Eingemeindung Fürths nach Nürnberg: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{Chronik|1917|Durch die [[Erster Weltkrieg|Kriegswirren]] und der finanziellen Schieflage beider Städte wird die Zusammenlegung beider Städte erneut zum Thema. Insbesondere regt der Regierungspräsident und Jurist Dr. Julius Ritter von Blaul einen paritätisch besetzten Ausschuss von je 9 Vertretern beider Städte an. Diesem Anliegen schloss sich der Handelsvorstand Nürnberg, das Handelsgremium Fürth sowie der inzwischen zum König ernannte Ludwig III. von Bayern an.{{Ref|Stadtarchiv Fürth, Fach 229, 34}} Ausgelöst hatte die Diskussion der Großkaufmann und Geheime Kommerzienrat C. F. Zahn aus Nürnberg, der einer der führenden Männer der Handelskammer Nürnbergs war. In der Bay. Staatszeitung erschien ein Artikel mit der Überschrift: "Nürnberg-Fürther Zukunftsfragen", in der er die Frage Zweckmäßigkeit der Eingemeindung erneut befürwortete. Der Artikel, aber auch die Aktivitäten des Handelsgremiums in dieser Sache, löste in der Fürther Bevölkerung erneut eine große Beunruhigung aus. Eine Woche nach dem Antrag der Handelskörperschaften, am 11. Dezember 1917, behandelte der Stadtmagistrat in geheimer Sitzung erneut das Thema der Eingemeindung. Nach einer dreistündigen Diskussion stellte OB Dr. Robert Wild den Antrag, das Ersuchen der Handelsgremien auf Prüfung der Zweckmäßigkeit einer Vereinigung beider Städte abzulehnen. Er begründete seine Ablehnung allerdings nicht mit politischen Gründen, sondern vielmehr aus praktischen Erwägungen heraus, da durch den [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] die Beamtenschaft so stark dezimiert ist, dass eine eingehende Prüfung nicht möglich sei. Zusätzlich ergänzte er seine Ausführungen damit, ''dass man die Bevölkerung, für die der Krieg sowieso schon genug Unangenehmes bringe, nicht unnötig aufregen [solle]. Außerdem stünden Tausende von Bürgern an der Front, ohne deren Mitwirkung eine solch wichtige Angelegenheit nicht entschieden werden dürfe. Eine Einverleibung müsse der Volksstimmung und nicht den Wünschen Einzelner entsprechen.''{{Ref|Nürnberger Stadtarchiv: Chronik der Stadt Nürnberg. 1917. Fürth 14. Dezember 1917, Vereinigung von Nürnberg und Fürth, S. 18 ff.}} Die folgende Abstimmung ergab ein unentschieden mit 9 zu 9 Stimmen. In einer erneuten Abstimmung, unter Beteiligung des Vorsitzenden OB [[Robert Wild]], wurde der Antrag nun abgelehnt. Die Gemeindebevollmächtigten, die der Sitzung des Magistrats nur beobachtend hinzugezogen waren, stimmten anschließend ebenfalls über die Angelegenheit mit dem Ergebnis ab, dass 18 Stimmen für eine Weiterverfolgung des Themas waren und 16 dagegen. Nach der damaligen Gemeindesatzung (Art. 4 Abs. 3 der Bayr. Gem.O. vom 24. April 1869) konnte aber ein solcher Beschluss nur dann umgesetzt werden, wenn beide Gremien - also Magistrat und Gemeindebevollmächtigte - dem Antrag zugestimmt haben. Nachdem der Magistrat den Antrag jedoch abgelehnt hatte, war die Zustimmung der Gemeindebevollmächtigten irrelevant. Die Fürther Bevölkerung nahm diesen Beschluss - insbesondere durch das aktive Zutun des OB Wild - wohlwollend zur Kenntnis.}}
