Kapellenstraße 15

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Stanzerei Spahn April 2021 1.jpg
Die Stanzerei Spahn GmbH & Co. KG in der Kapellenstraße 15, April 2021
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Gebäude
Kapellenstraße 15
Straße / Hausnummer
Kapellenstraße 15
Postleitzahl
90762
Objekt
Industriegebäude
Baujahr
1902, 1911
Denkmalstatus besteht
nein
Bauherren
Metallpapier-Bronzefarben-Blattmetallwerke AG, Familie Spahn
Architekten
Fritz Walter, Philipp Jakob Manz
Geo-Daten
49° 28' 54.18" N
10° 58' 54.68" E
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Das Industrieareal mit unterschiedlicher Bebauung liegt an der Kapellenstraße auf der Höhe der neuen Polizeiwache. Auf dem Gelände befindet sich ein zweigeschossiges Produktionsgebäude mit Flachdach und einem prägnanten Turm als Solitär am nördlichen Anbau. Hierbei handelt es sich um die Gebäude der hier bis 1977 ansässigen ehemaligen Metallpapier-Bronzefarben-Blattmetallwerke AG.

Der ursprüngliche, im Jahr 1900 vom Architekten Fritz Walter geplante und 1902 fertiggestellte Bau besteht aus einem erdgeschossigen Backsteinbau mit Lisenengliederung, Sheddächern und Gusseisenstützen. Dieser Kernbau wurde 1910/11 vom bedeutenden Industriebau-Architekten Philipp Jakob Manz nach Nordosten erweitert. Dem hinzugefügten massiven Hallenbau mit gerasterter und „stark durchfensterter“ Fassade wurde zur Akzentuierung seitlich ein „reich durchbilderter“ Turmbau angefügt.[1]

Weiterhin befindet sich auf dem Areal ein Einfamilienhaus mit Satteldach, das baulich an ein eingeschossiges Fabrikationsgebäude mit Sheddach in Ost-West-Ausrichtung angegliedert ist. In dem Gebäudekomplex befindet sich seit 1953 die Stanzerei Spahn GmbH & Co. KG. 1997 sollte das Jugendstilgebäude abgerissen werden und eine Großtankstelle entstehen. Mit einem neuen Bebauungsplan konnte die Stadt die Bebauung mit einer Tankstelle verhindern.

Ende 2005 zog der Eigentümer einen Umzug des Betriebes und einen Abriss des historische Gebäudes zugunsten einer Wohnbebauung in Betracht. Um einen Abriss zu verhindern, regte der damalige Stadtheimatpfleger Alexander Mayer beim Landesamt für Denkmalpflege an, den Gebäudekomplex unter Denkmalschutz zu stellen. Am 8. Dezember 2005 erfolgte die Ortseinsicht durch das Landesamt, vertreten durch Dr. Detlef Knipping. Das Landesamt lehnte daraufhin die Aufnahme in die Denkmalliste ab, weil „die Hallenbauten von 1902 und 1911/12 in späterer Zeit Umbaumaßnahmen erfahren [haben], die die Aussagefähigkeit des historischen Baubestandes stark herabgesetzt haben.“ So sei „beinahe über die gesamte straßenseitige Fassade des Sheddachbaus von 1902 ein Funktionsgebäude angefügt und der Hallenbau von 1910/11 an der südöstlichen Schmalseite durch einen erdgeschossigen Anbau erweitert [worden]. Außerdem wurden die ursprüngliche Fassadengliederung des Manz’schen Hallenbaus verändert und die bauzeitlichen Industrieglasfenster annähernd vollständig ersetzt. Die Fensterformate des Turmbaus wurden ebenfalls ersetzt. Durch Modernisierungsmaßnahmen sind auch im Inneren Türausstattung und ursprüngliche Oberflächen erneuert worden.“ Das Landesamt resümierte: „Obwohl das Gebäude zweifellos eine gewisse Bedeutung für die Industriegeschichte Fürths genauso wie für den Industriebau des frühen 20. Jahrhunderts besitzt, reicht aufgrund dieser eingreifenden Veränderungen unter Zugrundelegung eines bayernweiten Maßstabes seine geschichtliche Bedeutung nicht aus, um nach Art. 1 DSchG eine Nachtrag als Baudenkmal zu begründen.“[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben an die Stadt Fürth vom 2. März 2006

Bilder

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