Diskussion:Stadtteile: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
(→‎Stadtbezirke: Antwort)
 
Zeile 86: Zeile 86:
== Stadtbezirke ==
== Stadtbezirke ==
Auf der WikiCon wurden wir auf die Stadtbezirke angesprochen. Sprachlich müssen wir hier scheinbar etwas aufdröseln, denn es wird der Eindruck erweckt, dass es sich dabei um eigenständige Verwaltungseinheiten handelt, die ebenfalls eigenständige Gemeinderäte haben. Ein Beispiel wäre z.B. Berlin. In Kreuzberg oder Neu-Köln gibt es eine eigene Verwaltung mit eigenem Rat - unterhalb des Gesamt-Stadtrates. Sowas haben wir in Fürth aber nicht - mir ist noch nichtmal klar welche Rolle diese drei Bezirke überhaupt spielen - denn im täglichen Alltag spielen die drei Bezirke überhaupt keine Rolle.--[[Benutzer:Kasa Fue|Kasa Fue]] ([[Benutzer Diskussion:Kasa Fue|Diskussion]]) 07:44, 6. Okt. 2025 (CEST)
Auf der WikiCon wurden wir auf die Stadtbezirke angesprochen. Sprachlich müssen wir hier scheinbar etwas aufdröseln, denn es wird der Eindruck erweckt, dass es sich dabei um eigenständige Verwaltungseinheiten handelt, die ebenfalls eigenständige Gemeinderäte haben. Ein Beispiel wäre z.B. Berlin. In Kreuzberg oder Neu-Köln gibt es eine eigene Verwaltung mit eigenem Rat - unterhalb des Gesamt-Stadtrates. Sowas haben wir in Fürth aber nicht - mir ist noch nichtmal klar welche Rolle diese drei Bezirke überhaupt spielen - denn im täglichen Alltag spielen die drei Bezirke überhaupt keine Rolle.--[[Benutzer:Kasa Fue|Kasa Fue]] ([[Benutzer Diskussion:Kasa Fue|Diskussion]]) 07:44, 6. Okt. 2025 (CEST)
:Du hast Recht, die Stadtbezirke sind in Fürth praktisch ohne Belang. Aber Art. 60 Einteilung in Stadtbezirke der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern: „''(1) Das Gebiet der Städte mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist in Stadtbezirke einzuteilen. Dabei sind die geschichtlichen Zusammenhänge und Namen sowie die Besonderheiten der Bevölkerungs- und Wirtschaftsverhältnisse zu beachten.''“ und „''(2) In den Stadtbezirken '''können''' für bestimmte auf ihren Bereich entfallende Verwaltungsaufgaben vom Stadtrat Bezirksverwaltungsstellen und Bezirksausschüsse gebildet werden. Der Stadtrat und in Angelegenheiten nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister können dabei den Bezirksausschüssen die Vorberatung oder die Entscheidung unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt übertragen. In Städten mit mehr als einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern sind Bezirksausschüsse zu bilden.''“ Siehe auch Einzelnachweise auf der Artikelseite. Also Fürth ist der Mindest-Vorgabe (Einteilung Stadtbezirke) gefolgt, hat aber bislang keine „Bezirksverwaltungsstellen und Bezirksausschüsse gebildet“. Und in Berlin wird es wohl eine andere Gemeindeordnung mit anderen Vorgaben geben, womit nicht unbedingt vergleichbar. Nichtsdestotrotz habe ich im Artikel zur Klarstellung erstmal den Nebensatz „..., jedoch wurden bislang keine Bezirksverwaltungsstellen und Bezirksausschüsse gebildet“ eingefügt. --[[Benutzer:HeikoBot|HeikoBot]] ([[Benutzer Diskussion:HeikoBot|Diskussion]]) 08:59, 6. Okt. 2025 (CEST)