Lilli Bechmann-Rahn: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese wurden in dem Gestaposchreiben vom 14. Oktober da unerledigt nicht abgestrichen. Am [[11. November]] [[1937]] wurde Otto Rosenberg, der juristische Vertreter der Familie, beim Polizeipräsidium Nürnberg/Fürth, Abteilung Passamt wegen der Pass- und Führungszeugnisausstellung vorstellig. Im weiteren Verlauf meldeten sich das Finanzamt Fürth und am 2. Januar 1938 (gewissermaßen noch nachgereicht) die Reichsbanknebenstelle Fürth. Da auch das Wehrmeldeamt am 19. November 1937 keine Einwände gegen die Ausstellung der Reisepässe anmeldete, schien die Angelegenheit von Erfolg gekrönt zu sein. Dies stellte sich mit Schreiben der Zollfahndungsstelle Nürnberg vom [[4. Dezember]] [[1937]] als Trugschluss heraus. Gegen [[Alfred Hermann Rahn|Alfred Rahn]] war mittlerweile ein Strafverfahren eingeleitet worden.  
Diese wurden in dem Gestaposchreiben vom 14. Oktober da unerledigt nicht abgestrichen. Am [[11. November]] [[1937]] wurde Otto Rosenberg, der juristische Vertreter der Familie, beim Polizeipräsidium Nürnberg/Fürth, Abteilung Passamt wegen der Pass- und Führungszeugnisausstellung vorstellig. Im weiteren Verlauf meldeten sich das Finanzamt Fürth und am 2. Januar 1938 (gewissermaßen noch nachgereicht) die Reichsbanknebenstelle Fürth. Da auch das Wehrmeldeamt am 19. November 1937 keine Einwände gegen die Ausstellung der Reisepässe anmeldete, schien die Angelegenheit von Erfolg gekrönt zu sein. Dies stellte sich mit Schreiben der Zollfahndungsstelle Nürnberg vom [[4. Dezember]] [[1937]] als Trugschluss heraus. Gegen [[Alfred Hermann Rahn|Alfred Rahn]] war mittlerweile ein Strafverfahren eingeleitet worden.  
[[Datei:Lilli Bechmann u. Alfred Rahn Emigration 1938 - 1939 .pdf|mini|right|Emigrationsakt 1938 - 1939]]
[[Datei:Lilli Bechmann u. Alfred Rahn Emigration 1938 - 1939 .pdf|mini|right|Emigrationsakt 1938 - 1939]]
Am 5. Januar 1938 gab die Gestapo bekannt, dass die Reisepässe zurückbehalten werden. Durch Urteil des Schöffengerichts Fürth vom [[25. Januar]] [[1938]] wurde Alfred Rahn „wegen fortgesetzten Devisenvergehens zu 1 Jahr 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Strafende  [[5. März]] [[1939]].“<ref>siehe Schreiben des Polizeiamtes Fürth vom 26. Februar 1938</ref> Am [[3. Januar]] [[1939]] wandet sich der Verurteilte - mittlerweile als ''Israel Alfred Rahn'' - mit einem Antrag an das Passamt des Fürther Polizeipräsidiums, um die Pässe und Führungszeugnisse für eine baldige Ausreise nach der Haftentlassung zu erhalten. Dem Anliegen wurde nun stattgegeben mit Einverständnis des Oberbürgermeisters und der Zollfahndungsstelle. Allerdings musste die Ehefrau Lilli mit Schreiben vom [[23. Februar]] [[1939]] die Beantragung nochmals in Erinnerung bringen.</br>
Am 5. Januar 1938 gab die Gestapo bekannt, dass die Reisepässe zurückbehalten werden. Durch Urteil des Schöffengerichts Fürth vom [[25. Januar]] [[1938]] wurde Alfred Rahn „wegen fortgesetzten Devisenvergehens zu 1 Jahr 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Strafende  [[5. März]] [[1939]].“<ref>siehe Schreiben des Polizeiamtes Fürth vom 26. Februar 1938</ref> Am [[3. Januar]] [[1939]] wandte sich der Verurteilte - mittlerweile als ''Israel Alfred Rahn'' - mit einem Antrag an das Passamt des Fürther Polizeipräsidiums, um die Pässe und Führungszeugnisse für eine baldige Ausreise nach der Haftentlassung zu erhalten. Dem Anliegen wurde nun stattgegeben mit Einverständnis des Oberbürgermeisters und der Zollfahndungsstelle. Allerdings musste die Ehefrau Lilli mit Schreiben vom [[23. Februar]] [[1939]] die Beantragung nochmals in Erinnerung bringen.</br>
Allerdings wurde das Umzugsvorhaben von der Spedition Brasch & Rothenstein noch einmal hinterfragt<ref>siehe Schreiben der Spedition vom [[13. März 1939]]</ref>, um vom Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth ein Unbedenklichkeits-Schreiben zu erhalten. Gestapo und Staatsanwaltschaft erhielten noch im März entsprechende Vollzugsmeldungen.
