Datei:Schreiben Rabbiner Neubürger für seine Schwägerin Helene Lichtenstädter (und auch Witwe Karoline Hartmann), 25. August 1895.pdf
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Bildinformationen
| Datei:Schreiben Rabbiner Neubürger für seine Schwägerin Helene Lichtenstädter (und auch Witwe Karoline Hartmann), 25. August 1895.pdf | |||
|---|---|---|---|
| Genre | Historische Dokumente | ||
| Person | Helene Lichtenstädter, Jakob Immanuel Neubürger | ||
| Urheber | Jakob Immanuel Neubürger | ||
| Quellangaben | CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-917 | ||
| Dateiart | Dokument | Dateityp | |
| Erstellungsdatum | 25. August 1895 | ||
| Lizenz | CC BY-NC-ND 4.0 | ||
| UploadCommons | Nein | ||
| Beschreibung | Empfehlungsschreiben Neubürger für seine Schwägerin Helene Lichtenstädter auf die Stelle des Hospital-Verwalters | ||
| Dateiinfo (Bild-Unterschrift und Info-Box, automatisch erstellt) | Empfehlungsschreiben Neubürger für seine Schwägerin Helene Lichtenstädter auf die Stelle des ... Empfehlungsschreiben Neubürger für seine Schwägerin Helene Lichtenstädter auf die Stelle des Hospital-Verwalters<br>Urheber: Jakob Immanuel Neubürger<br><br>Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 | ||
| Medienbetrachter-Zeile (automatisch erstellt) | CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-917 ▽ mehr Infos ▽ | ||
| Erstellungsdatum, (ISO-Notation automatisch erstellt) | 1895-08-25 | ||
| Semantisches Browsen / Bilder-Suche | |||
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Fürth, den 25. August 1895.
p 22/8 95
An
den verehrl. Vorstand der israel. Kultusge-
meinde
Fürth
Betreff;
Ableben des Hospitalverwalters Matth.
Lichternstadter hier.
Im Auftrage meiner Schwägerin Helene
Lichtenstädter und aller hinterbliebenen
meines leider uns so rasch entrissenen
Schwagers gestatte ich mir zunächst, Einem
verehrl. Vorstand wie den übrigen Organen
unserer Kultusgemeinde für das große
Wohlwollen, das Sie dem Verplüten im
Leben, und für alle Teilnahme, die Sie ihm
und uns während seiner Krankheit und bei
seiner Beerdigung zu erweisen die Güte
hatten, unseren besten innigsten Dank aus-
zusprechen. Lohne der Himmel Ihr Thun!
Die reiche Anerkennung, welche die Arbeit unsers
unvergeßlichen Teueren im Dienste der Gemein-
de gefunden hat, ist Balsam auf unsere
schwere Wunde, ein Trost in unsern herben
Schmerze. Diese Anerkennung ist es aber auch,
welche uns den Mut gibt, mit einer Bitte
an Einen verehrl. Vorstand heranzutreten,
deren Erfüllung uns ohne materielle Sorge
in die Zukunft blicken ließe, dem Hospital
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aber unsers Erachtens nicht nur keine Schädigung zufügen würde, sondern
im Gegenteil zum Nutzen gereichen müßte.
Durch die äußerste Anspannung aller seiner Kräfte in den verschiedenen
Dienstesstellungen als Hospitalverwalter, dann als Sekretär und Kassier
der Kultusgemeinde und als Sekretär des Unterstützungsvereins für arme
Durchreisende, verbunden mit äußerster Sparsamkeit und
Anspruchslosigkeit,
war es meinem Schwager zwar gelungen, jährlich kleine Ersparnisse zu
machen – kleine, teils weil die Preise der Lebensmittel und besonders
des Fleisches seit vielen Jahren (mit der einzigen Ausnahme einiger Monate
im Sommer 1893) so hohe waren, daß die ihm für die Verköstigung der
Hospitalisten gewährte Vergütung oft die Selbstkosten nur knapp deckte,
teils weil die Erhaltung einer Familie von 6 Köpfen, die Erziehung der
Kinder und das Halten einer jüdischen Köchin auf eigenen Kosten auch
bei der größten Sparsamkeit eine Reihe von Ausgaben erfordert, die, obwohl
einzeln nicht gerade groß, doch in der Summe einen ganz nennenswerten
Betrag ausmachen. Allein auf diese geringen Ersparnisse sind in
den letzten 5 Jahren teils durch die Aussteuer einer Tochter teils durch
das Studium eines Sohnes auf ein Minimum reduzieret worden, so
daß sie und die 5000 fl. Lebensversicherung, welche jetzt bezahlt
wird, zur Erhaltung der hinterbliebenen Familie nicht ausreichen.
