Alfred Hermann Rahn: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Am 5. Januar 1938 gab die Gestapo bekannt, dass die Reisepässe zurückbehalten werden. Durch Urteil des Schöffengerichts Fürth vom [[25. Januar]] [[1938]] wurde Alfred Rahn „wegen fortgesetzten Devisenvergehens zu 1 Jahr 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Strafende  [[5. März]] [[1939]].“<ref>siehe Schreiben des Polizeiamtes Fürth vom 26. Februar 1938</ref> Am [[3. Januar]] [[1939]] wandte sich der Verurteilte - mittlerweile als ''Israel Alfred Rahn'' - mit einem Antrag an das Passamt des Fürther Polizeipräsidiums, um die Pässe und Führungszeugnisse für eine baldige Ausreise nach der Haftentlassung zu erhalten. Dem Anliegen wurde nun stattgegeben mit Einverständnis des Oberbürgermeisters und der Zollfahndungsstelle. Allerdings musste die Ehefrau Lilli mit Schreiben vom [[23. Februar]] [[1939]] die Beantragung nochmals in Erinnerung bringen.</br>
Am 5. Januar 1938 gab die Gestapo bekannt, dass die Reisepässe zurückbehalten werden. Durch Urteil des Schöffengerichts Fürth vom [[25. Januar]] [[1938]] wurde Alfred Rahn „wegen fortgesetzten Devisenvergehens zu 1 Jahr 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Strafende  [[5. März]] [[1939]].“<ref>siehe Schreiben des Polizeiamtes Fürth vom 26. Februar 1938</ref> Am [[3. Januar]] [[1939]] wandte sich der Verurteilte - mittlerweile als ''Israel Alfred Rahn'' - mit einem Antrag an das Passamt des Fürther Polizeipräsidiums, um die Pässe und Führungszeugnisse für eine baldige Ausreise nach der Haftentlassung zu erhalten. Dem Anliegen wurde nun stattgegeben mit Einverständnis des Oberbürgermeisters und der Zollfahndungsstelle. Allerdings musste die Ehefrau Lilli mit Schreiben vom [[23. Februar]] [[1939]] die Beantragung nochmals in Erinnerung bringen.</br>
Allerdings wurde das Umzugsvorhaben von der Spedition Brasch & Rothenstein noch einmal hinterfragt<ref>siehe Schreiben der Spedition vom [[13. März]] [[1939]]</ref>, um vom Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth ein Unbedenklichkeits-Schreiben zu erhalten. Gestapo und Staatsanwaltschaft erhielten noch im März entsprechende Vollzugsmeldungen.</br>
Allerdings wurde das Umzugsvorhaben von der Spedition Brasch & Rothenstein noch einmal hinterfragt<ref>siehe Schreiben der Spedition vom [[13. März]] [[1939]]</ref>, um vom Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth ein Unbedenklichkeits-Schreiben zu erhalten. Gestapo und Staatsanwaltschaft erhielten noch im März entsprechende Vollzugsmeldungen.</br>
Auch der amerikanische Konsul hatte die bereits zugesagte Verlängerung des Visums wegen "moralischer Verkommenheit" zurückgenommen. Max Rahn erreichte aber in dieser Situation, dass sich der amerikanische Justizminister [[wikipedia:Homer Stille Cummings|Homer Cummings]] für seinen Bruder Alfred und die Familie Ende Dezember 1938 einsetzte. Dies war von Erfolg beschieden. am [[2. Januar]] [[1939]] wurde Alfred aus der Haft entlassen.<ref>siehe [https://www.badkissingen.de/media/www.badkissingen.de/org/med_34161/130911_14_17_b_die_familie_von_moses_farrnbacher_chronik_jued_lebens_in_kg_beck_12-23.pdf.pdf „Die Familie von Moses Farrnbacher“], S. 12</ref> Die Familie emigrierte daraufhin über Paris in die USA.
Auch der amerikanische Konsul hatte die bereits zugesagte Verlängerung des Visums wegen "moralischer Verkommenheit" zurückgenommen. Max Rahn erreichte aber in dieser Situation, dass sich der amerikanische Justizminister [[wikipedia:Homer Stille Cummings|Homer Cummings]] für seinen Bruder Alfred und die Familie Ende Dezember 1938 einsetzte. Dies war von Erfolg beschieden. am [[2. Januar]] [[1939]] wurde Alfred aus der Haft entlassen.<ref>siehe [https://www.badkissingen.de/media/www.badkissingen.de/org/med_34161/130911_14_17_b_die_familie_von_moses_farrnbacher_chronik_jued_lebens_in_kg_beck_12-23.pdf.pdf „Die Familie von Moses Farrnbacher“], S. 12</ref> Die Familie emigrierte daraufhin über Paris in die USA.


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