Pfarrei, also Inhaber der Pfründe, sondern nur Verweser. Seit 1520 scheint diese ein gewisser Johann Haner zu besitzen, offensichtlich aufgrund eines Besuchs beim Papst. Jener gilt als Theologe, der zwischen alter und neuer Lehre herumirrte [1], ein Pfründenjäger, der möglicherweise die Kirche St. Michael nie von innen gesehen hat.
Die Familie von Johann Hofmann ist einigermaßen wohlhabend. Bei seinem Tod hat er „ein zimliche anzal ligend und varend guter (= Mobiliar und Immobilien) verlassen“. [2] Anfangs 1527 bekam er die Pfarrstelle in Fürth. Mit ihm führte die Freie Reichsstadt Nürnberg, die damals als eine der drei Herren in Fürth die Kirchenhoheit hatte, im Jahre 1527/1528 die Reformation nach Martin Luther ein. Seit dieser Zeit ist die Kirchengemeinde St. Michael evangelisch, evangelisch-lutherisch.

Reformation nach Nürnberger Formular

Der Fürther Pfarrer Hofmann gerät in den Streit der Dreiherrschaft. Nürnberg verbietet ihm 1526, die vom Markgrafen auferlegte Streuer zu zahlen. Andernfalls muss er diese „eynem rath auch geben“ [3] Der finanziell klamme Markgraf Kasimir hatte beschlossen, dass Geistliche auch Steuern zahlen sollten.

Am 1. März 1527 erhält Hofmann vom Rat der Stadt Nürnberg eine Mitteilung, dass „man ime der marckgrefischen mandat halb unterricht thuen“ will [4]. Der Markgraf hatte nämlich eine neue Kirchenordnung verkünden lassen. Diese war so abgefasst, dass sie der Volksmeinung Rechnung trug, aber den benachbarten Bischöfen keine Gelegenheit der Einmischung bot. (Messe auf Latein; Epistel- und Evangelienlesung auf Deutsch; Abendmahlsform, wie es sich jeder zu verantworten traut; Beichte und Taufe wie bisher, genauso Fasttage – aber nicht mehr unter Androhung der Todsünde). Nürnberg war nicht besorgt wegen der neuen Lehre, sondern dass sich der Markgraf in ihre Kirchenhoheit einmischt. Hofmann und die Gemeinde in Fürth richten sich nach der Nürnberger Kirchenordnung, die am 1. Juni 1524 eingeführt wurde.

Reformationswirren

1527 fällt in Fürth der Bamberger Bischof ein, nimmt den Kaplan Matthäus Nussberger gefangen und führt ihn ins Bamberger Oberamt nach Herzogenaurach. [5]. Pfarrer Hofmann und die Fürther Gemeinde beurteilen den gefangen genommenen Kaplan recht positiv [6], während der Rat der Stadt Nürnberg etwas zurückhaltender kund tut: „das solicher prediger“ sich nicht „geschicklich gehalten“ und vorher schon Kraftshof wegen ungebürlichen Benehmens hat verlassen müssen [7]. Obwohl Nürnberg kaum auf den Fürther Amtmann Sparhelming gehört haben dürfte - dem schon zwei Predigten dieses gefangen genommenen Kaplans Nussberger gereicht hätten, um zu einem negativen Urteil zu kommen - wollte sich der Rat nicht in dieser untergeordneten Angelegenheit mit Bamberg anlegen. Nach jahrelanger bambergischer Haft widerruft Nussberger in einer „Urphede“ (= Urfehde ist der dem Gericht von Haftentlassenen geleistete Eid, sich nicht zu rächen und das Versprechen, ein bestimmtes Gebiet nicht mehr zu betreten) der lutherischen Lehre und kann als Bürgen für diese Urfehde den nürnbergischen Juristen Christof Scheuerlein benennen, der sich verpflichtet 200 fl. bei Nichteinhalten der Urfehde zu zahlen. [8]
Pfarrer Johann Hofmann schein den Kaplan Nussberger ohne Einwilligung des Nürnberger Rates angenommen zu haben. Darum erhält er die Anweisung, dass künftig ein Kaplan vorher zu examinieren wäre.

