Alfred Davidsohn: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Änderung der Größe ,  Gestern um 22:28
K
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 48: Zeile 48:


== Verfolgung während der NS-Zeit ==
== Verfolgung während der NS-Zeit ==
Infolge der sog. Nürnberger Rassegesetze aus dem Jahr 1935 wurde die geplante Ehe zwischen einem Juden und einer Nicht-Jüdin untersagt. Beide trafen sich trotz Verbot weiterhin und planten eine Auswanderung in die Schweiz. Durch eine Denunziation wurde das Paar getrennt. Am 20. Oktober 1938 kamen beide zunächst in Untersuchungshaft. Während Frieda Waldmann noch am gleichen Tag wieder freigelassen wurde, blieb Davidsohn in Haft. Ein letztes Mal begegnete sich das Paar am 10. Mai 1939, als sie als Zeugin gegen ihren Verlobten aussagen sollte. In der Folge wurde Davidsohn an diesem Tag vor einem Sondergericht zu einer Zuchthausstrafe von sieben Jahren verurteilt, die er in Amberg und Zweibrücken hätte absitzen sollen. Die Mutter und der Stiefsohn Davidsohns wurden wegen „schwerer Kuppelei“ ebenfalls angeklagt. Frieda Waldmann wurde vom Gericht der Pass wegen „Rassenschande“ entzogen, womit eine Ausreise ebenfalls nicht mehr möglich war.  
Infolge der sog. Nürnberger Rassegesetze aus dem Jahr 1935 wurde die geplante Ehe zwischen einem Juden und einer Nicht-Jüdin untersagt. Beide trafen sich trotz Verbots weiterhin und planten eine Auswanderung in die Schweiz. Durch eine Denunziation wurde das Paar getrennt. Am 20. Oktober 1938 kamen beide zunächst in Untersuchungshaft. Während Frieda Waldmann noch am gleichen Tag wieder freigelassen wurde, blieb Davidsohn in Haft. Ein letztes Mal begegnete sich das Paar am 10. Mai 1939, als sie als Zeugin gegen ihren Verlobten aussagen sollte. In der Folge wurde Davidsohn an diesem Tag vor einem Sondergericht zu einer Zuchthausstrafe von sieben Jahren verurteilt, die er in Amberg und Zweibrücken hätte absitzen sollen. Die Mutter und der Stiefsohn Davidsohns wurden wegen „schwerer Kuppelei“ ebenfalls angeklagt. Frieda Waldmann wurde vom Gericht der Pass wegen „Rassenschande“ entzogen, womit eine Ausreise ebenfalls nicht mehr möglich war.  


Am 14. Dezember 1942 wurde Davidsohn nach Auschwitz deportiert und am 9. Mai 1957 zum 8. Mai 1945 für tot erklärt. Sein tatsächliches Sterbedatum wurde erst später bekannt und im Sonderstandesamt Arolsen zum 27. Januar 1943 in Auschwitz beurkundet. Die Verlobte überlebte den Krieg in Fürth und bemühte sich um eine posthume Verehelichung. Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichtshofes Nürnberg wurde die Verbindung der beiden im Rahmen des „Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter“ vom 23. Juni 1950 rückwirkend zum 1. Januar 1939 als Ehe anerkannt. Die Eheschließung samt Todesbescheinigung wurden in den Unterlagen des Standesamtes in Fürth festgehalten.<ref>Gisela Blume: Jüdisch in Fürth - Opfer des Shoah, Homepage online abgerufen am 5. Januar 2026 | 16:03 Uhr -[https://juedisch-in-fuerth.repositorium.gf-franken.de/de/personen.html?permaLink=fue00142#ID_fue00142 online]</ref>  
Am 14. Dezember 1942 wurde Davidsohn nach Auschwitz deportiert und am 9. Mai 1957 zum 8. Mai 1945 für tot erklärt. Sein tatsächliches Sterbedatum wurde erst später bekannt und im Sonderstandesamt Arolsen zum 27. Januar 1943 in Auschwitz beurkundet. Die Verlobte überlebte den Krieg in Fürth und bemühte sich um eine posthume Verehelichung. Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichtshofes Nürnberg wurde die Verbindung der beiden im Rahmen des „Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter“ vom 23. Juni 1950 rückwirkend zum 1. Januar 1939 als Ehe anerkannt. Die Eheschließung samt Todesbescheinigung wurden in den Unterlagen des Standesamtes in Fürth festgehalten.<ref>Gisela Blume: Jüdisch in Fürth - Opfer des Shoah, Homepage online abgerufen am 5. Januar 2026 | 16:03 Uhr -[https://juedisch-in-fuerth.repositorium.gf-franken.de/de/personen.html?permaLink=fue00142#ID_fue00142 online]</ref>


== Posthume Würdigung ==
== Posthume Würdigung ==
29.150

Bearbeitungen