Metallspende

Aus FürthWiki

Die Metallspende diente im 1. Weltkrieg und im 2. Weltkrieg als „Metallspende des deutschen Volkes“ dazu, Zugriff auf kriegswichtige Metalle zu erhalten und die für eine Kriegsführung auf lange Dauer notwendige Metallreserve zu schaffen. Eine der Aktionen der Metallspende im 2. Weltkrieg betraf die im Besitz der öffentlichen Hand sowie die im kirchlichen und staatlichen Eigentum befindlichen Denkmäler bzw. Denkmalsteile aus Kupfer, Zinn, Nickel, Blei oder aus Legierungen dieser Metalle. In Fürth wurden im Rahmen dieser Aktion die Teile aus Bronze von 14 Denkmälern abgenommen und abgeliefert, manche Denkmäler sind in der Folge ganz verschwunden, von anderen sind noch Teile vorhanden.

Aktionen der Metallspende des deutschen Volkes im 2. Weltkrieg

Datei:AGr.3700022.jpg
Akte über die Metallspende von Fürther Denkmälern

Wie schon im 1. Weltkrieg gab es auch im 2. Weltkrieg verschiedene Aktionen der Metallspende, um den Nachschub von für die Kriegsführung wichtigen Metallen zu sichern. Als Beispiele seien die Aktionen angeführt, die in der diesem Beitrag zugrunde liegenden Akte des Stadtarchivs Fürth, AGr. 3/37, erwähnt sind (dieser Akte sind auch die nicht extra angeführten Zitate entnommen):

  • die Metallsammlung im Bereich der Behörden, 1940, bei der die dort befindlichen Gebrauchs- und Ausstattungsgegenstände aus Kupfer, Zinn, Nickel und Blei und deren Legierungen erfasst wurden [1],
  • die Sammlung der Messingspitzen der alten Fahnen der Krieger- und Veteranenvereine 1940 [2],
  • der Ausbau und Ersatz von Gebäudeteilen aus Kupfer, in Fürth durch die Kreishandwerkerschaft Fürth [3],
  • die Abnahme von Glocken, in Fürth durch die Kreishandwerkerschaft Fürth 1941 / 1942 [4]; dazu berichten Paul Rieß am 31. Dezember 1941: „Broncesammlung. Die Rathausglocken wurden gestern abgenommen und verschiedene kleine Glocken.“ [5] und über die Abnahme der Glocken der Kirche St. Michael am 12./13. Februar 1942 z. B. ein Zeitungsartikel [6].

Die Metallspende von Fürther Denkmälern im 2. Weltkrieg

'Anmerkung:' Im Titel der Akte und in den enthaltenen Vorgängen wird die Bezeichnung "Denkmäler" (bzw. "Denkmal") meist auch dann verwendet, wenn nur die Teile aus Bronze der Denkmäler gemeint sind. Der leichteren Lesbarkeit wegen soll dies im Folgenden im Allgemeinen beibehalten werden.

Erfassung und Bewertung der Denkmäler

Aufgrund der Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 15. März 1940 über die Erfassung von Nichteisenmetallen im Rahmen der Metallspende des deutschen Volkes ordnete das Bayerische Staatsministeriums des Inneren am 11. April 1940 die Erfassung und die Begutachtung des künstlerischen Wertes der in öffentlicher Hand befindlichen Denkmäler aus Kupfer, Zinn, Nickel und Blei und deren Legierungen an; nachfolgend am 16. April 1940 das Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Ausweitung auf die Denkmäler im staatlichen oder kirchlichen Eigentum.

Die Ablieferung der Denkmäler an die Metallspende des deutschen Volkes sollte auf Wunsch des Führers durch die Gemeinden selbst erfolgen, deswegen wurde der Vorsitzende des Deutschen Gemeindetages und Leiter des Hauptamtes der NSDAP, Reichsleiter Oberbürgermeister Fiehler, beauftragt, die Ablieferung zu leiten. Das Verfahren wurde genau vorgegeben und immer wieder präzisiert; beteiligt waren für Bayern Staats- und Bezirksregierung, der Deutsche Gemeindetag, die Reichsstelle für Metalle in Berlin, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und die NSDAP. Demnach hatte zuerst der Gemeindeleiter die in seinem Bereich vorhandenen Denkmäler zu ermitteln und die Frage der Ablieferung oder Erhaltung der einzelnen Denkmäler unter beratender Mitwirkung von örtlichen Fachleuten der Kunst, der Kunstwissenschaft und der Heimatpflege insbesondere unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob das Denkmal aus künstlerischen, politischen, geschichtlichen oder heimatlichen Gründen von Wert ist: „Es gilt, künstlerisch Wertvolles vom Alltäglichen und Überflüssigen zu unterscheiden.“ Die Gauleitung Franken der NSDAP wies extra auf die Einbeziehung ihrer Kreisleiter bei der Erfassung und Bewertung hin, in Fürth war Hans Sandreuter der Kreisbeauftragte für Altmaterialerfassung.

