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Sechste Periode (1715-1717).

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die Landeshoheit zu Fürth zwischen Ansbach und Bamberg, der mit großer Erbitterung beider Theile bis 1797 fortgeführt wurde. Am 17. Fehruar erfolgte ein für Bamberg günstiges „Deputa­ tionsurtheil." Dieser Ausspruch der Reichsfriedenskommission wurde von dem Reichshofrathe bestätigt."

  • ).

— In diesem Jahre begann die Erbauung der sogenannten alt-neuen (jetzt Bäumen-) früher auch Karolinen-Straße genannt."-) Im Jahre 1716 sind zwischen 350—400 steuerbare jüdische 1716 Familienväter aufgeführt. Aus diesem Verzeichniß ist ersichtlich, daß aus allen Gegenden Deutschlands Juden nach Fürth ge­ zogen waren, so aus Frankfurt, Mainz, Hamburg, Wien, Prag und Naumburg."-) — Der Markgraf hielt sich 1717 mehrfach in Fürth auf; er wohnte damals im Kern'schen Gasthaus. Am 15. März besuchte er den Pfarrer Lochner in seinem Garten, wo er dessen Pomeranzenhaus und Winterung besah.-") Das für Ansbach sehr ungünstige Urtheil des Reichshof- 1717 rathes kam im Jahre 1717 zur Ausführung, und zwar unter dem Namen Executions-Receß. Die bevollmächtigten kaiserlichen Hofräthe, sowie die bevollmächtigten Bamberger und Ansbacher Deputirten unterzeichneten zu Fürth am 29. Oktober dieses Aktenstück. Die Aufsicht über den richtigen Vollzug wurde dem Churfürsten von Bayern und dem Herzog von Sachsen-Gotha übertragen. Der Domprobst erhielt die Vogteirechte, das Recht Handwerke aufzurichten und ihnen Satzungen zu ertheilen, den Kirchweihschutz, die Abstrafung der Frevelfälle, den Brückenzoll, Befreiung der domprobsteilichen Schutzjuden vom Leibzoll, Zoll­ freiheit für die in Fürth verfertigten Fabrikate, das Vogteirecht über die auf den ehemaligen Kampfgerichtsplätzen erbauten Häuser u. s. w. Brandenburg soll dagegen Zoll und Geleits­ zoll erhalten, sowie die Vogteirechte in den Ansbacher Lehens­ häusern und Grundstücken innerhalb „den Eiteren

oder vir

  • -)

Pfählen".Wegen der Wasenmeisterei wurde von der kaiser­ lichen Commission eine Vereinbarung bewirkt, dahin lautend, daß die Vogteirechte über das Fallhaus, welches der Fürther Gemeinde zu Lehen ging, der Domprobstei, die Ernennung des Wasen­ meisters, der zugleich markgräflicher Scharfrichter war, dem

  • ) Anm.

Der Etter — der Zaun.