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Achtr Periode (1797).

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das neue Projekt. So stand diese Angelegenheit, als auf mehr­ fache Beschwerde im Sommer Minister Hardenberg eine eigene Commission, bestehend aus Kreisdirektor Cella, Medizinalrath Heerwagen und Bauinspektor Keim zur Untersuchung der Sache nach Fürth schickte. Diese Commission sprach sich für Schließung des alten Kirchhofes aus. Hierauf hielt die Gemeinde am 25. August eine stürmische Versammlung auf dem Schießhause, worin beschlossen wurde, auf's Neue zu remonstriren. Am 14. Dezember d. I. erließ Hardenberg einen neuen Befehl, worin die Friedhofverlegung urgirt und nur die Benützung der Erbbegräbnisse gestattet wurde. — Hierdurch spaltete sich auf einmal die Meinung der Bürgerschaft; ein Theil, und zwar der intelligentere, an deren Spitze die Gerichtsschöppen Reich und Humbser standen, submittirten dem Auftrage: „weil die Ver­ legung der Gemeinde keine großen Kosten mache, jeder der auf dem alten Kirchhofe eine Erbbegräbnis habe, ebensoviel Platz auf dem neuen unentgeltlich bekomme, und zur Zeit des Ab­

schieds von der Welt auf dem neuen so gut ruhe, als auf dem alten". — Eine Bekanntmachung der Fürther Schützengesellschaft wegen Verlegung des Vogelschießens vom 26. Mai d. I. trug noch die Unterschrift: „Mkt. Fürth." — Am 30. Juni ordnete das kgl. preuß. Geleitsamt an, daß Dunghaufen und Kloaken nicht mehr auf den Gaffen ausgeschlagen und zum Verkaufe ausgelegt werden dürfen. Sonst würden sie auf Kosten der Betheiligten weggeführt und letztere mit 5 fl. bestraft werden. — Unter dem 25. Juli findet sich im Fürther Anzeiger bereits eine Ankündigung von Mineralwasserverkauf durch G. F. Solbrig. Es betraf Pyrmonter Wasser. — Am 22. August erließ das Ge­ leitsamt eine Kirchweihverordnung. Die Michaelskirchweihe sollte nicht am Sonntage, sondern am Montage anfangen und, mit Ausnahme des nächsten Sonntages, bis zum Dienstage der zweiten Woche dauern. Die Buden sollten nicht mehr, wie bis­ her, auf dem hiezu allzuengen Marktplatze, sondern von der armen Schule an bis an das schwarze Kreuz aufgeschlagen werden. Den Zünften sei zu empfehlen, daß von jeder Innung eine Boutique dabei aufgestellt werde, damit der Fremde die hier verfertigten Waaren besser übersehen könne. Die Polizei­ stunde wurde auf Mitternacht bestimmt, Ueber diese An­ ordnung war die Einwohnerschaft Fürths so aufgebracht, daß