Mit Schreiben vom 29. Juni 1903 wurde dem Hauptzollamt Fürth der Besitzübergang der gräflichen Brauerei an die Firma „Brauerei Burgfarrnbach, vormals gräfl. v. Pückler-Limpurg'sche Brauerei, G. m. b. H.” zur Genehmigung der Weiterbenutzung nach dem Malzaufschlaggesetz ab [[1. Juli]] [[1903]] angezeigt. Der Antrag schloss den Betrieb der Partikularmalzmühle mit Messapparat nach System [[Johann Wilhelm Engelhardt|J. W. Engelhardt]] Fürth, Modell 1868 sowie einer Futterschrotmühle mit Kontrollapparat ein. Als Malzbrecher wurde der bisherige Braumeister Ludwig Eibl und als sein Stellvertreter der Brauereikassier Kaspar Hütter benannt. Zugleich wurde um Stundung des Malzaufschlags gebeten.<ref name="PLA 2117">nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 2117</ref> | Mit Schreiben vom 29. Juni 1903 wurde dem Hauptzollamt Fürth der Besitzübergang der gräflichen Brauerei an die Firma „Brauerei Burgfarrnbach, vormals gräfl. v. Pückler-Limpurg'sche Brauerei, G. m. b. H.” zur Genehmigung der Weiterbenutzung nach dem Malzaufschlaggesetz ab [[1. Juli]] [[1903]] angezeigt. Der Antrag schloss den Betrieb der Partikularmalzmühle mit Messapparat nach System [[Johann Wilhelm Engelhardt|J. W. Engelhardt]] Fürth, Modell 1868 sowie einer Futterschrotmühle mit Kontrollapparat ein. Als Malzbrecher wurde der bisherige Braumeister Ludwig Eibl und als sein Stellvertreter der Brauereikassier Kaspar Hütter benannt. Zugleich wurde um Stundung des Malzaufschlags gebeten.<ref name="PLA 2117">nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 2117</ref> |