* {{Chronik|1917|Durch die [[Erster Weltkrieg|Kriegswirren]] und der finanziellen Schieflage beider Städte wird die Zusammenlegung beider Städte erneut zum Thema. Insbesondere regt der Regierungspräsident und Jurist Dr. Julius Ritter von Blaul einen paritätisch besetzten Ausschuss von je 9 Vertretern beider Städte an. Diesem Anliegen schloss sich der Handelsvorstand Nürnberg, das Handelsgremium Fürth sowie der inzwischen zum König ernannte Ludwig III. von Bayern an.{{Ref|Stadtarchiv Fürth, Fach 229, 34}} Ausgelöst hatte die Diskussion der Großkaufmann und Geheime Kommerzienrat C. F. Zahn aus Nürnberg, der einer der führenden Männer der Handelskammer Nürnbergs war. In der Bay. Staatszeitung erschien ein Artikel mit der Überschrift: "Nürnberg-Fürther Zukunftsfragen", in der er die Frage Zweckmäßigkeit der Eingemeindung erneut befürwortete. Der Artikel, aber auch die Aktivitäten des Handelsgremiums in dieser Sache, löste in der Fürther Bevölkerung erneut eine große Beunruhigung aus. Eine Woche nach dem Antrag der Handelskörperschaften, am 11. Dezember 1917, behandelte der Stadtmagistrat in geheimer Sitzung erneut das Thema der Eingemeindung. Nach einer dreistündigen Diskussion stellte OB Dr. Robert Wild den Antrag, das Ersuchen der Handelsgremien auf Prüfung der Zweckmäßigkeit einer Vereinigung beider Städte abzulehnen. Er begründete seine Ablehnung allerdings nicht mit politischen Gründen, sondern vielmehr aus praktischen Erwägungen heraus, da durch den [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] die Beamtenschaft so stark dezimiert ist, dass eine eingehende Prüfung nicht möglich sei. Zusätzlich ergänzte er seine Ausführungen damit, ''dass man die Bevölkerung, für die der Krieg sowieso schon genug Unangenehmes bringe, nicht unnötig aufregen [solle]. Außerdem stünden Tausende von Bürgern an der Front, ohne deren Mitwirkung eine solch wichtige Angelegenheit nicht entschieden werden dürfe. Eine Einverleibung müsse der Volksstimmung und nicht den Wünschen Einzelner entsprechen.''{{Ref|Nürnberger Stadtarchiv: Chronik der Stadt Nürnberg. 1917. Fürth 14. Dezember 1917, Vereinigung von Nürnberg und Fürth, S. 18 ff.}} Die folgende Abstimmung ergab ein unentschieden mit 9 zu 9 Stimmen. In einer erneuten Abstimmung, unter Beteiligung des Vorsitzenden OB [[Robert Wild]], wurde der Antrag nun abgelehnt. Die Gemeindebevollmächtigten, die der Sitzung des Magistrats nur beobachtend hinzugezogen waren, stimmten anschließend ebenfalls über die Angelegenheit mit dem Ergebnis ab, dass 18 Stimmen für eine Weiterverfolgung des Themas waren und 16 dagegen. Nach der damaligen Gemeindesatzung (Art. 4 Abs. 3 der Bayr. Gem.O. vom 24. April 1869) konnte aber ein solcher Beschluss nur dann umgesetzt werden, wenn beide Gremien - also Magistrat und Gemeindebevollmächtigte - dem Antrag zugestimmt haben. Nachdem der Magistrat den Antrag jedoch abgelehnt hatte, war die Zustimmung der Gemeindebevollmächtigten irrelevant. Die Fürther Bevölkerung nahm diesen Beschluss - insbesondere durch das aktive Zutun des OB Wild - wohlwollend zur Kenntnis.}}


* {{Chronik|8. Oktober 1918|[[Datei:Logo Treu Fürth.jpg |mini|right|Logo des neu gegründeten Vereins Treu Fürth]] Auf Verlangen des Regierungspräsidenten konstituiert sich die "Kommission zur Prüfung der Frage der Vereinigung von Nürnberg und Fürth". Die Leitung obliegt dem Oberregierungsrat Otto Dorn aus Ansbach, während den Vorsitz Dr. Ritter von Blaul selbst übernimmt. Durch das Kriegsende und die Revolution im November [[1918]] kam der Ausschuss über die konstituierende Sitzung nicht hinaus, jedoch sollte die Ruhe nicht lange halten. Bis dahin stand Oberbürgermeister Dr. [[Robert Wild]] einer Eingemeindung zumindest noch skeptisch bis ablehnend gegenüber. In einer Unterredung mit dem Regierungspräsidenten Mittelfrankens am 22. März [[1917]] sagte [[Robert Wild|Wild]]: In der Stadtverwaltung Fürth herrscht ein sicherlich nicht ganz unberechtigtes traumatisches Misstrauen gegenüber der Nachbarstadt. Fürth fühlt sich mitunter beiseite geschoben, in gemeinsamen Dingen übervorteilt oder bisweilen sogar "''eine gewisse Vergewaltigung durch Nürnberg''".