Johann Hofmann und der bambergische Amtmann

Hofmanns erbittertster Gegner in Fürth war der dompropsteiliche Amtmann Sparhelmling (auch Sparenhelbling), ein kompromissloser Anhänger der alten Lehre. So beklagte sich Johann Hofmann am 10. Juni 1528 über den katholischen Amtmann Sparhelding, weil dieser ihn einen "glaublosen, maineydigen man geschmeht, einen eigenwilligen Pfaff, der nichts thu, dann die Herrschaften aneinander hetz".[9]

Nach langewährenden Streitigkeiten um die Kirchenhohheit in Fürth kommt es am 28. Juni 1537 zwischen Nürnberg und Bamberg zum „Forchheimer Vertrag“, in dem einige strittige Punkte geklärt werden (die dem Fürther Pfarrer zustehenden 10 fl; die niedere Gerichtsbarkeit in Fürth; der Kirchtagschutz; die Kirchenrechnung). [10] Die Einigung fußt auf der Grundlage des sogenannten „Nürnberger Anstand“ vom 23. Juli 1532, der den Lutheranern bis zu einem geplanten Konzil religiöse Duldung gewährt. Dieser Forchheimer Vertrag wird am 24. Oktober 1542 auf weitere fünf Jahre verlängert.

Die Kirchenrechnungen waren in jener Zeit ein ständiges Ärgernis. Jeder beanspruchte nicht nur bei der Wahl der Gottshauspfleger anwesend zu sein, sondern auch bei der Kirchenrechnung (heute am ehesten vergleichbar mit Haushaltsaufstellung). Der bambergische Amtmann verstand es, die Arbeit des Gremiums zu untergraben, sodass über vier Jahre keine Kirchenrechnung zustande kam. Pfarrer Hofmanns Klage bezog sich in der Folge auf die Baufälligkeit der Kirche. Es regnete wohl in Kirche und Sakristei hinein. Auch der Umgang mit den „zwei bis dreihundert gulden werdt silbergeschirr als an monstrantzen, kelchen und anderen“ sei eine ungeklärte Angelegenheit, bei dieser geringen Finanzausstattung. [11]
Auch unter Michael Besler (zweiter Nachfolger Hofmanns ??? [12]) kommt es erneut zu Streitigkeiten bei der Kirchenrechnung. Pfarrer Hofmann, der Nürnberger Rat und auch der Bamberger Amtmann können jeweils nur Einfluss auf die Kirchenrechnung nehmen, wenn sie ihnen ergebene Gottshauspfleger haben. Dabei scheint der bambergische Amtmann etwas geschickter gewesen zu sein.

Die Kirchenvisitation 1528

In der Nürnberger Kirchenvisitation von 1528 wird Pfarrer Johann Hofmann am 3. September examiniert. Er besteht gut und wird in die Gruppe derer eingestuft „mit welchen man in ihren ständen wohl zufrieden ist“ [13]. Nur acht Geistliche unter allen Visitierten werden besser beurteilt („zu größeren verwaltungen oder seelsorgen zu gebrauchen“), unter ihnen Georg Löffelad der Pfarrer von Poppenreuth [14]. Außerdem wird vermerkt, dass Hofmann verheiratet ist. Das Heiratsdatum ist unbekannt. Der Name "Catherin" taucht erst in den Akten auf, als sie schon Witwe ist.
In gleicher Visitation wird von Fürther Gemeindemitgliedern geklagt, dass der Pfarrer keinen Kaplan habe. Hofmann verteidigt sich, „er vermög das nit“ [15] und verweist auf die Verhaftung des Matthias Nussbergers in seinen ersten Amtsjahren. Außerdem könne er von seinem Salär weder einen Kaplan, noch die Mahlzeiten des Schulmeisters finanzieren. [16] Wenn aber „kunftigklich sterbend zeyt (= Massensterben wie Pest) anfiel, das ichs allein nit versehen mocht“ so sei es billig, dass der Frühmesser gegen entsprechende Entschädigung behilflich sei. [17].

Am 3. September wird dieser Frühmesser mit Namen Johann Höfler ebenfalls visitiert. Er ist Inhaber einer einfachen Pfründe, zur Seelsorge nicht verpflichtet („beneficium ecclesiasticum simplex presbyterale non curatum“). Seine Hauptaufgabe besteht darin wöchentlich vier Messen bei Sonnenaufgang („in aurora“) zu lesen. Die Frühmesse wurde 1497 gestiftet (vom Dompropst Veit Truchseß, Der Fürtherin Elisabeth Rehdorffer, dem Eichstätter Priester Paul Hauswirt und Heinrich Plenckel, einem Laien aus der Bamberger Diözese). Der visitierte Frühmesser Johann Höfler wird zu denen eingruppiert, die „nichts können und nichts zu verwalten haben. Doch sol ihnen ernstlich geboten werden, der papisten messe sich zu enthalten“. [18]
Hofmann hat jedenfalls keinen Kaplan – ein Zustand der andauert bis schließlich 1691 Daniel Lochner als erster Diakon in Fürth eingeführt wird [19]