Meine Schwägerin wäre also gezwungen, sowohl für sich als Witwe
eines, wie allgemein anerkannt wird, im Dienste der Gemeinde treuen Beamtens,
wie für ihre 84jährige Mutter als Witwe des früheren Hospitalverwalters
Abr. Hartmann von der Gnade Eines verehrl. Vorstands eine Sustentation
zu erbitten, wenn es nicht noch einen anderen Weg gäbe, der es ihr ermöglichte,
sich durch eigenen und der übrigen Familienmitglieder Arbeit den Unterhalt zu
verdienen und dabei den gemeinen Nutzen zu fördern: ihre Belassung
auf dem Posten ihres sel. Mannes im Hospital.
Küche, Wäsche, Reinhaltung des Hauses, Führung des Haushalts,
Beheizung und Beleuchtung, dann die Überwachung des Personals und die
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die Oberleitung der Pflege der Kranken und der Pfründler sind ja ohnehin
nach der Natur der Sache Frauenarbeit und werden schon bisher von
den 3 Frauen der Familie mit Unterstützung einer von ihnen selbst
bezahlten Verwandten als Köchin in zufriedenstellender Weise geleistet.
Ohne diese Leistung der weiblichen Familienmitglieder hätte ja auch
mein sel. Schwager der Gemeindekanzlei nicht soviel Zeit und Kraft
widmen können, als er es thatsächlich gethan hat. Diese Leistung
aber ist meiner Schwägerin unter Beihilfe der andern Damen
auch weiter mit aller Sorgfalt zu vollbringen bereit.
Freilich ist dazu noch eine männliche Leitung und die Vertretung
des Hospitals den Behörden gegenüber durch einen Mann, sowie die
Erledigung der erforderlichen Schreibegeschäfte durch einen solchen nötig,
soweit sich letztere nicht nach gewissen Schablonen vollziehen, dies würde
der ergebenst Gefertigte mit Vergnügen und nach bestem Können
gewissenhaftest leisten: ich bin bereit, mich als Verweser der Hospital=
verwaltung verpflichten zu lassen, und gelobe ebenso, wie meine mehr
erwähnten 3 verwandten Damen im Hospital, wenn Ein verehrl. Vorstand
die Güte haben wollte, uns gemeinschaftlich den erledigten Dienst im
Hospital zu belassen, bzw. zu übertragen, letzteren mit aller Kraft nach
bestem Können gewissenhaftest zu versehen.
Wir sind überzeugt, daß daraus, wie oben gesagt, dem Hospitale
nicht nur kein Nachteil erwachsen kann, sondern sogar der Nutzen ent-
stehen muß, daß die 33 jährige Erfahrung in seinem Dienst eingelebter
Personen fortgenießt.
Die Richtigkeit dieser Darstellung ist notorisch; sie würde aber auch nicht
nur Her. J. J. Hirschmann auf Befragen bestätigen müssen, welcher viel
Jahrzehnte hindurch Hospitalkommissär der Armenkommission und Synagogen
kommissär der Hospitalsynagoge zugleich war und in dieser Eigenschaft
fast täglich 2 mal, manchmal sogar noch öfter das Leben, Wirken und Treiben
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in unserem Hospital gründlichst zu beobachten Gelegenheit hatte; auch
sein Nachfolger als Hospitalkommissär der Armenkommission Herr
S. S. Arnstein, welcher zwar, da er nicht zugleich auch Synagogenkommissär
in der Hospitalsynagoge ist, seltener in die Anstalt kommt, aber doch
auch seine Inspektion pünktlichst versieht, würde auf Befragen
sich in demselben Sinn äußern müssen.
