Brauerei Grüner: Unterschied zwischen den Versionen

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==Werbeslogan "bekömmlich vs. begehrt"==
==Werbeslogan "bekömmlich vs. begehrt"==
[[Bild:Brauerei Grüner Sudhaus Fassadenrest.jpg|mini|left|Reste der historisierenden Fassade von 1927 an der Gartenstraße]] [[Bild:Grüner_Werbung.jpg|mini|right|150px|Ehemalige Fassadenwerbung Ludwigstraße]]
[[Bild:Brauerei Grüner Sudhaus Fassadenrest.jpg|mini|left|Reste der historisierenden Fassade von 1927 an der Gartenstraße]] [[Bild:Grüner_Werbung.jpg|mini|right|150px|Ehemalige Fassadenwerbung in der Ludwigstraße]]
Der Werbespruch, für den die Grüner Biere jahrzehntelang bekannt waren, lautete "''beliebt, bekannt, bekömmlich''". Bei der Wiedereinführung der Marke im September [[2011]] wurde der bisher bekannte Werbeslogan ebenfalls durch die [[Tucher Bräu]] AG wiederbelebt. Somit wurden für den Pressetermin und ersten Bieranstich im [[Grüner-Keller|Felsenkeller]] der ehem. Grüner Bräu die neuen Bierkästen, Werbemittel und Biergläser mit diesem Slogan bedruckt. Leider hatten jedoch die Verantwortlichen übersehen, dass eine Verordnung der Europäischen Union (EU) die Begrifflichkeit "bekömmlich" für ein alkoholisches Getränk untersagt.<ref>Fürther Nachrichten vom 21.09. 2011 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/wiedergeburt-eines-further-bieres-1.1520791 Wiedergeburt eines Fürther Bieres.]</ref> In einem Schreiben der Amtlichen Lebensmittelüberwachung (ALS) an die [[Tucher Bräu]] AG wurden die Verantwortlichen wie folgt von diesem Umstand unterrichtet:  
Der Werbespruch, für den die Grüner Biere jahrzehntelang bekannt waren, lautete "''beliebt, bekannt, bekömmlich''". Bei der Wiedereinführung der Marke im September [[2011]] wurde der bisher bekannte Werbeslogan ebenfalls durch die [[Tucher Bräu]] AG wiederbelebt. Somit wurden für den Pressetermin und ersten Bieranstich im [[Grüner-Keller|Felsenkeller]] der ehem. Grüner Bräu die neuen Bierkästen, Werbemittel und Biergläser mit diesem Slogan bedruckt. Leider hatten jedoch die Verantwortlichen übersehen, dass eine Verordnung der Europäischen Union (EU) die Begrifflichkeit "bekömmlich" für ein alkoholisches Getränk untersagt.<ref>Fürther Nachrichten vom 21.09. 2011 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/wiedergeburt-eines-further-bieres-1.1520791 Wiedergeburt eines Fürther Bieres.]</ref> In einem Schreiben der Amtlichen Lebensmittelüberwachung (ALS) an die [[Tucher Bräu]] AG wurden die Verantwortlichen wie folgt von diesem Umstand unterrichtet:  


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