Für die Stadt Fürth erstellte daraufhin das Hochbauamt die geforderten Verzeichnisse samt Stellungnahme des Oberbürgermeisters über die Zuführung zur Metallspende:

Verzeichnis der in öffentlicher Hand befindlichen Denkmäler aus Metall der Stadt Fürth i. B. vom 24. Mai 1940:

[Anmerkung: Tabelle folgt]

Handschriftliche Markierung der Bewertung über die Zuführung zur Metallspende: 1, 10 = zweifelhaft; 2, 4, 6, 8, 13 = befürworten; 3, 5, 7, 9, 11, 12 = ablehnen

Anmerkung zu Nr. 4 König-Ludwig-Brunnen: Der Brunnen mit dem Relief war im Juli 1938 abgebaut worden – offiziell zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Ecke Moststraße / Königstraße, tatsächlich wohl vor allem wegen des jüdischen Hintergrunds - und die Teile waren im Bauhof eingelagert worden. Das Brunnenbecken war im Oktober 1938 ein Stück versetzt wieder aufgestellt worden.

Verzeichnis der im kirchlichen Eigentum befindlichen Denkmäler aus Metall in der Stadt Fürth i. Bay. vom 31. Mai 1940:

[Anmerkung: Tabelle folgt]

Handschriftliche Markierung der Bewertung über die Zuführung zur Metallspende: 1 - 4 = ablehnen; 5 = zweifelhaft

Im staatlichen Eigentum befindliche Denkmäler aus Metall gab es in der Stadt Fürth keine.


Datei:AGr. 37 00025
Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 1
Datei:AGr. 37 00026
Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 2
Datei:AGr. 37 00027
Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 3
Datei:AGr. 37 00028
Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 4

Die Verzeichnisse samt Stellungnahmen gingen Anfang Juni 1940 über die Regierung von Oberfranken und Mittelfranken an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und schon am 13. Juli 1940 fand eine Besichtigungsfahrt zu den Fürther Denkmälern durch das Landesamt in Begleitung eines Vertreters der Stadt statt. Auch wurde für jedes Denkmal vom Hochbauamt der mittlerweile vorgeschriebene Meldebogen mit Foto erstellt und weitergeleitet. Außerdem sollte durch öffentlichen Anschlag auf den Friedhöfen den Grabeigentümern mitgeteilt werden, dass die Gemeinde gewillt sei, entsprechende Denkmäler auf Gemeindekosten zu entfernen; dasselbe Verfahren wurde auch für Grabmäler in privaten Gärten und Höfen vorgeschlagen. Außer dem Vermerk, das Bestattungsamt solle vor einem entsprechenden Anschlag erst feststellen, ob und welche Grabdenkmäler fraglicher Art im Städtischen Friedhof vorhanden seien, findet sich darüber nichts Weiteres in den Akten. [7]

Datei:AGr. 37 00029
Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 1
Datei:AGr. 37 00033
Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 5

Am 25. Dezember 1940 erreichten die Empfehlungen des Landesamts für Denkmalpflege die Stadt, sie wichen teilweise von den Einstufungen des Oberbürgermeisters ab. Zusammenfassend wurde dort festgestellt: „Die Stadt Fürth ist eine ‚kunstarme‘ Stadt. Sie hat sich aber seit 50 Jahren reichlich Mühe gegeben, dies nachzuholen. Gerade der Schmuck an Bronzedenkmälern ist eine erfreuliche Leistung. In einzelnen Fällen sind sogar künstlerische Höhepunkte da. Immer hat man sich um tüchtige Künstler umgetan. Aus diesem Grunde sollte Fürth in der Angabe von solchen Kunstwerken sehr vorsichtig und überlegt vorgehen.“ Dementsprechend schloss sich die Stadt nun dem Gutachten des Landesamtes an, sodass nun die Abgabe der Figuren der Hopfenpflückerin und des Putto (so korrigierte das Amt die städtische Schreibweise) vom Brunnen des Nathanstifts abgelehnt, dafür die des Läufers am Start vom Hans-Lohnert-Spielplatz befürwortet wurde. Anderer Auffassung war die Stadt beim Kriegerdenkmal von 1870/71 am Hallplatz: Die Empfehlung des Landesamts der Entfernung als „grob naturalistische Darstellung ohne künstlerischen Wert“ ließ der Oberbürgermeister in der diesbezüglichen Entschließung vom 21. Januar 1941 nicht gelten: „Das Kriegerdenkmal 1870/71 bleibt erhalten. Die Entfernung würde von der Bevölkerung, besonders in Kriegsvereinskreisen, aus historischen Gründen bedauert werden.“ Als sich der Deutsche Gemeindetag dem Wunsch des Landesamtes anschloss [8], vertrat die Stadt weiterhin ihren Standpunkt: „Das Kriegerdenkmal 1870/71 am Hallplatz soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Hier ist nicht so sehr der künstlerische Wert des Denkmals in den Vordergrund zu schieben, sondern vielmehr darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um ein Mahnmal handelt, das aus ethischen Gründen solange erhalten bleiben muß, bis ein entsprechender Ersatz nachweisbar ist. Die Bevölkerung würde gerade in der Jetztzeit kein Verständnis für eine Entfernung aufbringen.“ [9] Bei der Relieftafel zur Erinnerung an Georg Friedrich Eckart (Eckarttafel) ging die Stadt, die die Ablieferung befürwortet hatte, nicht auf die Begutachtung des Landesamtes ein – es hatte die Entfernung nur empfohlen, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht würde -, sondern entschied weiterhin „Wird der Metallspende zugeführt“.

