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Zehnte Periode (1872).

haus geschleudert wurden, gezwungen, nach Nürnberg um mili­ tärische Hilfe zu schicken. Mittlerweile hatte sich derselbe nebst der Polizeimannschaft in das Rathhaus zurückgezogen. Die Thore wurden geschloffen und von innen verbarrikadirt. Die Menge machte nun einen Versuch, gewaltsam einzudringen. Ka­ nonendonnerähnliche Schläge erfolgten gegen die Thore, aber vergeblich; dieselben gaben nicht nach. Jetzt wurden die Rathhaussenster förmlich bombardirt, zu welchem Zweck auch das Pflaster aufgeriffen wurde. Im Rathhause selbst, in welchem sich auch der Königl. Bezirksamtmann Schütz befand, hatte man sich schon auf das Aeußerste gefaßt gemacht und mit geladenen Gewehren das Eindringen der Excedenten erwartet, als etwa nach zweistündiger Belagerung und nach bereits erfolgter Ver­ lesung der Aufruhrakte durch Bezirksamtsassesior Heerwagen gegen 9 Uhr das Militär von Nürnberg, bestehend aus 105 Mann Infanterie und 25 Mann Kavallerie erschien, den Platz säuberte und die langersehnte Hilfe brachte. Zahlreiche Verhaftungen wurden vorgenommen. Etwa 34 Personen befanden sich Mor­ gens im Polizeigefängniß, fast sämmtlich in Nürnberg beschäf­ tigte Arbeiter. Das Militär war mit solcher Schonung auf­ getreten, daß von den Excedenten Niemand verwundet wurde. Leider aber wurden mehrere hiesige Bürger, die zur Ruhe 'mahn­ ten, von den Excedenten verletzt und darunter einige durch Messerstiche verwundet, sodaß sie vom Platze getragen werden mußten. — In der am 1. Oktober stattgehabten Sitzung des Magistrates wurde die Requisition des Militärs gebilligt und beschlossen, daß an die Kommandantur in Nürnberg das Er­ suchen um 50 Mann Infanterie und 25 Mann Chevauxlegers für die Dauer der Kirchweih, die nicht beschränkt wurde, gestellt werden solle. Dieses Ersuchen wurde auch genehmigt, mit dem Bemerken, daß der Stadt Fürth von der Nürnberger Inten­ dantur die aus der Hieherverlegung des Militärs erwachsenden Kosten nur soweit in Anrechnung gebracht werden, als sie die gewöhnlichen Unterhaltungskosten der Mannschaft in der Gar­

nison übersteigen. Im Magistrat sowohl als bei den Gemeinde­ bevollmächtigten wurden in weiteren Sitzungen Anträge wegen Erhaltung einer ständigen Garnison ventilirt und nach mancherlei Entgegnungen vom Magistrate angenommen.