{{Ref|Staatsanzeiger Rgg. Kdl (1968) X, 1182, Auszug aus dem Tagebuch des kgl. Rgg. Präs. Mfr., 22.03.1917, Besprechung mit OB Wild-Fürth}} Parallel formiert sich der Widerstand in Fürth gegen einen Zusammenschluss.{{Ref|Schwammberger, S. 106|Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 106}}  Es gründet sich der "[[Treu Fürth|Verein zur Wahrung der Interessen der Stadt Fürth e. V. TREU - FÜRTH]]" mit prominenten Vertretern der Stadt Fürth. Unter ihnen sind der Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller]] und Isaak Löw Weiskopf, Vorsitzender des Kuratoriums der israelitischen Realschule.{{Ref|name=Ohm|Ohm}}}}
* {{Chronik|8. Oktober 1918|[[Datei:Logo Treu Fürth.jpg |mini|right|Logo des neu gegründeten Vereins Treu Fürth]] Auf Verlangen des Regierungspräsidenten konstituiert sich die "Kommission zur Prüfung der Frage der Vereinigung von Nürnberg und Fürth". Die Leitung obliegt dem Oberregierungsrat Otto Dorn aus Ansbach, während den Vorsitz Dr. Ritter von Blaul selbst übernimmt. Durch das Kriegsende und die Revolution im November [[1918]] kam der Ausschuss über die konstituierende Sitzung nicht hinaus, jedoch sollte die Ruhe nicht lange halten. Bis dahin stand Oberbürgermeister Dr. [[Robert Wild]] einer Eingemeindung zumindest noch skeptisch bis ablehnend gegenüber. In einer Unterredung mit dem Regierungspräsidenten Mittelfrankens am 22. März [[1917]] sagte [[Robert Wild|Wild]]: In der Stadtverwaltung Fürth herrscht ein sicherlich nicht ganz unberechtigtes traumatisches Misstrauen gegenüber der Nachbarstadt. Fürth fühlt sich mitunter beiseite geschoben, in gemeinsamen Dingen übervorteilt oder bisweilen sogar "''eine gewisse Vergewaltigung durch Nürnberg''".{{Ref|Staatsanzeiger Rgg. Kdl (1968) X, 1182, Auszug aus dem Tagebuch des kgl. Rgg. Präs. Mfr., 22.03.1917, Besprechung mit OB Wild-Fürth}} Parallel formiert sich der Widerstand in Fürth gegen einen Zusammenschluss.{{Ref|name=Schwammberger, S. 106|Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 106}}  Es gründet sich der "[[Treu Fürth|Verein zur Wahrung der Interessen der Stadt Fürth e. V. TREU - FÜRTH]]" mit prominenten Vertretern der Stadt Fürth. Unter ihnen sind der Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller]] und Isaak Löw Weiskopf, Vorsitzender des Kuratoriums der israelitischen Realschule.{{Ref|name=Ohm|Ohm}}}}


* {{Chronik|29. November 1920|Nachdem sich die politischen Unruhen in Franken/Bayern wieder gelegt hatten, kam es nach zweijähriger Unterbrechung der ersten Verhandlungen beider Städte erneut unter der Führung von Regierungspräsidenten Dr. von Blaul zu neuen Gesprächen. In der ersten Sitzung am [[29. November]] [[1920]] kam OB Dr. [[Robert Wild|Wild]] zu dem Ergebnis, dass eine Eingemeindung Fürths nach Nürnberg nicht in Frage kommen könnte. Der Ausschuss beschloss daraufhin einstimmig (je 9 Vertreter der jeweiligen Stadt), dem Vorschlag von 1. Bürgermeister Dr. Luppe aus Nürnberg zu folgen, wonach die beiden Städte sich über die Frage einer gemeinsamen Lösung zur Einheitsgemeinde Gedanken machten sollten. Oberregierungsrat Dorn wurde beauftragt, beim Staatsministerium des Innern in München nachzufragen, ob dieses Ansinnen Aussicht auf Erfolg hätte. Der inzwischen [[1918]] gegründete [[Treu Fürth|Verein zur Wahrung der Interessen der Stadt Fürth]] richtete eine Eingabe an den Stadtrat, welcher die Aufrechterhaltung der Selbständigkeit forderte, da die von Dr. Luppe vorgeschlagene Form der Einheitsgemeinde nichts anderes als eine "verkappte Eingemeindung" darstelle.}}
