Datei:Aufstellung Baulinie wg. Errichtung einer Leichenhalle, Fronfeste 13. August 1869.pdf

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Originaldatei(1.239 × 1.900 Pixel, Dateigröße: 5,66 MB, MIME-Typ: application/pdf, 4 Seiten)

Bildinformationen

Datei:Aufstellung Baulinie wg. Errichtung einer Leichenhalle, Fronfeste 13. August 1869.pdf
GenreHistorische Dokumente, Pläne und Kartenwerke
GebäudeAlter Jüdischer Friedhof
UrheberStadtmagistrat Fürth
QuellangabenCAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-597
DateiartDokumentDateityppdf
Erstellungsdatum13. August 1869
LizenzCC BY-SA 4.0
UploadCommonsNein
BeschreibungAufstellung einer Baulinie wg. Errichtung einer Leichenhalle am alten jüdischen Friedhof, 13. August 1869
Dateiinfo
(Bild-Unterschrift und Info-Box,
automatisch erstellt)
Aufstellung einer Baulinie wg. Errichtung einer Leichenhalle am alten jüdischen Friedhof, 13. August ... Aufstellung einer Baulinie wg. Errichtung einer Leichenhalle am alten jüdischen Friedhof, 13. August 1869<br>Urheber: Stadtmagistrat Fürth<br><br>Lizenz: CC BY-SA 4.0
Medienbetrachter-Zeile
(automatisch erstellt)
CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-597  ▽ mehr Infos ▽
Erstellungsdatum,
(ISO-Notation automatisch erstellt)
1869-08-13
Semantisches BrowsenSemantisches Browsen / Bilder-Suche

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Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0

Fürth, am 13. August 1869

DER MAGISTRAT der Königl. Bayer. Stadt Fürth
an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde dahier.

Aus Anlaß des jenseitigen Leichenhausbau-
Projekts wurde die Frage der Aufstellung
einer Baulinie in Verlängerung der Katharinen-
Strasse gegen die Rednizstrasse angeregt,
und hat, nachdem der Magistrat die Instruck-
tion dieser Frage beschlossen, der magistralische
Amtsvorstand sich jedoch zur Sistirung [vorläufige Einstellung] dieses
Beschlusses veranlaßt gesehen hat, die kgl. Regier-
ung diese Sistirung aufgehoben und die
Instruktion angeordnet.

Der von technischer Seite gemachte Vorschlag
in dieser Richtung geht nun dahin, daß die
erwähnte verlängerte Katharinenstrasse mit
einer Breit von 35 Fuß angelegt werde, ob-

2. Seite
wohl die Katharinenstrasse 40‘ hat, da bei dem
verlängerten Stück auch die geringere Breite
genüge. Hiedurch werde, wie dies in anruhen-
der Planung in[!] dargestellt ist, auf der östlichen
Seite ein Stük des Fink’schen Stadels, auf der
westlichen Seite eine Spize des israelitischen
Friedhofareals in die Strasse fallen.
Die betheiligten Nachbarn Wilke und Fink,
beziehungsweise des Letzteren Vertreter haben
die bezügliche Baulinie anerkannt und lezterer
sich verpflichtet im Fall einer wesentlichen Bau-
veränderung in die Baulinie zurückzurücken.
Wir ersuchen nunmehr auch jenseitige Erklärung
über die vorgeschlagene Baulinie abzugeben.
Hiebei bemerken wir zugleich für den Fall
jenseits die Geneigtheit vorhanden sein sollte,
das bezügliche Strassenstück nach Feststellung
der Baulinie durch Zurückrückung der Mauer
schon jetzt zu eröffnen, daß die Stadtgemeinde
sich auch wohl bereit finden möchte, in diesem
Fall einen Grundaustausch einzugehen. Die Schlehen-
Gasse am Punkte der Einmündung der Katharinen-
Strasse ist nämlich so breit, daß es wohl möglich
ist, ein Stük derselben abzugeben, ohne den
Verkehr zu beeinträchtigen. die bezügliche

3. Seite
Fläche ist auf dem Plan im Anschluß
an die roth eingezogene Baulinie roth
punktiert eingezeichnet und würde sogar
um 1/5 größer als die von jenseitigen
Friedhof in die Strasse fallende Fläche
seyn.
Wir ersuchen um baldige bezügliche Er-
klärung und zwar um so mehr als hiedurch
Die definitere Erledigung der Angelegenheit
wegen Erbauung des Leichenhauses bedingt ist.
Der rechtskundige Bürgermeister beurlaubt[im Sinne von „sich verabschieden“, „sich zurückziehen“]
Haller

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