101.293
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierung: Zurückgesetzt |
Markierung: Zurückgesetzt |
||
| Zeile 33: | Zeile 33: | ||
=== Nürnberg macht den ersten Schritt === | === Nürnberg macht den ersten Schritt === | ||
Den ersten Schritt machte diesmal der 1. Bürgermeister der Stadt [[Nürnberg]], Dr. Hermann Luppe, der dies ebenfalls mit einer Denkschrift begründete. Die konkreten Vorschläge von ihm wurden im ''Ausschuss zur Förderung des Zusammenschlusses'' am [[28. Oktober]] [[1921]] eingebracht, beraten und mit einer Gegenstimme beschlossen (die Gegenstimme kam vom Fürther [[Stadtrat]] und Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller|Fronmüller]]). Oberregierungsrat Otto Dorn informierte als Geschäftsführer des Ausschusses in einer Stadtratssitzung am [[1. Dezember]] [[1921]], dass das Bay. Ministerium der Bildung einer ''Einheitsgemeinde'' nicht im Wege stehen würde. | Den ersten Schritt machte diesmal der 1. Bürgermeister der Stadt [[Nürnberg]], Dr. Hermann Luppe, der dies ebenfalls mit einer Denkschrift begründete. Die konkreten Vorschläge von ihm wurden im ''Ausschuss zur Förderung des Zusammenschlusses'' am [[28. Oktober]] [[1921]] eingebracht, beraten und mit einer Gegenstimme beschlossen (die Gegenstimme kam vom Fürther [[Stadtrat]] und Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller|Fronmüller]]). Oberregierungsrat Otto Dorn informierte als Geschäftsführer des Ausschusses in einer Stadtratssitzung am [[1. Dezember]] [[1921]], dass das Bay. Ministerium der Bildung einer ''Einheitsgemeinde'' nicht im Wege stehen würde.{{Ref|Schwammberger, S. 105}} Luppe hatte in der Denkschrift folgende Punkte zur Frage der Rechtsform der Einheitsgemeinde ausgewiesen: | ||
# Die Stadt Fürth darf durch die Einheitsgemeinde in ihrer Entwicklung nicht zur Vorstadt oder reinen Arbeiterstadt herabgedrückt werden, sondern muss fortschrittlich zum Großstadtteil weiterentwickelt werden. Der Name der Einheitsgemeinde hat fortan "Nürnberg-Fürth" zu lauten. | # Die Stadt Fürth darf durch die Einheitsgemeinde in ihrer Entwicklung nicht zur Vorstadt oder reinen Arbeiterstadt herabgedrückt werden, sondern muss fortschrittlich zum Großstadtteil weiterentwickelt werden. Der Name der Einheitsgemeinde hat fortan "Nürnberg-Fürth" zu lauten. | ||
# Die Selbständigkeit der örtlichen Selbstverwaltung muss durch weitgehende Dezentralisation möglichst erhalten bleiben. | # Die Selbständigkeit der örtlichen Selbstverwaltung muss durch weitgehende Dezentralisation möglichst erhalten bleiben. | ||