Selbstverständlich würde der letztgenannte Herr auch in Zukunft ganz
wie bisher das Hospital beständig im Auge zu behalten und seine Inspek-
tionen periodisch und in außerordentlichen Visitationen auszuüben haben durch den verehrl.
Vorstand und durch die Armenkommssion, wie durch den Herrn Kgl.
Gerichtsarzt und den Herrn Bürgermeister noch dazu können Visitationen
jederzeit vorgenommen werden, wodurch nach wie vor alle Garantien für
den regelmäßigen Fortgang des Dienstes in unserem Hospital gegeben
erscheinen dürfte.
Ein einziges Bedenken persönlicher und formaler Natur steht vielleicht der
Erfüllung unserer Bitte in der angeregten Form entgegen, das nämlich, ob der
ergebenst Gefertigte zu gleicher Zeit Verweser der israel. Hospitalverwaltung
und Mitglied des städtischen Armenpflegschaftsrates sein kann. Bei
Verneinung dieser Frage würde ich bitten, mich bis auf Weiteres von
der Vertretung Eines verehrl. Vorstandes im städtischen Armenpflegschafts-
rate, derjenigen meiner Funktionen, welche mir notorisch am wenigsten
Veranlassung gibt, Gutes zu wirken, zu entheben.
Hienach erlaube ich mir Namens meiner Schwägerin die innige
Bitte, verehrl. Vorstand wolle mit Genehmigung des größeren Verwaltungs-
ausschusses beschließen:
1.) als Verwesen der israel. Hospitalverwaltung hier sei der
ergebenst Gefertigte aufzustellen und zu Erfüllung aller
Obliegenheiten eines solchen mit der Maßgabe zu verpflichten, daß
2.) demselben gestattet sei,
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a) persönlich nur die volle Verantwortung für die
Führung der gesamten Geschäfte der Hospitalverwaltung vor
Gott und den Menschen zu tragen, die Oberleitung und
Beaufsichtigung dieser Geschäfte zu führen und alle Ausfertigungen
mit seinem Namen zu zeichnen,
b) die eigentlich Haus= und Küchenarbeit p. p. aber
durch die Hospitalverwalters Witwe Helen Lichtenstädter
und die mit derselben im Familienverband lebenden
weiblichen Familienglieder ganz wie bisher leisten zu lassen;
3.) Frau Helene Lichtenstädter bleibt dafür im vollen Bezug
des Gehaltes und der Vergütung für die Kostlieferung, wie diese
Bezüge von ihrem verstorbenen Ehemann bezogen worden waren,
endlich
4.) die von dem verstorbenen Herrn Matth. Lichtenstädter errichte-
te Kaution bleibt aufrecht erhalten.
Die Kompetenzen zur Aufsicht über das Spital bleiben selbstver-
ständlich unverändert.
Mit der Erfüllung dieser Bitte würde der Dienst in unserem
Hospital sicherlich mindestens nicht leiden; es würde dadurch der Gemeinde
die Gewährung von Sustentationen an die beiden Hospitalverwalters-
witwen Karolina Hartmann und Helene Lichtenstädter letztere auch
zugleich in ihrer Eigenschaft als Sekretärs und Kassierswitwe erspart
bleiben; es würde die trauernde Familie eines treuen Gemeindebedienst-
eten aus ihrer bedrängten Lage gerissen werden und noch dazu in einer
Weise, welche es ihr ermöglichte, anstatt von einer Sustentation viel-
mehr von ihrer Hände Arbeit zu leben; es würden endlich dadurch die
treuen Dienste eines Gemeinde bediensteten ihre – darf ich als Verwandter
das Wort aussprechen ? – wohlverdiente Anerkennung finden.
Hochachtungsvollst !
Dr. Neubürger.
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