Mitglied des Bayerischen Landtages
Mitglied des Bayerischen Landtages ist eine in allgemeiner, freier, direkter, gleicher und geheimer Wahl bestimmte Person, die für eine Legislaturperiode von fünf Jahre das Volk des Freistaates Bayern parlamentarisch vertritt, nur ihrem Gewissen verantwortlich und an keinerlei Weisung oder Aufträge gebunden ist. Zur ungehinderten Ausübung ihres Amtes sind die Abgeordneten durch Immunität, Indemnität und den Bezug von Diäten gesichert.[1] MdL wird als Mandatskürzel vor oder als sogenannter Namenszusatz hinter den Nachnamen gesetzt.[2]
Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament des Freistaates Bayern. Ein Parlament existiert in Bayern seit 1819, zunächst als Bayerische Ständeversammlung mit zwei Kammern: der Kammer der Reichsräte einerseits und der Kammer der Abgeordneten andererseits. Letztere ist die Vorläuferin des heutigen Landtags. 1848 findet erstmals eine freie Wahl statt, jedoch mit indirektem Wahlverfahren. Wählen durfte nur, wer Staatsbürger, über 21 Jahre alt war und eine direkte Steuer zahlte. Im Königreich Bayern galt bis zur Revolution 1918 ein Zensuswahlrecht, so dass die Wahlstimme der Männer nach Vermögensstand gewichtet war und Männer mit geringerem Einkommen hatten wie alle Frauen garkein Wahlrecht! In Fürth waren deshalb nur 2220 Männer stimmberechtigt. Das passive Wahlrecht als Wahlmann hatte, wer über 25 Jahre alt war und den Verfassungseid abgelegt hatte. In Fürth meldeten sich 14 Bürger, darunter neun jüdischen Glaubens. Unter ihnen Dr. David Morgenstern und Dr. Heinrich Brentano. Gewählt wurden zunächst Carl Crämer, Langgut und Uhlherr, wobei Carl Crämer abgelehnt wurde, da er zum Zeitpunkt der Wahl noch 36 Stunden zu jung war. Für Uhlherr trat ab Februar Dr. Morgenstern ein. Bei der Nachwahl im Februar kommt Crämer doch noch in den Landtag. Am 14. Juli 1849 wurden die demokratischen Abgeordneten David Morgenstern und Carl Crämer wiedergewählt.
Von 1919 bis 1933 bestand in der Weimarer Republik der erste demokratisch legitimierte Landtag in München. Am 30. Januar 1934 wurde dieser Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 aufgehoben.
Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft kam es 1946 unter der US-amerikanischen Militärregierung zum Versuch der Neugründung. Der Bayerische Beratende Landesausschuss mündete in die am 30. Juni 1946 gewählte Bayerische Verfassunggebende Landesversammlung. Am 1. Dezember 1946 wurde die neue Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen; gleichzeitig wurde der erste Landtag nach aktueller Zählung gewählt.
Bis 1999 gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.
Die letzte Wahl fand im Herbst 2018, die nächste Wahl findet im Herbst 2023 statt.
Aktuelle Mandatsträger
Aktuell sind aus Fürth Horst Arnold (SPD, seit 2008), Petra Guttenberger (CSU, seit 1998) sowie Barbara Fuchs (Die Grünen, seit 2018) Mitglieder des Bayerischen Landtags.
Bisherige und aktuelle Mandatsträger
Die folgende Tabelle zeigt alle Fürther, die in gewählter politischer Funktion Mitglied des Bayerischen Landtages (MdL) waren/sind.
Siehe auch
Weblinks
- Mitglied des Landtages (Wikipedia)
- Bayerischer Landtag (Wikipedia)
- Webpräsenz des Bayerischen Landtages
- Peter Jakob Kock: Bayerischer Landtag (nach 1945). In: Historisches Lexikon Bayerns, Bayerische Staatsbibliothek, München - online
Einzelnachweise
- ↑ Mitglied des Landtages (MdL) In: Das Politiklexikon, bpb.de, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn; aufgerufen am 6. Februar 2026 - online
- ↑ Artikel Mitglied des Landtages aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.