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ist schon richtig, beziieht sich auf Nr. 4, wenngleich das m.W. keiin Gasthaus war.
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Herrn Stukkateurmeister Anton Mayer wird hiermit die baupolizeiliche Erlaubnis zur Errichtung eines Gewerbe- u Bürohauses [?] mit Gasthaus u. Pissoir auf seinem Anwesen Gem, No 1018 1/11 nach Maßgabe des am 12. d. Mo. vorgelegtem Plan erteilt.
 
Herrn Stukkateurmeister Anton Mayer wird hiermit die baupolizeiliche Erlaubnis zur Errichtung eines Gewerbe- u Bürohauses [?] mit Gasthaus u. Pissoir auf seinem Anwesen Gem, No 1018 1/11 nach Maßgabe des am 12. d. Mo. vorgelegtem Plan erteilt.
 
Die Bestimmungen der allg. Verordg. v, 19. Augt. 1881 u. der oberpolizeilichen Vorschriften über die Anlagen von Dung- u. Versitzgruben sind hierbei genau einzuhalten.   
 
Die Bestimmungen der allg. Verordg. v, 19. Augt. 1881 u. der oberpolizeilichen Vorschriften über die Anlagen von Dung- u. Versitzgruben sind hierbei genau einzuhalten.   
Der Neubauhwert [?] des Hauses No. 4 der Birkenstraße [ist zu] erhalten.
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Der Neubau hat die Haus No. 4 der Birken-Straße erhalten.
 
Gegenwärtige Einwilligung erlischt ...  
 
Gegenwärtige Einwilligung erlischt ...  
 
Fürth 18. Februar 1899
 
Fürth 18. Februar 1899
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