Markgräfliche Edelmetallkonfiszierung

Am 15. Januar 1529 erlässt Markgraf Georg von Ansbach, dass alle goldenen und silbernen Gefäße, Kelche und Monstranzen der Landpfarrkirchen nach Schwabach zu bringen sind, um sie dort zu verprägen und mit dem Geld die Schulden seines Bruders Casimir bezahlen zu lassen. Lediglich ein minderwertiger Kelch dürfe noch vor Ort verbleiben. Fürth, Poppenreuth, Burgfarnbach und Puschendorf beantworten diesen Bescheid abschlägig und berufen sich auf ihre Herrschaft (also Nürnberger Kirchenhoheit). [20]. In diesem Falle zogen Bamberg und Nürnberg an einem Strang. Es erging die Weisung, die Sakristei gut zu versperren, dass Ansbach diese Kleinodien nur mit Gewalt nehmen könne – was aber letztlich nicht geschah.
Aus dem Jahr 1548 ist ein „inventarium des kirchenornats undt klinodien der kirche St. Michael in Fürth“ erhalten. Neben zwei Monstranzen aus Messing, einem Kelch aus Zinn und vielen Meßgewändern und Meßbüchern werden genannt: „1 grosser silberner übergülter (= vergoldet) kelch sampt der paten (= Patene), 1 kleiner übergülter kelch sampt der paten, geordnet zue den krancken (also Hausabendmahlsgeschirr für Krankenbesuche), 1 grose silberne monstrantzen mit aller zugehörung, 4 kelch, alle vergult, mit ihren vergülten patenen“[21]

Johann Hofmann 1 und 2

Anfänglich ist der Nürnberger Rat mit dem Wirken Johann Hofmanns in Fürth sehr zufrieden. Dies ändert sich urplötzlich, als 1534 nachgeforscht wird, worin das "Unwesen" (d.h. das schlechte Tun und Treiben) des Fürther Pfarrers bestehe [22]. Am 31. Januar 1534 erhält Hofmann für sein "leichtfertig handlung" einen tadelnden Hinweis. Dem folgt sogar eine Versetzungsandrohung, wenn sich das Zuwiderhandeln fortsetze. Inhaltlich ist über das Verhalten des Pfarrers leider nichts ausgesagt.

Hofmann starb laut Fronmüller im Jahr 1538[23], laut Waldau[24] und Wachter[9] am 15. September 1544.

Die etwas widersprüchlichen Ausführungen erhalten eine Fortsetzung bei Dr. Heinz Dannenbauer [25]. Er vermutet, dass es zwei Pfarrer gleichen Namens gegeben habe, die meist zu einer Person zusammengezogen werden. Dies würde auch die unterschiedlichen Todesdaten erklären.
Johann Hofmann 1 ist gestorben vor dem 28. März 1542. Seine Witwe findet am 9. September Erwähnung.
Johann Hofmann 2 ist der ehemalige Nürnberger Augustiner, der 1525 Prediger in Nürnberg ist und in Fürth am 1. April 1542 eingesetzt wird. Er ist der am 16. August 1641 in Altdorf abgesetzte Pfarrer [26], der dann nach Gründlach zog. Am 15. September 1544 ist er am Brechen gestorben - seine Ehefrau übrigens schon vor ihm [27].

Auszug aus der Fronmüllerchronik

Dass die Reformation auch in Fürth nicht ganz ohne Konflikte ablief, sieht man an folgendem Vorfall:

