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Nach der Haft nahm Zuckermantel erneut ihre Aktivitäten gegen die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] auf. Diese Aktionen blieben nicht unbemerkt und wurden durch eine Denunziation der eigenen Cousine (Betty Theis) am [[2. April]] [[1935]] an die örtlichen Behörden gemeldet. Die erneute Verhaftung erfolgte am [[12. April]] [[1935]] bis zum [[24. Juni]] [[1935]]. Aufgrund einer Anordnung des Reichsjustizminister Franz Gürtner wurde Zuckermantel wieder verhaftet und am [[17. Oktober]] [[1935]] aufgrund des sog. "Heimtückegesetzes" zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz vom [[20. Dezember]] [[1934]] stellte "''Angriffe auf Staat und Partei''" unter Strafe. Hierzu schränkte es u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der [[NSDAP]] schwer schädigten.  
 
Nach der Haft nahm Zuckermantel erneut ihre Aktivitäten gegen die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] auf. Diese Aktionen blieben nicht unbemerkt und wurden durch eine Denunziation der eigenen Cousine (Betty Theis) am [[2. April]] [[1935]] an die örtlichen Behörden gemeldet. Die erneute Verhaftung erfolgte am [[12. April]] [[1935]] bis zum [[24. Juni]] [[1935]]. Aufgrund einer Anordnung des Reichsjustizminister Franz Gürtner wurde Zuckermantel wieder verhaftet und am [[17. Oktober]] [[1935]] aufgrund des sog. "Heimtückegesetzes" zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz vom [[20. Dezember]] [[1934]] stellte "''Angriffe auf Staat und Partei''" unter Strafe. Hierzu schränkte es u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der [[NSDAP]] schwer schädigten.  
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Die Urteilsbegründung des Staatsanwalts Dr. Engert vom [[17. Oktober]] [[1935]] lautete für Babette Zuckermantel wie folgt:
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Die Urteilsbegründung des Oberstaatsanwalts Dr. Karl Engert<ref>Anmerkung: Dr. Karl Engert war bereits seit 1921 Mitglied der NSDAP und Mitbegründer der ersten Ortsgruppen der NSDAP in Franken. Von 1932 bis 1933 war er Mitglied des Bay. Landtages für die NSDAP. Ab 1941 war er Vizepräsident am Volksgerichtshof und Vorsitzender des 2. Senats in Berlin - und mitverantwortlich für die sog. "Vernichtung unwerten Lebens". Ab Herbst 1942 wurde er Ministerialdirektor im Reichsministerium der Justiz und war verantwortlich für den Tod tausender Gefangener von Straflagern. Nach dem Krieg wurde er im Nürnberger Juristenprozess angeklagt, jedoch wegen "Verhandlungsunfähigkeit" aus gesundheitlichen Gründen nicht verurteilt. 1951 verstarb Dr. Engert.</ref> vom [[17. Oktober]] [[1935]] lautete für Babette Zuckermantel wie folgt:
    
:''„Die Angeklagte war eingetragenes Mitglied der KPD und hat sich auch nach der nationalen Erhebung durch Feilhalten kommunistischer Druckschriften betätigt und wurde hierfür bestraft. Nach wie vor verkehrt sie mit Kommunisten […] Das Gericht ist überzeugt, dass die Angeklagte auch heute noch kommunistisch eingestellt ist [...] Als Kommunistin war sie gegen den Staat, gegen die Partei und ihre Einrichtungen zwangsläufig feindlich eingestellt… Bei der Bemessung der Strafe wurde berücksichtigt: Die Angeklagte ist eine dem nationalsozialistischen Staat feindliche und gefährliche Kommunistin… Solche […] staatsgefährdende kommunistische Wühlarbeit muss aufs Schärfste bestraft werden. Milde wäre ein falsches Mittel“''
 
:''„Die Angeklagte war eingetragenes Mitglied der KPD und hat sich auch nach der nationalen Erhebung durch Feilhalten kommunistischer Druckschriften betätigt und wurde hierfür bestraft. Nach wie vor verkehrt sie mit Kommunisten […] Das Gericht ist überzeugt, dass die Angeklagte auch heute noch kommunistisch eingestellt ist [...] Als Kommunistin war sie gegen den Staat, gegen die Partei und ihre Einrichtungen zwangsläufig feindlich eingestellt… Bei der Bemessung der Strafe wurde berücksichtigt: Die Angeklagte ist eine dem nationalsozialistischen Staat feindliche und gefährliche Kommunistin… Solche […] staatsgefährdende kommunistische Wühlarbeit muss aufs Schärfste bestraft werden. Milde wäre ein falsches Mittel“''
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