Abnahme, Einlagerung und Ablieferung der Denkmäler/Denkmalteile

Abnahme und Ablieferung der „freiwillig“ gespendeten Denkmäler

Datei:Foto Stadtarchiv Fürth III 141
Standbild von Prinzregent Luitpold in der Fassade des Berolzheimerianums
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 10802
Bronzerelief an der Säule des König-Ludwig-Brunnens
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth HL 2493
Bronzeplastik „Läufer am Start“ am Hans-Lohnert-Spielplatz

Am 15. Oktober 1941 erhielt die Stadt ein Schreiben der Reichsstelle für Metalle: „Die dem Deutschen Gemeindetag gemeldeten und der Metallspende zur Verfügung gestellten Denkmäler Prinzregent Luitpold-Denkmal, König-Ludwig II-Denkmal, Läufer am Start-Denkmal … sind abzubrechen … Das gemeldete Material ist als Stückgut an die Firma Raum-Metallwerks-Ges., München … unfrankiert aufzugeben und als ‚Abgängige Altwaren aus Bronze, nur zum Einschmelzen im eigenen Betrieb des Empfängers‘ zu deklarieren … Kosten für Abbrucharbeiten, Zerlegung und Transport bis zur Versandstation werden von der Reichsstelle nicht übernommen.“

Das Bronzerelief des König-Ludwig-Brunnens war ja ohnehin seit 1938 im Bauhof eingelagert, das Bronzestandbild des Prinzregenten Luitpold in der Fassade des Berolzheimerianums und die Bronzefigur „Läufer am Start“ am Hans-Lohnert-Spielplatz wurden gemäß den Abrechnungen des Zimmermeisters Conrad Gieß und des Tiefbauamts im Dezember 1941 abgenommen. Paul Rieß schreibt dazu in seiner Chronik: „Broncesammlung: Die Rathausglocken wurden gestern [also am 30. Dezember 1941] abgenommen … Auch das Standbild des Prinzregenten Luitpold an der vorderen Seite des Volksbildungsheimes.“ [10] Bei der von der Stadt nochmals zur Entfernung gemeldeten Eckarttafel hatte die Reichsstelle offensichtlich den Standpunkt des Landesamtes „Entfernung, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht wird“ übernommen. Am 14. Januar 1942 erfolgte die Aufgabe der 3 Bronzeteile mit einem Gesamtgewicht von 885 kg bei der Versandstation Fürth (Bay) Hbf an die Raum-Metallwerksgesellschaft München, worüber umgehend Mitteilung auch an die Reichsstelle für Metalle erging.

Nachträgliche Abnahme und Ablieferung des Bronzereliefs der Pfeifferbank

Datei:AGr. 37 00036
Ablieferung des Bronzereliefs der Pfeifferbank 1942
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth NL 71 – 556
Pfeifferbank im Stadtpark mit Bronzemedaillon

Im März 1942 mahnte der Deutsche Gemeindetag an, eventuell noch nicht gemeldete Denkmäler umgehend zu melden. Daraufhin empfahl das Hochbauamt die Meldung des Medaillons an der Pfeifferbank im Stadtpark, “… dessen Meldung wegen des geringen Gewichts (ca. 2 kg) seinerzeit unterblieb … Da es aber erwünscht ist, das von einem Juden gestiftete private Denkmal in öffentlicher Anlage zu entfernen, wird die nachträgliche Meldung empfohlen (die Steinbank bleibt bestehen) … Wegen des geringen Gewichts des in Frage stehenden Portraitreliefs wird von einer Meldung abgesehen. Das Portraitrelief ist aber durch das städt. Hochbauamt entfernen zu lassen und umgehend dem Altmaterialienhandel zuzuführen.“ [11] Die Ablieferung des Bronzemedaillons bei der Altmaterial-Großhandlung Adam Schoder & Söhne in Fürth erfolgte am 6. Mai 1942, der dafür erzielte Erlös war gerade einmal 1,05 RM.