Der Gottesdienst war um diese Zeit in Fürth schon nach lutherischen Grundsätzen umgestaltet. Doch hatte nach dem Ableben Bischofs Georg III. der reformationsfeindliche Weigand von Redwitz den bischöflichen Stuhl bestiegen. Er war gegen die Pfarrer außerhalb Bambergs streng und ließ sie in die Stadt citiren, um sich zu verantworten. So berichtete Pfarrer Johann Hofmann zu Fürth am 22. März 1527 dem Rathe von Nürnberg, daß sein Kaplan Mattheus Nußberger am Tage vorher auf Befehl des Bischofs Weigand von Bamberg gefangen genommen und nach Herzogenaurach fortgeführt worden sei und er nun allein stehe. Das Pfarrvolk ersuche ihn aber, nach alter Gewohnheit einen Kaplan zu stellen. Er habe bei dem Rathe, als dieser Pfarre Lehensherren, jüngst angezeigt, daß er einen stelle, der zuvor bei den Predigern zu St. Sebald, Lorenzen und Spital verhört sei; nun schlage er Johannes Ruffel vor, der der Sache verständig, auch bei den Predigern verhört worden. Er sei vormals schon zwei Jahre zu Fürth gewesen und das Pfarrvolk möge ihn wohl leiden. Dann bitte er um Schutz, da er bedroht sei. Der Amtmann handle willkührlich, setze nach Gutdünken Gotteshauspfleger ein und verzögere die Gotteshausrechnung, die immer am Sonntag Trinitatis gehalten wurde. Der Rath möge einen Abgeordneten zur Rechnungsstellung schicken. Unterzeichnet war „Johann Hofmann, Pfarrer und des mehreren Theils des Pfarrvolks zu Fürth". Angehängt war dem Berichte die Supplik des Johann Ruffel um die Kaplanstelle. [...]. Pfarrer Hofmann zu Fürth erhielt am 13. Juli 1527 von dem Bambergischen Amtmann in Herzogenaurach eine Aufforderung, daß er weder Markgräflich noch Nürnbergisch auf der Kanzel verkünden solle; denn alle hohe Obrigkeit zu Fürth sei seinem gnädigen Herrn und Landesfürsten zuständig. [...]. Nach dem Tode des protestantischen Pfarrers Johann Hofmann wurde von Seiten Nürnbergs Michael Peßler aus Nürnberg gewählt, wogegen Bamberg vergeblich protestirte.[28]

Einzelnachweise

  1. Hoffmanns, Josef: Johann Hofmann, der erste evangelische Pfarrer Fürths. In: Fürther Heimatblätter, 1974/4, S. 106
  2. ebenda
  3. Hoffmanns, Josef 1974/4: S. 107
  4. ebenda
  5. Hoffmanns, Josef 1974/4: S. 108 datiert dies Ereignis auf 1. Juni 1527, Fronmüller auf den 22. März Fronmüllerchronik S. 32
  6. Fronmüllerchronik S. 737 ff
  7. Hoffmanns, Josef 1974/4: S. 108
  8. Hoffmanns, Josef 1974/4: S. 109 f
  9. 9,0 9,1 Friedrich Wachter: General-Personal-Schematismus der Erzdiözese Bamberg 1007 - 1907, Bamberg 1908, Seite 217
  10. Hoffmanns, Josef 1974/4: S. 115
  11. Hoffmanns, Josef, 1974,4: S. 118 f
  12. Hoffmanns, Josef, 1974,4: S. 119, damit geht Hoffmanns auch davon aus, dass es einen Fürther Pfarrer zwischen Johann Hofmann und Michael Peßler gegeben hat - vgl. auch Johann Hofmann 1 und 2 und Anmerkung Nr. 27
  13. Hoffmanns, Josef: Johann Hofmann, der erste evangelische Pfarrer Fürths. In: Fürther Heimatblätter, 1975/1, S. 6
  14. ebenda
  15. Hoffmanns, Josef, 1975: S. 7
  16. Hoffmanns, Josef, 1975: S. 8
  17. ebenda
  18. Hoffmanns, Josef, 1975: S. 7
  19. Hoffmanns, Josef, 1975: S. 9
  20. ebenda
  21. ebenda
  22. Hoffmanns, Josef, 1975: S. 11
  23. Fronmüllerchronik, 1871, S. 39
  24. Georg Ernst Waldau: "Beyträge zur Geschichte der Stadt Nürnberg", Band 4, 1789, S. 243 f. - online-Digitalisat
  25. Dr. Heinz Dannenbauer: Die Nürnberger Landgeistlichen bis zur zweiten Nürnberger Kirchenvisitation (1560/61) in: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte, IV. Jahrgang 1929, Seite 232
  26. wegen zu hitziger Predigten gegen seine Kapläne - siehe Dr. Heinz Dannenbauer: Die Nürnberger Landgeistlichen bis zur zweiten Nürnberger Kirchenvisitation (1560/61) in: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte, II. Jahrgang 1927, Seite 214
  27. Dr. Heinz Dannenbauer: Die Nürnberger Landgeistlichen bis zur zweiten Nürnberger Kirchenvisitation (1560/61) in: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte, IV. Jahrgang 1929, Seite 232
  28. Fronmüllerchronik, 1871, S. 34 f und S. 39

Literatur

  • Hoffmanns, Josef: Johann Hofmann, der erste evangelische Pfarrer Fürths. In: Fürther Heimatblätter, 1974/4, S. 105 - 120
  • Hoffmanns, Josef: Johann Hofmann, der erste evangelische Pfarrer Fürths (Fortsetzung). In: Fürther Heimatblätter, 1975/1, S. 5 - 14

Siehe auch

Bilder