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In Fürth gab es nie ein Judenviertel oder ein Judenghetto, alle Fürther wohnten zusammen.
 
In Fürth gab es nie ein Judenviertel oder ein Judenghetto, alle Fürther wohnten zusammen.
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Im Jahre [[1719]] vereinbarten der Dompropst von Bamberg und die Jüdische Gemeinde Fürth das "''Reglement für gemeine Judenschafft''" (gemein = allgemein) schriftlich fixiert. Es hatte Bestand für die ganze Jüdische Gemeinde Fürth, bis 1820 das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde. Der Dompropst verfasste das 39 Bestimmungen umfassende Regelwerk gemeinsam mit zwei Vertretern der Gemeinde Fürth.  
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Im Jahre [[1719]] vereinbarten der Dompropst von Bamberg und die Jüdische Gemeinde Fürth das "''Reglement für gemeine Judenschafft''" (gemein = allgemein), darin werden genau die Rechte und Pflichten der hier lebenden Juden schriftlich fixiert. Es hatte Bestand für die ganze Jüdische Gemeinde Fürth, bis 1820 das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde. Der Dompropst verfasste das 39 Bestimmungen umfassende Regelwerk gemeinsam mit zwei Vertretern der Gemeinde Fürth.  
    
Das Reglement schrieb alte Rechte der Fürther Juden fest. Die wichtigsten Rechte waren:
 
Das Reglement schrieb alte Rechte der Fürther Juden fest. Die wichtigsten Rechte waren:
Anonymer Benutzer