Abnahme und Einlagerung der restlichen Denkmäler

Datei:AGr. 37 00035
Bescheid über die Erhaltung des Zentaurenbrunnens 1942

Am 11. Mai 1942 ging bei der Stadt ein Schreiben der Gauleitung Franken der NSDAP ein, nach dem in Fürth von den Denkmälern aus Bronze oder Kupfer wegen seines besonderen geschichtlichen oder künstlerischen Wertes nur der Zentaurenbrunnen erhalten bleiben solle. Auslöser für diese Mitteilung war ein Schnellbrief des Reichsministers des Innern vom 3. Mai 1942, der die Stadt als Regierungsentschließung vom 16. Mai 1942 erst am 19. Mai 1942 erreichte: Zur Verfügung zu stellen waren jetzt sämtliche Denkmäler aus Kupfer und Bronze auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die sich im Eigentum der Gemeinden befanden; ausgenommen waren Denkmäler, die wegen ihrer besonderen künstlerischen oder geschichtlichen Bedeutung erhalten bleiben sollten, in Fürth also einzig der Centaurenbrunnen.

Datei:Foto Stadtarchiv Fürth HL 0871
Kriegerdenkmal am Hallplatz
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth P 1167
Hopfenpflückerinbrunnen mit der Bronzefigur
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth HL 0871
Mittelteil der Wittelsbacherbank mit der Büste von Prinzregent Luitpold und 2 Wittelsbacherreliefs
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth III 142
Brunnenfigur „Putto“ am Brunnen im Nathanstift
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth NL 71 – 1565
Mähnenschaf im Stadtpark auf dem Sockel aus Natursteinen
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 3151
Büste von Hans Humbser im Stadtpark in der Nähe des Mädchenhorts
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 6324
Bronzetafel mit Inschrift an der Engelhardtbank
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 6323
Bronzerelief an der Engelhardtbank
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 3963
Bronzefigur „Hoffnung“ am Mittelbau der Hauptfront des Krankenhauses

Am 28. Mai 1942 erließ der Oberbürgermeister die der Anweisung entsprechende Entschließung: "In Vollzug der Regierungsentschließung vom 16.5.1942 Nr.2175 X a 6 bestimme ich, daß folgende Denkmäler abzunehmen und am städt. Bauhof als Sammellager, gegen Sicht verdeckt, einzulagern sind … Mit der Abnahme der Denkmäler wird das städt. Hochbauamt und mit der Einlagerung das städt. Tiefbauamt betraut … Evtl. benötigte Arbeitskräfte sind über die Kreishandwerkerschaft Fürth anzufordern.“ Der Auftrag, „daß folgende Denkmäler abzunehmen … und einzulagern sind“, bezog sich offensichtlich nur auf die jeweiligen Teile aus Bronze, also auf die Figur des Kriegerdenkmals von 1870/71 am Hallplatz, die Büste sowie die 2 Reliefs der Wittelsbacherbank, die Brunnenfigur des Hopfenpflückerinbrunnens, die Brunnenfigur Putto aus dem Nathanstift, das Mähnenschaf im Stadtpark, die Büste von Hans Humbser im Stadtpark, das Relief sowie die Inschrift der Engelhardtbank im Stadtpark, die 2 Figuren "Hoffnung" und "Erfüllung" vom Krankenhaus, die Eckarttafel am Wohnhaus Hornschuchpromenade 5 und die Gedenktafel an König Gustav Adolf von Schweden an der Kirche St. Michael.

Wie in der Anweisung angeboten und schon bei bisherigen Aktionen angewendet, wandte sich das Hochbauamt an die Kreishandwerkerschaft Fürth, doch zog sich die Klärung der Zuständigkeit für Abnahme und Transport den ganzen Juni hin, bis die Kreishandwerkerschaft klarstellte: „Auf Grund der nun mehr mit der Leitstelle geführten telefonischen Unterredung ist die Abnahme der Denkmäler nicht wie bei der Glockenaktion oder beim Ausbau der kupfernen Gebäudeteile durch die Kreishandwerkerschaft, sondern durch die örtliche Baubehörde durchzuführen. Uns obliegt nur die Aufgabe für die Bereitstellung von Arbeitskräften zu sorgen. Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 17. Juni mitgeteilt, hat sich der Maurer- und Steinmetzmeister Georg Reinmann, unter Beihilfe des Steinmetzmeister Siebenhorn und des Zimmerermeisters Höchammer bereit erklärt, die Arbeiten durchzuführen.“ [12]

Das Hochbauamt meldete den Beginn der Abnahmearbeiten durch diese Handwerker für den 1. Juli 1942 und das für den Transport zuständige Tiefbauamt am 16. Juli 1942 die Einlagerung: „Die unter 1 bis 9 aufgeführten Denkmäler sowie die Gedenktafel an König Gustav Adolf wurden zum Bauhof gebracht u. eingelagert“, dazu lieferte es eine Gewichtsaufstellung der abgenommenen Bronzeteile an Hand von 11 Waagscheinen. Das Hochbauamt bezifferte bei einem Gesamtgewicht der Teile von 2005 kg den Metallwert nach dem aktuellen Tagespreis auf 1278,20 RM, was aber bedeutungslos war, denn in der Anweisung vom 3. Mai 1942 heißt es dazu: „Die Reichsstelle für Metalle … trägt die Kosten für die Abnahme und den Transport der Denkmäler bis zur Hütte … Dagegen wird eine besondere Entschädigung nicht gezahlt, da angenommen wird, daß die Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten diese Opfer auch ohne eine solche Entschädigung zu bringen bereit sein werden. Auch die Herrichtung des Denkmalsplatzes nach der Abnahme, gegebenenfalls Beseitigung auch der nicht ablieferungspflichtigen Teile des Denkmals und die Schaffung eines baupolizeilich befriedigenden Zustandes in der Umgebung des Denkmals bleibt ihre Aufgabe … Ich erwarte, daß die Gemeinden (GV) das Opfer, das die Kriegslage von ihnen durch die Ablieferung der Denkmäler fordert, uneingeschränkt und fristgerecht bringen und damit auch auf diesem Gebiet dazu beitragen, den Endsieg sicherzustellen.“

