Im Frühjahr [[1931]] kam sie erneut für zwei Tage in Haft, diesmal wegen "''Verstoßes gegen das Hausierergesetz''". Als sie im Herbst [[1931]] eine Versammlung der [[KPD]]-Frauengruppe zum Thema Schwangerschaftsabbruch (§ 218) leitete waren offensichtlich Zivil-Polizisten unter den Besuchern. Es kam zur erneuten Verhaftung und zu einer Gerichtsverhandlung, in der Hedwig Regnart am [[26. Oktober]] [[1931]] zu einem Viertel Jahr Haft im Fürther Gefängnis verurteilt wurde. Nach zehn Wochen amnestiert, übernahm sie die Bezirksleitung der [[KPD]]-Jugend in Nordbayern und besuchte Kurse der [[KPD]], die auf politische Arbeit in der Illegalität vorbereiteten. So lernte sie auch das Klopfalphabet, welches ihr später während ihrer Einzelhaft im Gefängnis sehr helfen sollte. | Im Frühjahr [[1931]] kam sie erneut für zwei Tage in Haft, diesmal wegen "''Verstoßes gegen das Hausierergesetz''". Als sie im Herbst [[1931]] eine Versammlung der [[KPD]]-Frauengruppe zum Thema Schwangerschaftsabbruch (§ 218) leitete waren offensichtlich Zivil-Polizisten unter den Besuchern. Es kam zur erneuten Verhaftung und zu einer Gerichtsverhandlung, in der Hedwig Regnart am [[26. Oktober]] [[1931]] zu einem Viertel Jahr Haft im Fürther Gefängnis verurteilt wurde. Nach zehn Wochen amnestiert, übernahm sie die Bezirksleitung der [[KPD]]-Jugend in Nordbayern und besuchte Kurse der [[KPD]], die auf politische Arbeit in der Illegalität vorbereiteten. So lernte sie auch das Klopfalphabet, welches ihr später während ihrer Einzelhaft im Gefängnis sehr helfen sollte. |