* {{Chronik|29. November 1920|Nachdem sich die politischen Unruhen in Franken/Bayern wieder gelegt hatten, kam es nach zweijähriger Unterbrechung der ersten Verhandlungen beider Städte erneut unter der Führung von Regierungspräsidenten Dr. von Blaul zu neuen Gesprächen. In der ersten Sitzung am [[29. November]] [[1920]] kam OB Dr. [[Robert Wild|Wild]] zu dem Ergebnis, dass eine Eingemeindung Fürths nach Nürnberg nicht in Frage kommen könnte. Der Ausschuss beschloss daraufhin einstimmig (je 9 Vertreter der jeweiligen Stadt), dem Vorschlag von 1. Bürgermeister Dr. Luppe aus Nürnberg zu folgen, wonach die beiden Städte sich über die Frage einer gemeinsamen Lösung zur Einheitsgemeinde Gedanken machten sollten. Oberregierungsrat Dorn wurde beauftragt, beim Staatsministerium des Innern in München nachzufragen, ob dieses Ansinnen Aussicht auf Erfolg hätte. Der inzwischen [[1918]] gegründete [[Treu Fürth|Verein zur Wahrung der Interessen der Stadt Fürth]] richtete eine Eingabe an den Stadtrat, welcher die Aufrechterhaltung der Selbständigkeit forderte, da die von Dr. Luppe vorgeschlagene Form der Einheitsgemeinde nichts anderes als eine "verkappte Eingemeindung" darstelle.}}
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=== Nürnberg macht den ersten Schritt ===
=== Nürnberg macht den ersten Schritt ===
Den ersten Schritt machte diesmal der 1. Bürgermeister der Stadt [[Nürnberg]], Dr. Hermann Luppe, der dies ebenfalls mit einer Denkschrift begründete. Die konkreten Vorschläge von ihm wurden im ''Ausschuss zur Förderung des Zusammenschlusses'' am [[28. Oktober]] [[1921]] eingebracht, beraten und mit einer Gegenstimme beschlossen (die Gegenstimme kam vom Fürther [[Stadtrat]] und Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller|Fronmüller]]). Oberregierungsrat Otto Dorn informierte als Geschäftsführer des Ausschusses in einer Stadtratssitzung am [[1. Dezember]] [[1921]], dass das Bay. Ministerium der Bildung einer ''Einheitsgemeinde'' nicht im Wege stehen würde.{{Ref|Schwammberger, S. 105}} Luppe hatte in der Denkschrift folgende Punkte zur Frage der Rechtsform der Einheitsgemeinde ausgewiesen:
Den ersten Schritt machte diesmal der 1. Bürgermeister der Stadt [[Nürnberg]], Dr. Hermann Luppe, der dies ebenfalls mit einer Denkschrift begründete. Die konkreten Vorschläge von ihm wurden im ''Ausschuss zur Förderung des Zusammenschlusses'' am [[28. Oktober]] [[1921]] eingebracht, beraten und mit einer Gegenstimme beschlossen (die Gegenstimme kam vom Fürther [[Stadtrat]] und Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller|Fronmüller]]). Oberregierungsrat Otto Dorn informierte als Geschäftsführer des Ausschusses in einer Stadtratssitzung am [[1. Dezember]] [[1921]], dass das Bay. Ministerium der Bildung einer ''Einheitsgemeinde'' nicht im Wege stehen würde.<ref name="Schwammberger, S. 106"/> Luppe hatte in der Denkschrift folgende Punkte zur Frage der Rechtsform der Einheitsgemeinde ausgewiesen:
# Die Stadt Fürth darf durch die Einheitsgemeinde in ihrer Entwicklung nicht zur Vorstadt oder reinen Arbeiterstadt herabgedrückt werden, sondern muss fortschrittlich zum Großstadtteil weiterentwickelt werden. Der Name der Einheitsgemeinde hat fortan "Nürnberg-Fürth" zu lauten.  
# Die Stadt Fürth darf durch die Einheitsgemeinde in ihrer Entwicklung nicht zur Vorstadt oder reinen Arbeiterstadt herabgedrückt werden, sondern muss fortschrittlich zum Großstadtteil weiterentwickelt werden. Der Name der Einheitsgemeinde hat fortan "Nürnberg-Fürth" zu lauten.  
# Die Selbständigkeit der örtlichen Selbstverwaltung muss durch weitgehende Dezentralisation möglichst erhalten bleiben.  
# Die Selbständigkeit der örtlichen Selbstverwaltung muss durch weitgehende Dezentralisation möglichst erhalten bleiben.  
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