Paul Rieß verzeichnet handschriftlich in seiner Chronik: „Dienstag, 14. Juli 1942, Bronzeguß-Ablieferung. Gestern [also am 13. Juli 1942] wurde auch die schöne lebensgroße Figur: einen mit der Fahne in der Hand, vorstürmenden bayerischen Jäger darstellend, von dem Kriegerdenkmal 1870/71 am Hallplatz abgenommen. Nachdem die auf der vorhergehenden Seite 69a erwähnten Denkmäler schon vorige Woche zur Ablieferung kamen.“ [13] Ausdrücklich steht auch in seiner Aufzählung auf dieser Seite 69a am Schluss: „Ferner die Gedenktafel Gustav Adolfs an der Aufgangstreppe zur Michaelskirche (1932).“ Fälschlich aufgeführt ist hier aber das Bronzerelief von der Pfeifferbank [14], das ja bereits gut 2 Monate vorher bei der Altmaterial-Großhandlung Adam Schoder & Söhne abgeliefert worden war.

Nichts findet sich in den Akten über zeitnahe Anordnungen zur Beseitigung der meist steinernen Reste dieser Denkmäler, lediglich in der Entschließung des Oberbürgermeisters hieß es ursprünglich: „Bei Abnahme des Kriegerdenkmals 1870/71 am Hallplatz ist auch der Steinsockel mit zu entfernen“; dies wurde dann aber durchgestrichen und durch den Satz ersetzt: „Von einer Abformung des einen oder anderen Denkmals wird mangels geeigneter Fachkräfte abgesehen.“

Zurückstellung des Wilhelm-Löhe-Denkmals von der Ablieferung

Datei:AGr. 37 00038
Bescheid zur Erhaltung des Wilhelm-Löhe-Denkmals 1942

In der Anweisung vom 3. Mai 1942 hatte es außerdem geheißen: “Soweit die Denkmäler auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht im Eigentum der Gemeinden stehen, wird erwartet, daß die Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigten sich der Notwendigkeit, auch diese Denkmäler in die Ablieferung einzubeziehen, nicht verschließen werden. Insoweit haben die Gemeinden (GV) die etwa erforderlichen Verhandlungen mit den Eigentümern oder sonst Verfügungsberechtigten zu führen.“ Dies betraf also auch die kirchlichen Denkmäler. Daraufhin wurde mit Kirchenrat Gustav Schmetzer von der Kirchengemeinde St. Michael verhandelt: „Kirchenrat Schmetzer ist mit der Abführung der Gedenktafel ‚König Gustav Adolf von Schweden‘ einverstanden, wünscht im übrigen aber die Erhaltung der beiden Epitaph-Tafeln, sowie des Löhedenkmals wegen deren besonderen künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung. Kirchenrat Schmetzer wird ein Gesuch um Befreiung dieser Denkmäler an den Herrn Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung richten.“ [15] Der positive Bescheid traf am 15. Juli 1942 ein und somit blieb das Wilhelm-Löhe-Denkmal erhalten.

Ablieferung der eingelagerten Denkmäler

Datei:AGr. 37 00039
Abholschein für die Denkmäler 1944
Datei:AGr. 37 00040
Rückseite des Abholscheins 1944
Datei:AGr. 37 00041
Bestätigung über die Ablieferung der Denkmäler 1944

Entsprechend dem vorgegebenen Verfahren ging am 11. August 1942 die Meldung der Stadt über die Abnahme und Einlagerung samt entsprechender Rechnungstellung an die Reichsstelle für Metalle und am 2. September 1942 auch an den örtlichen Vertrauenshändler, die Firma Hetzel & Co., Metallgroßhandel GmbH Nürnberg, Industriestr. 23/27, mit der Aufforderung: „Ich ersuche wegen dem Abdisponieren direkt mit dem städt. Bauhof in Fürth (Bauoberinspektor Störzenbach) Telefon 7190 in Verbindung zu treten.“ Das „Abdisponieren“ erfolgte allerdings erst rund 1 ½ Jahre später am 4. März 1944, was ein einfacher Abholschein dokumentiert: „Wir bitten dem Überbringer dieses die von Ihnen gemeldeten Denkmäler aus Bronce im Gesamtgewicht von ca. 2000 kg … ausliefern zu wollen. Hetzel & Co., Metallgroßhandel Nürnberg“, Rückseite: „Denkmäler erhalten, 4.3.44, Unterschrift“. Die Abholung der 10 Denkmäler, als Nr. 10 die „Gedenktafel an Gustav Adolf“, wird noch einmal in einem Schreiben der Firma Hetzel & Co. vom 13. März 1944 bestätigt; auf der Rückseite steht lapidar eine Aktennotiz vom 7. Juli 1944: Der Vorgang ist somit erledigt, zum Akt (Erfassung der Denkmäler)." Die Anordnung des Reichsministers des Innern vom 31. Oktober 1944, die Ablieferung der Denkmäler bis auf weiteres auszusetzen, kam für die Fürther Denkmäler zu spät.