Allerdings wurde das Umzugsvorhaben von der Spedition Brasch & Rothenstein noch einmal hinterfragt<ref>siehe Schreiben der Spedition vom [[13. März 1939]]</ref>, um vom Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth ein Unbedenklichkeits-Schreiben zu erhalten. Gestapo und Staatsanwaltschaft erhielten noch im März entsprechende Vollzugsmeldungen.
[[Datei:Lilli Bechmann u. Alfred Rahn Emigration 1940 .pdf|mini|right|Emigrationsakt 1940]]  
[[Datei:Lilli Bechmann u. Alfred Rahn Emigration 1940 .pdf|mini|right|Emigrationsakt 1940]]  
Lilli Bechmann-Rahn emigrierte wohl [[1939]] mit ihrem ebenfalls jüdischen Ehemann [[Alfred Hermann Rahn|Alfred Rahn]] und Kind Ruth Marion in die USA, in Deutschland gab es aber noch 1940 ein Nachspiel der Behörden. [[1940]] wurde ihr, wie auch 163 anderen jüdischen Promovenden an der Universität Erlangen, der Doktortitel unrechtmäßig aberkannt. Ebenso wurde der gesamten Familie die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.<ref>siehe Schreiben des Polizeipräsidiums Nürnberg-Fürth vom [[20. Mai]] [[1940]]</ref> Weitere Nachforschungen zu Alfred Rahn gab es noch in Karlsruhe<ref>siehe Schreiben des Polizeipräsidenten von Nürnberg und Fürth vom [[21. Mai]] [[1940]]</ref>. Doch dort konnte selbst die Spezifizierung mit ''Karlsruhe-Durlach'' kein Ergebnis zeitigen.<ref>siehe Schreiben des Polizeipräsidiums Karlsruhe vom [[12. Juni]] [[1940]]</ref> Eine weitere Anfrage in München ergab, dass Alfred Rahn als lediger Student vom 11. Oktober 1919 bis 30. Januar 1920 und vom 6. Mai bis 3. August 1920 in der ''Hauptstadt der Bewegung'' aktenkundig wurde.<ref>siehe Schreiben des Polizeipräsidiums München vom [[11. Juni]] [[1940]]</ref>  Für die gestapo war der Fall mit Schreiben vom [[26. Juli]] [[1940]] abgeschlossen.
Lilli Bechmann-Rahn emigrierte wohl [[1939]] mit ihrem ebenfalls jüdischen Ehemann [[Alfred Hermann Rahn|Alfred Rahn]] und Kind Ruth Marion in die USA, in Deutschland gab es aber noch 1940 ein Nachspiel der Behörden. [[1940]] wurde ihr, wie auch 163 anderen jüdischen Promovenden an der Universität Erlangen, der Doktortitel unrechtmäßig aberkannt. Ebenso wurde der gesamten Familie die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.<ref>siehe Schreiben des Polizeipräsidiums Nürnberg-Fürth vom [[20. Mai]] [[1940]]</ref> Weitere Nachforschungen zu Alfred Rahn gab es noch in Karlsruhe<ref>siehe Schreiben des Polizeipräsidenten von Nürnberg und Fürth vom [[21. Mai]] [[1940]]</ref>. Doch dort konnte selbst die Spezifizierung mit ''Karlsruhe-Durlach'' kein Ergebnis zeitigen.<ref>siehe Schreiben des Polizeipräsidiums Karlsruhe vom [[12. Juni]] [[1940]]</ref> Eine weitere Anfrage in München ergab, dass Alfred Rahn als lediger Student vom 11. Oktober 1919 bis 30. Januar 1920 und vom 6. Mai bis 3. August 1920 in der ''Hauptstadt der Bewegung'' aktenkundig wurde.<ref>siehe Schreiben des Polizeipräsidiums München vom [[11. Juni]] [[1940]]</ref>  Für die gestapo war der Fall mit Schreiben vom [[26. Juli]] [[1940]] abgeschlossen.
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