Verbleib der Denkmäler/Denkmalteile aus Bronze

Datei:AGr. 70 00009
Anfrage des Stadtrats Lotter zum Hopfenpflückerinbrunnen 1953
Datei:AGr. 70 00010
Auskunft zum Schicksal der Bronzefigur „Hopfenpflückerin“ 1953

Bei der Denkmalaktion für die Metallspende des deutschen Volkes während des 2. Weltkriegs wurden in Fürth insgesamt 14 Denkmäler bzw. deren Teile aus Bronze abgenommen und abgeliefert, drei zum Einschmelzen an die Raum Metallwerksgesellschaft München, eines an die Altmaterial-Großhandlung Adam Schoder & Söhne in Fürth und zehn an die Firma Hetzel & Co. in Nürnberg.

Ein Hinweis über das weitere Schicksal der Letzteren findet sich einzig in der Akte „Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/70: „Zierbrunnen auf dem Anlagendreieck an der Königswarterstraße“ [Hopfenpflückerinbrunnen]. Diese Akte endet zunächst wie fast alle Einzelakten der betroffenen Denkmäler mit der Entschließung des Oberbürgermeisters vom 21. Januar 1941, also mit dem Vermerk Hopfenpflückerinbrunnen … bleibt erhalten“ und enthält nichts darüber, dass die Brunnenfigur abgenommen und abgeliefert worden ist. Dann aber wird die Akte fortgesetzt mit Aktenbelegen aus der Nachkriegszeit, beginnend mit einem Auszug aus der Niederschrift über die Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans 1953 durch den Finanz- und Verwaltungsausschuss am 29. Juni 1953; immer noch stand damals in der Anlage an der Ecke Königswarterstraße / Gabelsbergerstraße das Brunnenbecken des Hopfenpflückerinbrunnens mit der Säule ohne die Figur. Stadtrat Hans Lotter wünschte die Prüfung durch das Bauamt, ob eine neue Figur auf den Sockel kommen oder der untere Teil ganz entfernt werden soll. Das Hochbauamt recherchierte aber nicht nur dazu, sondern auch, was mit der bisherigen Figur geschehen war, und fasst seine Ergebnisse in einem Vermerk vom 8. August 1953 zusammen: „… Die Figur der Hopfenpflückerin wurde im Zuge der Denkmalaktion im Jahre 1944 zum Einschmelzen an die Firma Hetzel & Co., Nürnberg abgeliefert. Wie die Nachforschungen bei dieser Firma ergaben, kam die Brunnenfigur von dort zum Einschmelzen in ein jetzt polnisches Kupferwerk.“ [16]

Man kann davon ausgehen, dass die Figur dort eingeschmolzen worden ist und auch die anderen Denkmäler/Denkmalsteile den gleichen Weg gegangen sind. Denn anders als beispielsweise die 1791 gegossene und 1942 abgenommene Glocke der Kirche St. Michael, die 1947 wieder auf dem Hamburger „Glockenfriedhof“ gefunden wurde [17], tauchte keines dieser Denkmäler wieder auf. Eine letzte Gewissheit gibt es bisher nicht.

Verbleib der Denkmalreste

Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 6639
Der verbliebene Sockel mit Fundament des Kriegerdenkmals am Hallplatz
Datei:Foto Stadtarchiv Fürth A 8831
Der Hopfenpflückerinbrunnen ohne die Bronzefigur

• Von einigen Denkmälern sind nach den Bronzeteilen auch die restlichen, meist steinernen Teile entfernt worden, zum Teil wohl sofort, zum Teil erst später. Mochte im Stadtpark ein Steinhaufen ohne die Plastik des Mähnenschafs noch wenig auffallen, so hätte dort wohl eine nackte Stele lediglich mit der Aufschrift „Hans Humbser“ etwas deplatziert gewirkt; man kann annehmen, dass sie zeitnah entfernt worden ist. Dagegen ist bekannt, dass der vom Kriegerdenkmal von 1870/71 am Hallplatz verbliebene Sockel mit Fundament im Rahmen der Umgestaltung der kleinen Anlage im Januar 1949 abgebaut worden ist [18], die Engelhardtbank bei der Gestaltung der Gartenschau „Grünen und Blühen“ 1951 weichen musste und die Brunnenreste des Hopfenpflückerinbrunnens im März 1954 abgebrochen wurden [19].

• Dagegen steht heute noch die Pfeifferbank ohne den ehemaligen bronzenen Schmuck am Rande des Stadtparks an der Otto-Seeling-Promenade. Geblieben sind auch eine leere Nische in der Fassade des Berolzheimerianums und zwei leere Podeste am Mittelbau der Hauptfront des Klinikums.

• Wechselhaft verlief das Schicksal des König-Ludwig-Brunnens. Der ursprüngliche Brunnen mit Stele und Bronzerelief wurde am 19. Juli 1938 abgebrochen, die Teile kamen in den Bauhof. Nach Straßenumbauarbeiten an dieser Stelle wurde der Brunnen zurückversetzt in einfacher Form ohne Stele und Bronzerelief im Oktober 1938 wieder aufgebaut. [20] 1993 bekam der Brunnen eine neue Stele mit einem neuen Bronzerelief. [21]

Aufgefallenes zur Denkmalaktion

• Unklar ist bisher das Schicksal der Gedenktafel an König Gustav Adolf von Schweden außen an der Kirche St. Michael neben dem Südportal. Als Denkmal im kirchlichen Besitz nahm sie von Anfang an eine Sonderstellung ein. In der Stellungnahme des Oberbürgermeisters vom 31. Mai 1940 heißt es: „Da die Platte nach dem Kriege eventuell neu gegossen werden könnte, ist die Entscheidung zweifelhaft.“ Das Landesamt für Denkmalspflege empfahl die Erhaltung und stellte gleichzeitig fest, dass sie als kirchlicher Besitz nicht unter diese Aktion fällt. In der zweiten Stufe der Ablieferungsaktion 1942 stimmte dann die Kirchengemeinde auf Drängen der Stadt wohl zugunsten des Erhalts des Wilhelm-Löhe-Denkmals der Ablieferung zu. Die Akten belegen, dass die Gedenktafel abgenommen (das bestätigt auch Paul Rieß), eingelagert und zum Einschmelzen abgeholt worden ist – aber heute hängt die (eine neue?) Gedenktafel am alten Platz.

• Überlebt hat der Königswartergedenkstein mit seiner Bronzetafel: Er war am 19. März 1935 auf Anordnung des Oberbürgermeisters vom Stadtpark nach der Stadtgärtnerei verbracht und dort gelagert worden. Anders als bei dem im Bauhof gelagerten Bronzerelief des König-Ludwig-Brunnens war das wohl bei der Durchführung der Aktion nicht mehr in Erinnerung. Der Gedenkstein wurde am 10. Oktober 1946 an dem früheren Platz im Stadtpark wieder aufgestellt.

• Merkwürdig ist, dass bei der Metallspendeaktion nie von der im linken Rathausportal, sozusagen neben der eigenen Haustür angebrachten Kriegergedenktafel für die Fürther Gefallenen im Krieg 1870/71 – gegossen und enthüllt 1874 - die Rede war, obwohl sie schon immer im Besitz der Stadt und öffentlich angebracht war und ist; auch war ausdrücklich in der Anweisung des Reichsministers des Innern vom 3. Mai 1942 auf die Ablieferungspflicht von Gedenktafeln an Häusern u. dgl. hingewiesen worden. (Auch im akribisch von der Stadt im Rahmen der Entnazifizierung und Entmilitarisierung 1946 erstellten Verzeichnis aller 10 Kriegerdenkmäler und 12 Kriegergedenktafeln in Fürth auch in Gebäuden ist sie merkwürdigerweise nicht aufgeführt und es wurde für sie nicht wie für alle anderen ein Meldebogen erstellt. [22])

• Am Haupteingang der Jahnturnhalle an der Theresienstraße ist eine Bronzetafel von Karl Muggenhöfer aus dem Jahr 1929 angebracht, die den Bau und die daran Beteiligten ausgiebig würdigt; offensichtlich ist sie der Denkmäleraktion ebenfalls entgangen. [23]

Schwierigkeiten bei der Quellenauswertung

Lücken in den Einzelakten des Stadtarchivs Fürth

Wie oben schon beim Hopfenpflückerinbrunnen für die Akte AGr. 3/70 erläutert, enden die vorhandenen Einzelakten - bzw. sie werden erst nach Ende des Krieges fortgesetzt - zu den 10 Denkmälern, die in der letzten Aktion abgenommen wurden, mit einem Abdruck der Entschließung des Oberbürgermeisters vom 21. Januar 1941 mit der Einordnung „Bleibt erhalten“. Es fehlen in diesen Akten Abdrucke über die neue Entschließung des Oberbürgermeisters vom 28. Mai 1942 sowie Belege zu den nachfolgenden Vorgängen der Abnahme, Einlagerung und Ablieferung dieser Denkmäler. Diese Vorgänge sind nur in der Akte AGr. 3/37 enthalten, weshalb sie für die Online-Recherche umbenannt wurde in „Denkmäler aus Nichteisenmetallen. Erfassung, Abnahme, Einlagerung und Ablieferung“.

Angaben in "Adolf Schwammberger, Fürth von A bis Z"

Das häufig als Quelle herangezogene Werk „Adolf Schwammberger, Fürth von A bis Z“ enthält zu diesen Vorgängen – soweit es Stichwörter dazu gibt - nur bei zwei Denkmälern sachlich richtige Aussagen, bei den anderen fehlen Aussagen oder sie sind unvollständig oder irreführend:

  1. Kriegerdenkmal von 1870/71 am Hallplatz: Anlässlich der Umgestaltung der Anlage 1949 wurde das Denkmal abgebaut.
  2. Standbild des Prinzregenten Luitpold am Berolzheimerianum: Es wurde während des 2. Weltkriegs entfernt.
  3. Wittelsbacherbank: Sie stand in der Hornschuchpromenade … Den Sockel des Mittelteils schmückten die Doppelreliefs der 4 bayerischen Könige.
  4. König Ludwig-Brunnen: Der Brunnen wurde 1938 entfernt; das zugehörige Becken dient noch als Blumenschale.
  5. Hopfenpflückerinnenbrunnen: Er stand an der Einmündung der Gabelsberger- in die Königswarterstraße … er fiel dem Bombenkrieg des 2. Weltkriegs zum Opfer.
  6. Mähnenschaf im Stadtpark: Der Steinbock aus Bronze am Wasserfall fiel im 2. Weltkrieg der Metallsammlung zum Opfer.
  7. Brunnen mit Putto: keine Erwähnung bei der künstlerischen Ausstattung des Nathanstifts
  8. Büste Hans Humbser im Stadtpark: keine Erwähnung; unter dem Stichwort „Humbserlinde“ findet sich: Der Verschönerungsverein pflanzte sie 1929 in der Nähe des Mädchenhortgebäudes zum Andenken an Hans Humbser [wo seit 1926 schon die Humbserbüste stand].
  9. „Läufer am Start“ unter „Hans-Lohnert-Spielplatz“: Eine Bronzeplastik „Läufer“ von Gottlauf[richtig: Gottauf]-Fürth diente zum Schmuck des Geländes am Spielplatzgebäude.
  10. Engelhardtbank: Sie stand bis 1951 an der ehemaligen Pegnitzschleife im unteren Stadtpark, mit Bronzerelief von Prof. W. v. Rümann.
  11. 2 weibliche Bronzefiguren am Krankenhaus: Den mittleren Ausbau der Hauptfront zierten bis zum 2. Weltkrieg 2 Bronzefiguren „Hoffnung“ und „Erfüllung“ von Carlos Bößenecker; sie wurden während des 2. Weltkriegs eingeschmolzen.
  12. Eckarttafel: keine Erwähnung unter „Denkmäler“ oder von „Eckart, Georg Friedrich“
  13. Gedenktafel an König Gustav Adolf: Am 28.8.1932 wurde die Gustav-Adolf-Plakette von Konrad Mannert in die Südwand der St. Michaelskirche eingefügt.
  14. Bronzerelief an der Pfeifferbank: kein Stichwort, keine Erwähnung

Literatur

Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968

Einzelnachweise

  1. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, M.E. vom 11. April 1940
  2. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Aufruf des Reichskriegerführers vom 19. Oktober 1942
  3. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 17./30. Juni 1942
  4. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 17./30. Juni 1942
  5. Rieß-Chronik 1941, S. 117
  6. FN Fr. 30. Juni 1967: „Odyssee einer Glocke“
  7. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37: Vermerk vom 27. August 1940
  8. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 4. August 1941
  9. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 13. August 1941
  10. Rieß-Chronik 1941, 31. Dezember 1941, S. 117
  11. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Vermerke vom 27. März und 21. April 1942
  12. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 30. Juni 1942
  13. Rieß-Chronik 1942, S. 70
  14. Rieß-Chronik 1942, S. 69 a, Samstag, 11. Juli 1942
  15. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Aktennotiz der Referentenbesprechung vom 26. Mai 1942
  16. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/70: „Zierbrunnen auf dem Anlagendreieck an der Königswarterstraße
  17. FN, Fr. 30. Juni 1967: „Odyssee einer Glocke“
  18. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/39, Errichtung eines Kriegerdenkmales auf den Hallplatze, Vermerk vom 17. Januar 1949
  19. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/70, Vermerke vom 28. Februar 1954 und 10. März 1954
  20. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/87, Errichtung eines Brunnens Ecke König- und Bahnhofstrasse
  21. Barbara Ohm in Fürther Geschichtsblätter 2011/1, S. 15: „König Ludwig II. und Fürth“, „Der König-Ludwig-Brunnen
  22. Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/32, Beseitigung nationalsozialistischer und militaristischer Tendenzen an Denkmälern
  23. pers. Mitteilung von Peter Frank vom 21. September 2018